201) Vorladung.
Zur Feststellung der Entschädigung für die in nachstehender Nachweisung bezeichneten Grundstücke habe ich Termin auf
W* Gegenwärtige Kataster-Des
Eigentümers- bäuch, Seitherige Katasterbezeichnung bezeichnung der zu ent-*“
eignenden Flächen Bemer-8
Flaͤchen- kungen
inhalt
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Name, Vorname,
Stand
Brl
Lage! Kultur Flächen
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8 9 10
Graf von Redern, Görlsdor167|Fried- An# Wiese 194/1130| Fried-½4 1179
Wilhelm Heinrich richsthal der Oder richsthal 2
16681l13s|85
2
16
2
4 Wasser 19280 168 8 50) dauernd zu
. .4 beschränken
21781 An Wiese 39|53/|40 2 105018
der Welse 78
109 89%4
78
82 das. Wasser 5180 110 167
82
881 das. J Wiese 112140 111½2 60 ss
83
83 das. Wiese 1121 .07 112 7911
83
1171 68|17 zu entziehen
83
Alle an diesen Grundstüchen Berechtigten werden aufgefordert, in dem Termin zu erscheinen und unter Beibringung der
erforderlichen Beweismittel ihre Rechte wahrzunehmen. Bei ihrem Ausbleiben wird ohne ihr Zutun die Entschädigung festgestellt und
wegen Auszahlung oder Hinterlegung derselben verfügt werden. ·
Stettin, den 19. April 1915. Der Enteignungs-Kommissar. Hennig, Regierungsrat. Königliche Regierung.
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