Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

:906 Erster Teil. Viertes Buch. $ 67. 
‚auch ein württembergischer Bevollmächtigter teilnahm®. Während 
das Ergebnis dieser Besprechungen dem Bundespräsidium zur 
Prüfung unterbreitet war, erfolgte der Antrag Badens auf Eintritt 
in den Norddeutschen Bund* Endlich erklärte auch die groß- 
herzoglich hessische Regierung ihren Entschluß, mit den südlich 
‚des Mains gelegenen Teilen ihres Gebietes in den Norddeutschen 
Bund einzutreten. Mit Bayern und Württemberg wurden die 
Unterbandlungen in Versailles fortgesetzt, wohin sich auch Bevoll- 
mächtigte Badens und Hessens begaben®. Am 15. November 
wurde dort ein Vertrag mit Baden und Hessen über Ein- 
tritt in den Norddeutschen Bund abgeschlossen®, an welchem 
Württemberg infolge eines unvorhergesehenen Zufalls? nicht teil- 
nahm, obwohl es bereits in allen wesentlichen Punkten einver- 
standen war. Die Verhandlungen mit Bayern? boten größere 
Schwierigkeiten dar; erst am 23. November kam zu Versailles 
ein Vertrag zustande, welcher den Eintritt Bayerns in den Nord- 
deutschen Bund festge}jzte, demselben aber eine sehr privilegierte 
Stellung gewährte®. Am 25. November erfolgte zu Berlin der 
Abschluß mit Württemberg auf Grund der in Versailles statt- 
‚gefundenen Verständigung !". 
Die Verträge wurden noch im Laufe des Jahres 1870 von dem 
norddeutschen Reichstage, den württembergischen, badischen und 
hessischen Ständen, im Januar 1871 von dem bayrischen Land- 
tage genehmigt!!! und erlangten durch Publikation in den Gesetz- 
sammlungen der kontrahierenden Teile!® rechtliche Gültigkeit. 
Der Anfangstermin ihrer verbindlichen Kraft war auf den 1. Januar 
1871 festgesetzt. ’ 
Bald nach Abschluß der Verträge, jedoch noch vor Annahme 
durch die betreffenden Volksvertretungen, hatte sich der König von 
Bayern an die deutschen Fürsten mit dem Vorschlage gewandt, 
gemeinschaftlich beim Könige von Preußen in Anregung zu bringen, 
aß die Ausübung der Präsidialrechte des Bundes mit der Führung 
des Titels eines Deutschen Kaisers verbunden werde!®. Nach- 
® Busch, Die Kämpfe um Reichsverfassung und Kaisertum 1870/71 
:(1906) 35 ff.; G. Meyer a. a. O. 58 fl. 
ıG. Meyer a. a. O. 68, 64; Busch a. a. O. 41. 
5 Busch 41 ff.; Baumgarten-Jolly, Staatsminister Jolly (1897) 178 ff. 
® Busch 60 ff., 69; Baumgarten-Jolly 196 ff., 198 ff. 
? Busch 63; Frhr. v. Mittnacht, Erinnerungen an Bismarck (4. A. 
1904) 26. 
8 Busch 71ft. 
® Busch 87 fl. 
10 Busch 96 ff. 
11 Busch 99 ff. Vgl. insbes. S. 105 ff. das. über die Schwierigkeiten, 
welche der Annahme der Verträge in der bayrischen Kammer der Ab- 
geordneten von der partikularistischen (sog. „Patrioten“-) Partei bereitet 
wurden. 
ı? BGBl. 1870 627 fi., 1871 9 ff. 
18 Über den — durchaus überragenden — Anteil Bismarcks an der 
:auf Wiederaufnahme des Kaisertitels gerichteten Aktion vgl. die „Gedanken
	        
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