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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Zwischenherrschaft
Polizei
Armenpflege
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

über Armenpflege und Heimathsrecht, 5 
aus welchen Ursachen immer — in der Entwickelung des ge- 
werblichen Lebens, in der Ansammlung von Kapitalien und der 
Verbreilung gemeinnülziger Kenninisse ein Stillstand eintritt, 
wird ein fernerer Fortschritt der Bevölkerung die Quelle 
des grössten Unglücks für das Land, vor allem für die arbeitenden 
Klassen. 
Ein allmähliges Sinken des Lohnes, neben fortschreitender 
Steigerung der .Lebensbedürfnisse, die Entwickelung des Paupe- 
rismus, das heisst einer entsittlichenden Armuth, sind die unver- 
meidlichen Folgen. 
Bei jedem Verhältniss zwischen der Bevölkerungszahl 
und der von ihr bewohnten Fläche kann ebensowohl eine 
Uebervölkerung eintreten, als umgekehrt nach menschlicher 
Einsicht fast überall noch Raum zu einer ferneren wohlihätigen 
Steigerung der Dichtigkeit der Bevölkerung übrig ist. 
Auf den Ufern der Themse erwerben Hunderliausende und 
selbst Millionen auf dem Umkreise weniger Meilen die Mittel für 
ihren Unterhalt in friedlicher Gemeinschaft; in den Wäldern und 
Steppen Amerikas treibt die Nahrungssorge die über unermessliche 
Flächen zerstreulen und spärlichen Slänme eines Jägervolkes zu 
periodischen Vernichtungskämpfen. 
Die Gesetze der sinnlichen Natur veranschaulichen die der 
geistigen und sitllichen Welt, und ermahnen zu ihrer Anerkennung. 
Die Vermehrung seiner Art ist für den Menschen kein un- 
umgängliches Gebot; noch weniger ist die Erfüllung seiner 
Bestimmung an ein bestimmies Verhältniss der Bevölkerungs- 
zunahme geknüpft. Der natürliche Antrieb zu’ einer vermehrten 
Dichtigkeit der Bevölkerung enthält nur die Malınung, dass nicht 
Ruhe im Genuss sondern rastloses Ringen nach dem vorgeslecklen 
Ziele Aufgabe des Menschengeschlechtes ist. Dieses Ziel ist nicht 
seine schrankenlose Vermehrung, sondern das Glück und 
die Vollkommenheit aller seiner Glieder. 
Die. Zunahme der Bevölkerung muss also danach geregelt 
werden, je nachdem sie die Annäherung an dieses Ziel fördert 
oder hemmt. 
Wie der Einzelne bald durch Steigerung seiner Leistungen 
bald durch Ermässigung seiner Ansprüche das entsprechende Ver-
	        

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