MWegt erster
llasse (Landsaßtn.)
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baukasse und die Oberaufsicht über den Bau und die Erhaltung der Orts-- und
Kommunikationêwege ist zunächst Obliegenheit Unserer Landstraßenbau: Direction.
Die spezielle Beaufsichtigung des Baues und der Erhaltung der Landstraßen
und die einschlagenden technischen Anordnungen, die Annahme und Entlassung der
Arbeiter, die Controle der Chausseegelder-Erhebung bei den einzelnen Hebestellen,
ingleichen die Beaussichtigung und besondere Leitung des Orts= und Kommunikations-=wegebaues
werden einer eigenen Unterbehorde mit der Bezeichnung:
Straßen= und Wegebau-Inspection
übertragen.
K. 3.
Als Wege erster Klasse (andstraßen) sind gegemwärtig zu betrachten:
1) Die Greiz-Etsterberger Straße, — von Anfang der Karolinenstraße an
über Rothenthal und Dölau bis zur Königl. Sächsischen Grenze; inhleichen
die von derselben nach dem Kammergut Tryfle abführende Zweigstraße.
2) Die Greiz-: Frauenreuther Straße, — von dem betreffenden Chausseechause
an über Rendnitz bis an den Grenzbach vor Leubnitz.
ie GreizI Reichenbacher Straße (mit der vorgenannten theilweise zusammenfallend)
uber Schönfeld bio an die Rönigl. Sächsische Grenze
bei dem Friesener Holze.
4) Die Greiz= Geraer Straße, — von der Quirl an über Gommlau bic
zur Großherzogl. Weimarischen Grenze hinter dem Dorfe Wildetaube.
5) Die Greiz-Zeulenrodaer Straße (mit der vorigen theilweise zusammenfallend)
über Naitschau bio an die Grenze des Furstenthums Reuß J.
vor Görtendorf.
6) Nachstehende von Zeulenroda auögehende Strasenstrecken:
#)von Zeulenroda in der Richtung nach Greiz bio an die Grenze des
Fürstenthumo Reuß J. L. bei der Haardmühle;
"!) von Zeulenroda in der Nichtung nach Pausa bis an die Königl.
Sächsische Grenze bei dem dortigen sächsischen Wald
*) von Zeulenroda in der Richtung nach Schleiz bs an die Grenze
des Fürstenthumo Reuß J. L. vor Langenwokschendorf;
(1) von Zeulenroda in der Richtung nach Auma bis an die Großherzogl.
Sachsen-Weimarische Grenze bei der Buchersmuhle.