Full text : Geschichte der Königlich Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Erster Band Zweite Hälfte.

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Ueberdieß  ist  der  ledige  Stand  zur  Bedingung  gemacht.

Eine  Ausnahme  wird  nach  Beschaffenheit  der  Umstände  nur  Exkapitulanten  gestattet.

Zu.  Ergänzung  der  Spielleute  dürfen  junge  Leute,  die  das  gesetzliche  Alter  und  die  vorgeschriebene
  Größe  noch  nicht  ganz  erreicht  haben,  nach  zurückgelegtem  sechs  zehnten
Lebensjahre  als  Freiwillige  sich  melden.

Als  Bedingung  zur  Geltendmachung  des  Rechts  zum  freiwilligen  Eintritt  in  das  Militär
  wird  überdieß  ein  gutes  Prädikat  vorausgesetzt.

Das  Gesetz  hat  aber  die  Militär-Behörde  in  ihrem  pflichtmäßigen  Ermessen,  in  welcher
Beziehung  und  bis  zu  welchem  Grade  die  bisherige  Aufführung  des  zum  Eintritt  sich  Meldenden
  vorwurfsfrei  seyn  müsse,  nicht  beschränken  wollen,  daher  es  derselben  in  jedem  einzelnen
Falle  überlassen  bleibt,  zu  beurtheilen,  ob  die  innere  Beschaffenheit  einer  früher  bestraften
That,  so  wie  der  Einfluß,  welche  deren  Verübung  auf  die  öffentliche  Meinung  äußert,  als
Ausschließungsgrund  zu  betrachten  sey.

S.  3.

Ein  Freiwilliger  hat  sich,  so  lange  die  Regimenter  in  ihren  Friedens-Garnisonen  stehen,
zunächst  bei  der  Commando-Behörde  desjenigen  Regiments,  bei  welchem  er  eingetheilt  zu
werden  wünscht,  zu  melden.  Das  weitere  Verfahren  richtet  sich  nach  den  Militär-Dienstvorschriften.


Sollte  die  Annahme  eines  Freiwilligen  von  der  Commando-Behörde  verweigert  werden,
so  kann  Beschwerde  bei  dem  Kriegs-Ministerium  geführt  werden.

In  der  Regel  können  aber  nur  solche  Freiwillige,  welche  sich  in  den  ersten  vier
Wochen  der  Einübungsperiode  melden,  mit  Verpflegung  bei  der
Fahne  behalten  werden.

Diese  Periode  beginnt  bei  der  Infanterie  und  Artillerie  im  Frühjahr,  unmitttelbar  nach
der  Rekruten-Einlieferung,  bei  der  Reiterei  am  15.  Oectober  jeden  Jahres.

Diejenigen  jungen  Leute,  welche  mit  einjähriger  Dienstzeit  freiwillig  in's  Militär
treten  wollen  (Art.  54),  haben  sich  unmittelbar  bei  dem  Kriegs-Ministerium  zu  melden.  Isre
Annahme  kann  in  der  Regel  nur  zur  Zeit  der  Rekruten-Einlieferung  geschehen.

5.  4.

Die  ersten  drei  Monate  der  Dienstzeit  eines  Freiwilligen  werden  als  Probezeit  betrachtet.
  Bei  bewiesener  schlechter  Aufführung  over  Unbrauchbarkeit  während  derselben,  wird
die  Entlassung  des  Freiwilligen  auf  die  motivirte  Meloung  der  Commando-Bebörde  vom  Kriegs-