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(No. 1739.) Tarif für die Fähranstalt auf bem Szeszuppe-Flusse beim abelichen Gute
Lencken im Kreise Ragnic, Regierungsbezirk Gumbinnen. Vom 2gsten
Juli 1836.
— Tarissatz
1.
- 3 bst-
Es wird entrichtet fuͤr das Uebersetzen: Ar Seie * lnd
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e ***s:
r. f. t. L .
I. Von Perstnen, einschließlich dessen, was sie tragen:
a) zu z................................. — —
b) von Neitern, einschließlich Pferd und Gepäack. — 8S8111—
Personen, welche zu einem Fuhrwerk, oder als Füh-
rer und Treiber zu Thieren gehtren. wofür die Ab-
gabe nach den Säten zu II. und III. enrrichtet wird,
sind frei.
II. Von Tchieren:
a) für ein Pferd oder Maulthirr .... — 4— 6
b) für ein q Rindvieh oder einen Esel..... . ... — 1..1 6
Tuc) für ein Füllen oder Kalt. — 4
d)0 für Schaafe, Ziegen, Schweine oder anderes kleines
*n ae hen trig geführt oder getrieben wird: 6
r jede fünf Stücccccck. — —
b. für weniger als fünf Stük — 31— 4
e) — Ederoi), welches getrieben wird, für jede zehn 6
Hin b in geringerer Zahl als zehn Srück,
oder auf einem Fuhrwerke, oder in einem Tragekorbe
übergesetzt wird, so wird dafür keine besondere Ab-
gabe entrichtet.
II. Von Fuhrwerk neben der Abgabe fuͤr das Gespann
zu II.: .
a) ein beladenes Frachtfuhrwerk. 46 —
b) für ein unbeladenes Frachtfuhrwerk. . . .. 2 — 3—
JP) für ein beladenes gewöhnliches oder Wirthschafts-
Fuhwerk............................... —81—
d)furem unbeladenes dergleichen Fuhrwerk — 41— 6
Von Kutschen
e) für einen ganzen Wagen ...... 2—3—-
s) für einen Halbwagen 1 4 1 8
8) für einen Handwagen, Handkarren, Handschlitten, b be-
laden oder unbeladen. — 4 6
Wenn