Full text : Die Reichsbank 1876-1900. (1)

MWegt  erster
llasse  (Landsaßtn.)


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baukasse  und  die  Oberaufsicht  über  den  Bau  und  die  Erhaltung  der  Orts--  und
Kommunikationêwege  ist  zunächst  Obliegenheit  Unserer  Landstraßenbau:  Direction.

Die  spezielle  Beaufsichtigung  des  Baues  und  der  Erhaltung  der  Landstraßen
und  die  einschlagenden  technischen  Anordnungen,  die  Annahme  und  Entlassung  der
Arbeiter,  die  Controle  der  Chausseegelder-Erhebung  bei  den  einzelnen  Hebestellen,
ingleichen  die  Beaussichtigung  und  besondere  Leitung  des  Orts=  und  Kommunikations-=wegebaues
  werden  einer  eigenen  Unterbehorde  mit  der  Bezeichnung:

Straßen=  und  Wegebau-Inspection

übertragen.
K.  3.
Als  Wege  erster  Klasse  (andstraßen)  sind  gegemwärtig  zu  betrachten:
1)  Die  Greiz-Etsterberger  Straße,  —  von  Anfang  der  Karolinenstraße  an

über  Rothenthal  und  Dölau  bis  zur  Königl.  Sächsischen  Grenze;  inhleichen
  die  von  derselben  nach  dem  Kammergut  Tryfle  abführende  Zweigstraße.
2)  Die  Greiz-:  Frauenreuther  Straße,  —  von  dem  betreffenden  Chausseechause
  an  über  Rendnitz  bis  an  den  Grenzbach  vor  Leubnitz.
ie  GreizI  Reichenbacher  Straße  (mit  der  vorgenannten  theilweise  zusammenfallend)
  uber  Schönfeld  bio  an  die  Rönigl.  Sächsische  Grenze
bei  dem  Friesener  Holze.
4)  Die  Greiz=  Geraer  Straße,  —  von  der  Quirl  an  über  Gommlau  bic
zur  Großherzogl.  Weimarischen  Grenze  hinter  dem  Dorfe  Wildetaube.
5)  Die  Greiz-Zeulenrodaer  Straße  (mit  der  vorigen  theilweise  zusammenfallend)
  über  Naitschau  bio  an  die  Grenze  des  Furstenthums  Reuß  J.
vor  Görtendorf.

6)  Nachstehende  von  Zeulenroda  auögehende  Strasenstrecken:
#)von  Zeulenroda  in  der  Richtung  nach  Greiz  bio  an  die  Grenze  des
Fürstenthumo  Reuß  J.  L.  bei  der  Haardmühle;

"!)  von  Zeulenroda  in  der  Nichtung  nach  Pausa  bis  an  die  Königl.
Sächsische  Grenze  bei  dem  dortigen  sächsischen  Wald

*)  von  Zeulenroda  in  der  Richtung  nach  Schleiz  bs  an  die  Grenze
des  Fürstenthumo  Reuß  J.  L.  vor  Langenwokschendorf;

(1)  von  Zeulenroda  in  der  Richtung  nach  Auma  bis  an  die  Großherzogl.
Sachsen-Weimarische  Grenze  bei  der  Buchersmuhle.