Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

182 Erster Teil. Viertes Buch. $ 61. 
fassung vom 18. November 1863 verlangte!. Die Ablehnung 
desselben !? hatte den Ausbruch des Krieges zur Folge. 
In den Friedensschlüssen zu Wien, dem Präliminar- 
frieden vom 1. August und dem definitiven Frieden vom 30. Ok- 
tober 1864 2°, trat der König von Dänemark seine Rechte an den 
Herzogtümern Schleswig, Holstein und Lauenburg an Österreich 
und Preußen ab, welche dieselben zunächst in gemeinsame Ver- 
waltung nahmen. Die Bundesexekution wurde durch einen B.B. 
vom 5. Dezember 18642! für beendet erklärt. Zwischen Österreich 
und Preußen entwickelten sich bei der gemeinsamen Verwaltung 
der Herzogtümer vielfache Differenzen. Die Konvention von Gastein 
vom 14. August 18652? ordnete daher unter Aufrechterhaltung der 
gemeinsamen Rechte eine Teilung in der Ausübung derselben an. 
Preußen sollte die Verwaltung in Schleswig, Österreich in Holstein 
führen. Lauenburg wurde vollständig an Preußen abgetreten. 
Trotzdem entwickelten sich neue Konflikte, welche in den ver- 
schiedenen Anschauungen über die definitive Gestaltung der Ver- 
hältnisse der Herzogtümer& ihren Grund hatten. Damit trat auch 
der Gegensatz Österreichs und Preußens in der deutschen Frage 
wieder hervor. 
2. Gründung des Norddeutschen Bundes. 
8 61. 
In der Sitzung des Bundestages vom 9. April 1866 stellte 
Preußena den als „dringlich“ bezeichneten Antrag, eine aus 
direkten Wahlen und allgemeinem Stimmrecht der ganzen Nation 
hervorgehende Versammlung für einen noch näher zu bestimmen- 
den Tag einzuberufen, um die Vorlagen der deutschen Regierungen 
über eine Reform der Bundesverfassung entgegenzunehmen und zu 
beraten, in der Zwischenzeit aber bis zum Zusammentritt dieser 
Versammlung durch Verständigung der Regierungen untereinander 
18 Note vom 16. Januar 1864 (Staatsarchiv a. a. O. Nr. 1428). 
19 Note vom 18. Januar 1864 (Staatsarchiv a. a. O. Nr. 1448). 
20 Staatsarchiv 7 Nr. 1682 u. 1728. 
21 Staatsarchiv 7 Nr. 1737. 
22 Staatsarchiv 9 Nr. 2001. 
a Österreich wollte aus den Bibherzogtümern einen neuen, 8ouveränen 
und insbesondere von Preußen völlig unabhängigen deutschen Bundesstaat 
machen, während Preußen die Annexion, zumindest aber eine enge An- 
gliederun Schleswig-Holsteins an den preußischen Staat (Unterstellung der 
treitkräfte des Landes unter preußischen Oberbefehl, Anschluß an das 
preußische Zollsystem, Übernahme der Verkehrsanstalten durch Preußen) 
erstrebte. Vgl. insbes. die preußischen sog. Februarbedingungen, 22. Febr. 
1865, v. Sybel a. a. O. 4 44ff.; darüber auch Bismarck, Gedanken und Er- 
innerungen 2 8ff. 
» — auf die Denkschrift (Bericht des Staatsministeriums an den König). 
vom 15. September 1863 (oben $ 60 N. 11) zurückgreifend, worin Preußen 
bereits die Berufung einer aus allgemeinen Wahlen hervorgehenden Volks- 
vertretung verlangt hatte,
	        
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