Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Die Funktionen. $ 169. 721 
aufhaltenden Angehörigen anderer zivilisierter Staaten nicht vor- 
esehen, diese Personenkategorie also dem deutschen Gesetz und 
ericht schlechthin unterworfen und der frühere Unterschied 
zwischen ihr und den „Schutzgenossen* im Sinne der Konsular- 
gesetze nunmehr beseitigt ist?.] 
Abänderungen des Konsulargerichtsbarkeits- 
gesetzes und der durch Vermittlung desselben [oder selbständig] 
in den Schutzgebieten eingeführten Reichsgesetze können nur im 
Wege der Reichsgesetzgebung erfolgen; [ein Beispiel bildet das 
Reichsgesetz über die Ausgabe kleiner Aktien in den Konsular- 
gerichtsbezirken in China und im Schutzgebiete Kiaut- 
schou vom 23. Dezember 1911.] Doch sind gewisse Abänderungen 
des in den Schutzgebieten geltenden Privat-, Straf- und Prozeß- 
rechtes durch kaiserliche Verordnungen zulässig, namentlich in 
bezug auf Formen der Eheschließung, Immobiliarsachenrech 
Vollstreckung der Todesstrafe, Verlängerung von Fristen und 
erichtliches Verfahren!®. Außerdem besitzt der Kaiser die Be- 
ugnis, Strafbestimmungen über Materien zu erlassen, welche nicht 
Gegenstand des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich sind, 
und dabei Gefängnis bis zu einem Jahre, Haft, Geldstrafe und 
Einziehung einzelner Gegenstände anzudrohen !!, Ferner ist der 
Reichskanzler berechtigt, für die Schutzgebiete oder einzelne Teile 
derselben polizeiliche und sonstige die Verwaltung betreffende 
Vorschriften zu erlassen und gegen die Nichtbefolgung derselben 
Gefängnis bis zu drei Monaten, Haft, Geldstrafe und Einziehung 
einzelner Gegenstände anzudrohen; er kann dieses Verordnungs- 
recht der mit einem kaiserlichen Schutzbriefe für das betreffende 
Schutzgebiet versehenen Kolonialgesellschaft, sowie den Beumten 
des Schutzgebietes übertragen ??. 
Die Publikation der Reichsgesetze, welche Abänderungen 
des Konsulargerichtsbarkeitsgesetzes oder der durch Vermittlung 
desselben eingeführten Gesetze zum Gegenstande haben, muß 
durch das Reichsgesetzblatt erfolgen. Dieselben erlangen, soweit 
nicht reichsgesetzlich etwas anderes bestimmt ist, nach Ablauf von 
vier Monaten, von dem Tage an gerechnet, an welchem das be- 
treffende Stück des Reichsgesetzblattes in Berlin ausgegeben ist, 
verbindliche Kıaft!. Über die Publikation der für die Schutz- 
  
  
% Vgl. Laband 2 287; Koebner in der Enzykl, (6. Aufl.) 1087 ff.; v. Stengel, 
Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete, 188. 
ı SchGG $ 6. 
11 SchGG S 6 Nr. 1. 
12 SchGG S 15. 
18 KGG $ 30 in Verbindung mit SchGG $ 3. — In den Konsular- 
jurisdiktionsbezirken und demgemäß in den Schutzgebieten gilt aber auch 
preußisches Recht, nach dem Inkrafttreten des BGB freilich nur noch in 
sehr beschränktem Maße. Vgl. Radlauer, Über den Umfang der Geltung 
des preußischen Rechts in den deutschen Schutzgebieten (1911). Die Ab- 
änderung dieser preußischen Gesetze geschieht natürlich im Wege der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.