182 Erster Teil. Viertes Buch. $ 61.
fassung vom 18. November 1863 verlangte!. Die Ablehnung
desselben !? hatte den Ausbruch des Krieges zur Folge.
In den Friedensschlüssen zu Wien, dem Präliminar-
frieden vom 1. August und dem definitiven Frieden vom 30. Ok-
tober 1864 2°, trat der König von Dänemark seine Rechte an den
Herzogtümern Schleswig, Holstein und Lauenburg an Österreich
und Preußen ab, welche dieselben zunächst in gemeinsame Ver-
waltung nahmen. Die Bundesexekution wurde durch einen B.B.
vom 5. Dezember 18642! für beendet erklärt. Zwischen Österreich
und Preußen entwickelten sich bei der gemeinsamen Verwaltung
der Herzogtümer vielfache Differenzen. Die Konvention von Gastein
vom 14. August 18652? ordnete daher unter Aufrechterhaltung der
gemeinsamen Rechte eine Teilung in der Ausübung derselben an.
Preußen sollte die Verwaltung in Schleswig, Österreich in Holstein
führen. Lauenburg wurde vollständig an Preußen abgetreten.
Trotzdem entwickelten sich neue Konflikte, welche in den ver-
schiedenen Anschauungen über die definitive Gestaltung der Ver-
hältnisse der Herzogtümer& ihren Grund hatten. Damit trat auch
der Gegensatz Österreichs und Preußens in der deutschen Frage
wieder hervor.
2. Gründung des Norddeutschen Bundes.
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In der Sitzung des Bundestages vom 9. April 1866 stellte
Preußena den als „dringlich“ bezeichneten Antrag, eine aus
direkten Wahlen und allgemeinem Stimmrecht der ganzen Nation
hervorgehende Versammlung für einen noch näher zu bestimmen-
den Tag einzuberufen, um die Vorlagen der deutschen Regierungen
über eine Reform der Bundesverfassung entgegenzunehmen und zu
beraten, in der Zwischenzeit aber bis zum Zusammentritt dieser
Versammlung durch Verständigung der Regierungen untereinander
18 Note vom 16. Januar 1864 (Staatsarchiv a. a. O. Nr. 1428).
19 Note vom 18. Januar 1864 (Staatsarchiv a. a. O. Nr. 1448).
20 Staatsarchiv 7 Nr. 1682 u. 1728.
21 Staatsarchiv 7 Nr. 1737.
22 Staatsarchiv 9 Nr. 2001.
a Österreich wollte aus den Bibherzogtümern einen neuen, 8ouveränen
und insbesondere von Preußen völlig unabhängigen deutschen Bundesstaat
machen, während Preußen die Annexion, zumindest aber eine enge An-
gliederun Schleswig-Holsteins an den preußischen Staat (Unterstellung der
treitkräfte des Landes unter preußischen Oberbefehl, Anschluß an das
preußische Zollsystem, Übernahme der Verkehrsanstalten durch Preußen)
erstrebte. Vgl. insbes. die preußischen sog. Februarbedingungen, 22. Febr.
1865, v. Sybel a. a. O. 4 44ff.; darüber auch Bismarck, Gedanken und Er-
innerungen 2 8ff.
» — auf die Denkschrift (Bericht des Staatsministeriums an den König).
vom 15. September 1863 (oben $ 60 N. 11) zurückgreifend, worin Preußen
bereits die Berufung einer aus allgemeinen Wahlen hervorgehenden Volks-
vertretung verlangt hatte,