454 Zweiter Teil. Zweites Buch. 3 116.
verwaltung und die ständischen Einrichtungen gliederte sie sich
in die Kommunalverbände der Regierungsbezirke Kassel und
Wiesbaden. Beide besaßen eigenes Vermögen und besondere
Anstalten, für deren Verwaltung Kommunallandtage und kom-
munalständische Ausschüsse bestanden. Die Kommunallandtage
versahen gleichzeitig die Funktionen der Provinziallandtage der
älteren Provinzen. Die Stadt Frankfurt a M. stand außer-
halb dieser Organisation. Bei Gelegenheit der im Jahre 1885
erfolgten Reorganisation der Provinzialverwaltung hat man die
bestehenden kommunalständischen Verbände unter Einfügung der
Stadt Frankfurt in den kommunalständischen Verband des
Regierungsbezirks Wiesbaden aufrechterhalten, die Provinz aber
gleichfalls als Kommunalverband organisiert und daher neben den
Kommunallandtagen noch eine Provinzialvertretung eingeführt.
Demnach besteht in der Provinz Hessen - Nassau jetzt folgende
Organisation*®: Die Provinz zerfällt in die Bezirksverbände
der Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden. In jedem Bezirks-
verbande fungiert eine Bezirksversammlung (Kommunal-
landtag), deren Mitglieder von den Kreistagen bezw. den Ge-
meindevorständen und den Gemeindevertretungen der Stadtkreise
gewählt werden. Die Befugnisse der Bezirksversammlungen sind
denjenigen der Provinziallandtage der übrigen Provinzen analog.
Aus den Wahlen der Bezirksversammlung geht der Landes-
ausschuß hervor, der eine dem Provinzialausschuß analoge
Stellung besitzt. Für die Wahrnehmung der laufenden Geschäfte
wird ein Landeshauptmann bestellt, dessen Wahl dem
Kommunallandtage zusteht und der einen ständigen Sitz im
Landesausschuß hat. Neben ihm können anderweite Beamte. be-
stellt werden. Als Vertretung des Provinzialverbandes
besteht ein Provinziallandtag, der sich aus den Mitgliedern
beider Kommunallandtage zusammensetzt. Sein Wirkungskreis
ist ein wesentlich engerer als der der Provinziallandtage in den
übrigen Provinzen, da der größte Teil der diesen obliegenden
Geschäfte in Hessen-Nassau den Kommunallandtagen der Bezirks-
verbände übertragen ist. [Neben dem Provinziallandtag steht,
wie in den anderen Provinzen, der Provinzialausschuß,
dessen Mitglieder vom Provinziallandtage gewählt werden und
in dm der Landeshauptmann der Provinz (bisher
stets zugleich Landeshauptmann des Bezirksverbandes Kassel) von
Amtswegen Sitz und Stimme hat.]
3 Wesentliche Modifikationen hat die preußische
Verwaltungsorganisation für die Stadt Berlin, für die
Provinz Posen und für die hohenzollernschen Lande
erfahren.
[Für die außerhalb des Provinzialverbandes der Provinz
Brandenburg stehende (aber auch keinen Provinzialverband für
4 G. über Einführung der PrO in Hessen-Nassau vom 8. Juni 1855.