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Nr. 1
Zur Einführung.
In zwangloser Reihensfolge erschelnend, soll bas
„Kriegsamt, Amitliche Mitteilungen und Nachrichten“ im
Dienste ber Behörden und der an der Kriegswirtschaft beleiligten
Erwerbokreise rasches Verständnis der amtlichen
Verfügungen erleichtern, über die Beweggrünbe, wenn
nölig, aufklären, einheltliche Anwenbung fördern, wertvolle
Einzelerfahrungen verallgemelnern. Insbesondere
soll es beim Ausbau des Gesetzes über den vaterländischen
Hilfsbienst burch schnelle allgemeine Benachrichtigung
aller betelligten Stellen dem engen verstänbnisvollen
Zusammenwirken der zur Ausführung berufenen
Behörden und der Kämpfer an der inneren Front
bie Wege ebnen. Denn nur durch freudige Mitarbeit
weitester Volkskreise kann das große Ziel so schnell und
so wirksam erreicht werden, wie es Deutschlands Zukunft
unb die belbenmütige Ausopferung unserer Brüber im
Felde erfordern.
Die „Amtlichen Mitteilungen und Nachrichten“ sinb
als blenstliche Benachrichtigungen auszusassen.
Sie werden die für die Allgemeinheft bestimmten
wichtigen Verfügungen vollinbalksich, weniger bedeutlame
Anord#nungen im Auszuge unter Angabe von
Datum, Buchnummer und veranlassender Dienstttelle entbalten.
Daburch soll neben Beschränkung bes Schriftverkehrs
ein bauernber allgemeiner Leberblick erreicht
werden. ·
Das Kriegsamt rechnet bei seinen Bestrebungen auf
die karkräffige Hilfe ber Presse. Auch dieser werden daher
bie Mittellungen zugestellt, wiewohl der Inbalk im allgemesnen
verktraulicher Natur und insbesondere nichf für
Ausländer beftimmt ist. Die mit einem Stern (#
bezeichneten Teile werben zum Abbruck frei-Legeben.
Die Presse wird gebeten, sich im vaterlänbischen
Interesse streng an diese Richtschnur zu halken.
Die Elieberung des Stoffes ist noch keine endgüleige,
gcbinderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten,
* ude Anregungen sind willkommen. Mittellungen
miragen sind zu richten an die Schriktleilung des
roerlegsamtes, Amtliche Mitteilungen und Nachrichten“,
Berlin W. 9. Leipziae -..
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fllgemeine
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A, Zur schnellen Erledigung des Geschäftsverkehrs im
Kriegsamt ist zu beachten:
Schriftstücke, die daß Arbeitsgebiet des Kriegsantes
betreffen, dürfen nicht die Adresse: „Kriegsministerium“
oder „Kriegsministerium Kriegsamt“ tragen. Sie
müssen gerichtet werden an:
„Kriegsamt —Berlin W. 9,
Leipziger Plat 18.°
8. Die Leitung des vaterländischen Hilfsdienstes (siehe das
Gesetz auf der folgenden Seite) liegt dem Kriegsamt.
nicht dem Kriegsministerium odber Reichsamt des
Innern, ob. Entsprechend sind alle sich auf das Gesez
beziehenden Zuschriften, die Angelegenheiten grundsätzlicher
Natur behandeln an da Kriegsamt,
Berlin W., Leipziger Platz 13, zu richten.
Das dem Kriegsamt unterstellte Kriegs-Ersatz- und
Arbeits-Departement (E. D.) — Berlin NW. 7 —
Friedrichstraße 100, bearbeitet die sich aus dem Gesetz
ergebenden Fragen auf dem Gebiete der Beschaffung
und Verteilung der Menschenkräfte für den Heeresdienst
und für die gesamte Kriegswirtschaft. Diesbezügliche
Anfragen, Anregungen und Eingaben sind dem Deparkement
unmittelbar zuzuleiten. Die Zuständigkeik
der stellvertretenden Generalkommandos wird hierdurch
nicht berührt. Grundsätzliche Fragen der Zusammenlegung,
Einschränkung oder Stillegung von Betrieben
sind dem Kriegsamt (Stab) vorzulegen.
#. Der vorliegenden Nummer ist als Anlage ein Gliederungsplan
des Stabes des Kriegsamtes und der
dem Kriegsamte nachgeordneten Departements und Abteilungen
beigefügt. An der Hand dieser Uebersicht
ist es möglich, Schriftstücke nicht grundsätzlicher Natur
unmittelbar an die Stellen zu adressieren, denen die
Bearbeitung der einzelnen Sachgebiete übertragen ist.
Die danach zu wählenden Adressen sind:
a) Kriegs-Ersatz, und Arbeits-Departement (E. D.)
siehe unter 2.
b) Waffen= u. Munitions-Beschaffungs-Ami (Wumöba),
Berlin W. 15, Lietzenburger Straße 18—20.
0) Kriegs-Rohstoff-Abteilung (KRA), Berlin SW. 48,
Verl. Hedemannstr. 7—12.
d) Abteilung für Ein= und Ausfuhr (A 9), Berlin
W. 66, Wilhelmstr. 82.
e) Abteilung für Volksernährung (8 6), Berlin W. 9,
Leipziger Platz 13.
4. Beim Oberkommando in den Marken, bei sämtlichen
preußischen stellvertretenden Generalkommandos (mit
Ausnahme Garde- und III. A.-K.), beim Gouvernewent
1.
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