Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Vorwort. V 
Vorwort zur siebenten Auflage. 
  
Georg Meyers Lehrbuch des deutschen Staatsrechts wird hier- 
mit zum siebenten Male in einer neuen Auflage der Öffentlichkeit 
übergeben. Die erste und selbstverständliche Aufgabe des Heraus- 
gebers bestand auch diesmal darin, die durch die fortschreitende 
Entwicklung des Rechts, der Rechtsanwendung und der Rechts- 
wissenschaft bedingten Änderungen vorzunehmen. Solche Ande- 
rungen sind nicht besonders kenntlich gemacht. Weiterhin aber 
habe ich mich diesmal, im Unterschied von der Vorauflage, ent- 
schlossen, in ziemlich erheblichem Umtange Korrekturen und Zu- 
sätze im Text wie in den Anmerkungen anzubringen, um solche 
Ansichten des Verfassers, die mir nach dem jetzigen Stande der 
Wissenschäft nicht mehr haltbar erschienen, durch die meines Er- 
achtens richtigen Meinungen zu ersetzen. Hier war, im Interesse 
der Klarstellung der Autorschaft, eine äußerliche Kennzeichnung 
geboten. Diejenigen Partien und einzelnen Sätze des Buches, 
welche ich als mein geistiges Eigentum, als Ausdruck meiner von 
G. Meyer abweichenden Ansichten aufgefaßt zu wissen wünsche, 
sind in eckige Klammern gesetzt, die ganz von mir herrührenden 
Anmerkungen mit kleinen Buchstaben bezeichnet. 
Das Buch wird in drei Teilen ausgegeben werden, die zu- 
sammen einen Band bilden. 
Die mühevolle Arbeit, Text und Anmerkungen auch in bezug 
auf das Recht der deutschen Einzelstaaten, die kleinen und kleinsten 
nicht ausgenommen, richtigzustellen, ist mir in weitem Maße durch 
Herrn Dr. jur. et phil. F. W. von Rauchhaupt in Berlin freund- 
lichst abgenommen worden, der auch die Korrektur des Buches 
mitgelesen hat. Die mir hierdurch geleistete Hilfe war so wert- 
voll, daß es mir Bedürfnis ist, ihrer auch an dieser Stelle dankbar 
zu gedenken. 
Berlin-Grunewald, Juni 1914. 
Gerbard Anschütz.
	        
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