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Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Volltext: Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
zsw
Titel:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
deutschesreich
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Band

Persistenter Identifier:
zsw_009
Titel:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Bandzählung:
9
Erscheinungsort:
Tübingen
Herausgeber:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1853
Umfang:
751 Seiten
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Volltext

Welfische Besitzungen in Italien. 225 
enthielt der Kaiser dem älteren Welfen dessen Erbe keinen Augenblick vor, 
das er ihm vielmehr als ein geschlossenes Ganzes übergab. Welf VI. tritt 
sofort auf als der vollberechtigte „Herzog von Spoleto, Markgraf von Tus- 
zien, Fürst von Sardinien und Herr der Besitzungen der Gräfin Mathilde“). 
Er hielt einen glänzenden Hoftag seiner italienischen Vasallen in Genesio. 
Die Markgrafen Obizo, Alberto und Folko von Este schwuren ihm (am 6. Ja- 
nuar 1160) für sich und ihre Nachkommen Treue gegen alle, mit Ausnahme 
des Kaisers und des Herzogs Heinrich von Sachsen??), und versprachen ihm. 
eidlich einen jährlichen Tribut von 300 Pfund Denaren??#). — Niemals wohl 
hätten die Welfen diese reichen Länder wieder ihr Eigentum genannt, wenn 
nicht die gewaltige Hand des stausischen Kaisers ihnen dazu verholfen hätte. 
Von diesen mittelitalischen Ländern kann man gerade nicht sagen, daß Fried- 
rich sie den Welfen hat überlassen müssen, daß sie ihm hierfür nicht hätten 
dankbar zu sein brauchen: wenn der Kaiser nicht den guten Willen besessen 
hätte, sich die Welfen zu verbinden, so würden diese ihre längst verjährten 
und zum Teile rechtlich zweifelhaften Erbansprüche niemals ernstlich haben 
geltend machen können. Wahrlich, Friedrich zahlte den Welfen reichen Lohn 
für eine Unterstützung, die sie eigentlich dem Reichsoberhaupt unentgeltlich 
hätten leisten müssenl! 
Allen drohenden Belagerungsanstalten zu Trotze verloren die Cremenser 
den Mut nicht. Als eines Tages der Kaiser abwesend war, taten sie einen 
Ausfall auf das Quartier des Pfalzgrafen bei Rhein, um dessen Wurf- 
maschinen zu zerstören. Aber nach hitzigem Gefechte wurden sie doch wieder 
in die Stadt zurückgetriebent). 
Von beiden Seiten, von den Belagerern sowohl wie von den Belagerten, 
wurden jetzt unter dem Schutze von Sturmdächern ungeheure Wurf- 
maschinen aufgestellt, die, große Felsstücke schleudernd, auf den Mauern der 
Stadt und im kaiserlichen Lager gleicherweise große Verluste verursachten. 
Durch die letzteren wurde aber auch die Erbitterung auf beiden Seiten in das 
Maßlose gesteigerte, und scheußliche, das ganze Zeitalter entehrende Grausam- 
keiten wurden von den Cremensern wie von den Kaiserlichen an den unglück- 
lichen Kriegern, die ihnen wechselseitig in die Hände gefallen waren, verübt. 
Jede Partei schob der anderen die Schuld und den Anfang dieser Schänd- 
lichkeiten zu: selten ist im Abendlande so schreiend der Menschlichkeit Hohn 
  
*) In einer Urkunde, die zwischen Januar und August 1160 fällt (anno 1160 ind. 8) 
bei Ughelli It. s. III, p. 465 f.: Guelpho, Dei gratia dux Spoleti, marchio Tuscige, 
incepe Sardiniae, et dominus domus comitissae Mathildae bestätigt und schenkt 
ker Fsener Hauptkirche einige Güter. 
%) Bgl. S. 155; er war gemeinschaftlicher Lehnsherr der Markgrafen. 
½#)Muratori, Antichità Estensi I, p. 343. 
4) Ragev. IV, 54f. — Otto Mor. a. a. O. schildert die Verluste der Cremenser 
als sehr bedeutend, während Ragev. I. c. das Treffen mehr als unentschieden 
betrachtet. Auch Vinc. Prag., p. 677 schreibt dem kaiserlichen Heere keinen erklär- 
ten Sieg zu. 
Shiliopson, Heinrich der Löwe. 15
	        

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