1896. 113
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
14. Stück vom Jahre 1896.
½ XIX. Ministerial-Bekanntmachung
vom 5. October 18960,
die Concessionsurkunde für die Eisenbahngesellschaft Mühlhausen-Ebeleben
betreffend.
Im Nachstehenden bringen wir die in Gemäßheit des Art. 1 des Staatsvertrags
vom 6. November 1895 (Ges. Samml. 1896 S. 41 ff) der Eisenbahn=Gesellschaft
Mühlhausen-Ebeleben ertheilte Concession zum Bau und Verriebe der
Eisenbahnlinie Mühlhausen-Ebeleben innerhalb des diesseitigen Staatsgebietes vom
3. Mai d. J. andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die Aushändigung
der landesherrlich vollzogenen Concessionsurkunde mittelst Verfügung vom
heutigen Tage staltgesunden hat.
Rudolstadt, den 5. October 1896.
Füestlich Schwarzburg. Ministerium.
von Starck.
Fürstl. Schwarzb.-Rudolst. Gesesammlung I.VII.
Ausgegeben in Mudolstadt am 10. Oktober 2