Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

454 Zweiter Teil. Zweites Buch. 3 116. 
verwaltung und die ständischen Einrichtungen gliederte sie sich 
in die Kommunalverbände der Regierungsbezirke Kassel und 
Wiesbaden. Beide besaßen eigenes Vermögen und besondere 
Anstalten, für deren Verwaltung Kommunallandtage und kom- 
munalständische Ausschüsse bestanden. Die Kommunallandtage 
versahen gleichzeitig die Funktionen der Provinziallandtage der 
älteren Provinzen. Die Stadt Frankfurt a M. stand außer- 
halb dieser Organisation. Bei Gelegenheit der im Jahre 1885 
erfolgten Reorganisation der Provinzialverwaltung hat man die 
bestehenden kommunalständischen Verbände unter Einfügung der 
Stadt Frankfurt in den kommunalständischen Verband des 
Regierungsbezirks Wiesbaden aufrechterhalten, die Provinz aber 
gleichfalls als Kommunalverband organisiert und daher neben den 
Kommunallandtagen noch eine Provinzialvertretung eingeführt. 
Demnach besteht in der Provinz Hessen - Nassau jetzt folgende 
Organisation*®: Die Provinz zerfällt in die Bezirksverbände 
der Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden. In jedem Bezirks- 
verbande fungiert eine Bezirksversammlung (Kommunal- 
landtag), deren Mitglieder von den Kreistagen bezw. den Ge- 
meindevorständen und den Gemeindevertretungen der Stadtkreise 
gewählt werden. Die Befugnisse der Bezirksversammlungen sind 
denjenigen der Provinziallandtage der übrigen Provinzen analog. 
Aus den Wahlen der Bezirksversammlung geht der Landes- 
ausschuß hervor, der eine dem Provinzialausschuß analoge 
Stellung besitzt. Für die Wahrnehmung der laufenden Geschäfte 
wird ein Landeshauptmann bestellt, dessen Wahl dem 
Kommunallandtage zusteht und der einen ständigen Sitz im 
Landesausschuß hat. Neben ihm können anderweite Beamte. be- 
stellt werden. Als Vertretung des Provinzialverbandes 
besteht ein Provinziallandtag, der sich aus den Mitgliedern 
beider Kommunallandtage zusammensetzt. Sein Wirkungskreis 
ist ein wesentlich engerer als der der Provinziallandtage in den 
übrigen Provinzen, da der größte Teil der diesen obliegenden 
Geschäfte in Hessen-Nassau den Kommunallandtagen der Bezirks- 
verbände übertragen ist. [Neben dem Provinziallandtag steht, 
wie in den anderen Provinzen, der Provinzialausschuß, 
dessen Mitglieder vom Provinziallandtage gewählt werden und 
in dm der Landeshauptmann der Provinz (bisher 
stets zugleich Landeshauptmann des Bezirksverbandes Kassel) von 
Amtswegen Sitz und Stimme hat.] 
3 Wesentliche Modifikationen hat die preußische 
Verwaltungsorganisation für die Stadt Berlin, für die 
Provinz Posen und für die hohenzollernschen Lande 
erfahren. 
[Für die außerhalb des Provinzialverbandes der Provinz 
Brandenburg stehende (aber auch keinen Provinzialverband für 
4 G. über Einführung der PrO in Hessen-Nassau vom 8. Juni 1855.
	        
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