Full text : Rosenheimer Anzeiger. 63. Jahrngang (63)

Nummer  258

Vorijahre,  so  ist  aber  auch  heuer  durch  Anordnung
  der  3  stellv.  Generalkommandos  für  die
Zeit  bis  zum  15.  Januar  1918  die  Abhaltung
von  Treibjagben  an  Sonn=  und  Festlagen  nach
Beendigung  des  vormittägigen  Pfarrgottesdiensres
  zugelassen  worden.  Dieses  geschah,  um  einen
erhöhten  Wildabschuß  an  ermöglichen  und  den
Schwierigkeiten,  auf  die  die  Beschaffung  von
Treibern  an  Werktagen  stößt,  zu  begegnen.

Ans  dem  Gerschtssaul.

Ein  betrügerischer  Bürgermeister.

Sbersberg,  14.  Okt.  Verurteilt  wurde  am
hiesigen  Amlsgericht  der  Bäckermeister  und  Bürgermeister
  Stangl  von  Steinhöring  wegen  Betruges
  zu  14  Tagen  Gefängnis  und  1000  Mark
Geldstrafe.  Seit  Beginn  des  Krieges  betrieb
Stangl  besonders  schwungvoll  den  Pferdehandel.
Der  Mann  hat  sich  gewaitig  bereichert.  Als  die
Einschränlungi  im  Pferdehandel  lam,  erbot  er  sich,
gegen  eine  Gebühr  von  50  Mark  für  jedes
Pferd,  solche  zu  laufen.  Er  nahm  aber  nicht  blos
50  Mark,  sondern  auch  erhöhtles  Futiergeln  ud
Beträge  von  200  Ml.,  500  Mk.  bis  900  ;
und  mehr  bei  einem  einzigen  Pferde,  selbft  bei
einer  Kriegersfrau,  deren  Mann  seit  Anbeginn
im  Felde  sleht.  Als  die  Sache  ruchbar  wurde,
suchte  er  mit  allen  möglichen  Mitteln  die  Geschädigten
  zu  beeinflussen,  daß  sie  bei  einer  RNecherche
  nicht  die  Wahrheit  sagen  sollten.  Gleichwohl
  kam  die  Sache  zum  gerichtlichen  Austrag.
Immerhin  haben  diesenigen  recht  behalten,  die
im  voraus  erklärten,  daß  er  sich  wieder  durchwinden
  werde.  Was  bedeniet  eine  Geldstrafe  von
1000  Marlk  gegenüber  dem  20fachen  oder  mehr
Gewinn  aus  dem  Pferde  handel?  Ob  er  die  Gesängnisstrase
  wird  abfitzen  müssen,  u#rd  erst  recht
bezweifelt.  Wenn  man  andere  Ul#rteile  liest,  die
oft  wegen  Betruges  in  kieinen  Beträgen  ausge.
sprochen  werden,  dann  versteht  man  ein  solches
Urteil  einsach  nicht.  Ein  gutsituierter  Bürgermeister,
  der  im  Kriegseil  seine  eigenen  Bürger
um  solche  Beträge  nbervorteilt,  ist  doch  weit
schuldiger  als  ein  armer  Teusel,  der  schließlich
aus  Not  handelt.

Brandstif  ung.

München.  12.  Oit.  Am  14.  Oktober  1915
früh  5  Uhr  in  das  Panorama=  Gebäude  aauf  der
Theresienhöhe  in  München  abgebrannt.  Die  Inneneinrichtung
  verbrannte  vollständig,  der  (Gesamtwert
  des  Schadens  belief  sich  auf  200  000
Mark,  der  bis  auf  den  Betrag  von  46  000  Mk.
durch  Versscherung  gedeckt  war.  Im  Juli  1916
meldete  im  Zuchthaus  zu  Damburg  der  Schauspieler
  Kurt  Niemeier  von  Leutermhal,  der  dort
wegen  Diebstahls  und  Betrugs  eine  Strafe  von
5  Jahren  verbüßte,  daß  er  diesen  Brand  vorsälich
  gelegt  und  im  Panoramagebände  bereits
im  Juli  1911,  einige  Tage  vor  dem  Brand,  eingebrochen
  sei,  und  dort  Geldbeträge  von  zusammen
  40  Mark  erbeutet  habe.  Am  14.  Oktober
habe  er,  um  zu  sehen,  wie  es  breune,  im  Innern
des  Gebäudes  Feuer  angelegl,  indem  er  eine
Kerze  angezündet  hatie  und  sie  mit  leicht  brennbaren
  Stoffen  umhüllt  habe,  und  außerhalb  des
Gebäudes  wartete,  bis  der  Brand  ausgebrochen
sei.  Dieses  Geständnis  wiederholte  Niemeier
auch  in  der  heutigen  Schwurgerichtsverhandlung.
Er  gab  ferner  an,  dahß  er  auch  vorübergehend
in  Berlin  und  Elberfeld,  sowie  in  München  im
Armeemuseum,  im  Hebäude  der  preußischen  Gesandtschaft,
  in  Nymphenburg  und  am  Viktualienmarkt
  Diebstähle  verübt  habe.  Der  Grund  seiner
  Selbstbezichtigung  ist  der,  daß  er  im  Zuchthause
  in  Hamburg  soviel  Hunger  leiden  mußte
und  er  daher  trachtete,  als  Hamburg  weg  und
in  ein  bayerisches  Zuchthaus  zu  kommen.  Das
Urteil  lautete  einschließlich  der  noch  nicht  verbüßten
  Strafe  auf  eine  Gesamtzuchthausstrafe  o.

9  Jahren,  10  Jahren  Ehrverlust  und  Zulässigkeit
  der  Stellung  unter  Polizeiaufsicht.

 

 

Jahuftrte.  Handel  und  Gewerde.

Aus  dem  Brauereigewerbe.  Der
Verband  der  Brauerei=  und  Mühlenarbeiter  hat
gelegentlich  einer  außerordentlichen  Mitgliederversammlung
  in  München  die  Verbandsleitung
beauftragt,  den  am  31.  Dezember  ablaufenden
Tarisoergsrag  zu  kündigen.  In  einer  einstimmig
angenommenen  Entschließung  kommt  zum  Ausdruck,
  daß  die  Regelung  der  tariflichen  Stammlöhne,
  die  Bezahlung  der  Sonntagsarbeit  für  alle
Brauereiarbeiter  ohne  Ausnahme,  ferner  die
Verkürzung  der  Arbeitszeit  angesichts  der  heutigen
  Ernährungsschwierigkeiten  eine  unbedingte
Notwendigkeit  sei  wenn  die  Arb  giterchasft  auf
der  Höhe  ihrer  Leistungsfähigkeit  bleiben  soll.
Die  Versammlung  nahm  auch  zu  der  Frage  der
Zusammenlegung  der  Brauereibetriebe  Stellung
und  sich  in  einer  weiteren  Entschließung
gegen  rnt  geplanten  Zulammenlegungen  aus  mit

 

Nasenlel##er  Anzeiger

AnsisnnushdldIl,

 

Ann

Mimumminn

 

5%.  rssuuf

Millionen
Milliard  en  müssen  gezeichnet  werden!

Der  Frieden  kann  nicht  besser  beschleunigt  werden,  als  hburch
einen  großen  Erfolg  der  I.  Kriegsanleihe.  Drum  noch  einmal
Lalle  Kraft  zusammengenommen,  noch  einmal  den  Feinden
gezeigt,  daß  unsre  Alten  zu  Hause  genau  so  gut  zu  fechten  verstehen
  wie  unsreherrliche  Jugend  draußen!  Auf  zum  Endkampf!

Alle  müssen  zeichnen!

—  MI  1  LWss  IVil  sss  NMIDO0OH/¾lMWW  B  n“

der  Begründung,  daß  durch  jene  nicht  nur  der
Lebensnerv  der  erfaßten  Brauerei  getroffen,  sondern
  auch  die  Arbeiterschaft  in  ihrer  Eriitenz  bedrolt
  werde.  Außerdem  wird  hervorgehoben,
daß  der  Eigentlichr  Zweck  der  Zusammenlegungen,
  die  Einsparung  belrächtlicher  Kohlenmengen,
auf  diesem  Wege  nicht  hinreichend  erfällt  werde.
Die  Entschliehung  enthäli  sodann  eine  Reihe  von
Forderungen  für  Sicherstellung  der  Interessen
der  Arbei  terschaft,  salls  di-  Jusammenlegungen
unter  dem  Drucke  der  Kriegsverhältnisse  unvermeidlich
  sein  werden.  Der  Jentralverband  chrifllicher
  Fabrik=  und  Transportarbeiter  hat  zur
Wahrung  der  Interessen  der  Brauereiarbeiter
an  das  Reichsamt  des  Innern  eine  Eingabe  gerichtet,
  in  welcher  gleichfalis  die  Forderungen  der
Brauereiarbeiter  bei  der  dage  der  Brauereizusammenlegung
  zusammengefaßt  sind.

Die  Verteucrung  des  Zeitungspapieres.
  Dem  Zeitungsgewerbe  droht  am  1.
November  wieder  eine  Erhohung  der  Papierpreise,
  und  zwar  gleich  um  11,65  bezw.  13.65
Mark  für  100  Kiiogramm.  Das  bedeutet  den
Zusammenbruch  vieler  inebesondere,  mittlerer  und
lleinerer  Folitischer  Zeitungen.  s  scheint  un—
möglich,  diese  sletige  ungen.  des  Papierpreises
  immer  wieder  auf  die  Bezieher,  zumal
die  minderbemittelten,  abmuälzen.  Mit  dieser
Begründung  richteten  mehrere  Zentrumsabgeordnete
  im  Reichslag  an  den  Kanzler  die  Uu.
frage:  Was  gedenlt  der  Reichskanzler  zu  tun,
um  den  gerade  in  der  gegenwartigen  Zeit  zur
Erhaltung  eines  gesunden  Vaterlandsgeistes
doppelt  notwendigen  Fortbestand  besonders  der
mittleren  und  kleineren  Presse  zu  sichern?  Ist
er  gewillt,  endlich  Höchstpreise  für  Zellstoff  und
Drudpapier  einzuführen?“

 

Rufit  und  Tenler.

Melhs  Bauernthe  atler  gastiert.  am
17.  und  18.  Oktober  im  „Deutschen  Kaiser“.
Namentlich  sieht  man  den  zweilen  Abend  mit
Interesse  entgegen,  der,  wie  schon  angelündiat,
als  Thoma-Abend  gilt;  er  bringt  „Die  lleinen
Verwandten“,  „D  Brauischau'  und  „Ein  blauer
Teufel“  von  Ludwig  Thoma,  Stücke,  die  für
Rosenheim  neu  sind.  «

Gastspiel  der  „München  er  Sänger“,
Fr  Samstag  und  Sonntag  waren  Gaispiee
der  „Münchener  Sänger“  im  „Deutschen  Kaiser“
angekündigt.  Daß  ihren  Vorstellungen  großes

Interesse  entgegengebracht  wurde,  zeigie  der  Be-*
  ch;  alle  drei  Vorstellungen  waren  bis  zum
letzten  Platz  besent.  Ein  großer  Teil  der  Vorträge
  und  Darbietungen  brachte  Gutes,  das  vor
allem  auch  zum  Lachen  stimmte.  Auch  der  erntte
Teil,  der  in  einem  Tiroler  Singspiel  am  Sonntagabend
  zum  orte  kam,  war  flott  gepielt.
  Dagegen  wurde  manches  gegeben,  an  dem
die  Besucher  weniger  Gefallen  finden  konnten.
Die  den  Gästen  zur  Verfügung  stehenden  Kräfte
sind  nicht  schlecht  weder  in  gesanglicher,  noch  in
schauspielerischer  Hinsicht.  Die  Vorträge,  welche
die  Lacher  auf  ihrer  Seite  hatten,  wurden  besonders
  reichlich  mit  Beifall  W

—

 

Zuꝛle  Chionil.

Der  Papierverbrauch  einer  Großkadtzeitung.
  Man  sprach  in  den  letzten  Monaten
  viel  von  Paniernot;  aber  gewiß  lönnen
sich  nur  die  wenigsten  eine  Vorstellung  davon
blüden,  wieviel  Papier  eine  grosse  Tageszeitung
nötig  bat,  um  den  Lesfer  nul  Stoff  zu  versorgen.
  Bekanm  iich  haben  mehrere  der  großen  Ber
itner  Tages  ritun  *  eine  Auflage  von  einer
Dazu  braucht  ein
solsner  I#n  zur  dern  gabe  an  einem  gewöhn
lichen  Wochentag  je  130  Rollen  Drudpapier.
Die  Papierlänge  dieser  130  Rollen  betrüge
1170  000  Meter.  Eine  Sonntagsausgabe  in  der
Weihnachtozeit  im  Frieden  verschlingt  270  Nol-=ien
  mit  einer  Länge  von  sast  2  500  000  Meter
oder  2500  Kilometer,  was  der  Entsernung  von
der  deutsch-dänischen  Grenze  bis  zur  Südspitze
von  Italien  etwa  gleichlommt.  Wollte  man
alle  in  einem  Jal  re  verbrauchten  Papierrollen
aneinanderhesten,  so  betäme  man  rund  400  000
Kilometer,  also  einen  längeren  Streifen  als  die
Entsernung  vom  Mond  zur  Erde,  einen  Streifen,
mit  dem  man  den  Erdlreis  zehnmal  überkleben
lönnte,  da  der  Aeguator  nur  40  000  Kilometer
mißi.  Die  (in  Friedenszeiten  12  Seiten  starle
Abendausgabe  einer  großen  Berliner  Jeitung
wird  mit  250  000  auf  22  Maschinen  in  zuei
Stunden  gedrudt.  Die  Maschinen  speien  also  in
der  Minute  über  S00%n  in  der  Selunde  über
30  serlige  Jeitungen  aus.

ISprechsanl.

Gedaulen  eines  Harmlosen  zur
iernot.
(Ohne  Verantwortung  der  Redattion.)

„Spart  Papier“!  Von  allen  Seiten  hört
man  dieses  Mahnwort,  wird  dazu  aufgefordert
und  in  vielen  Erlassen  von  „Obenher“  befohlen.
Da  sollie  man  schier  meinen,  daß  man  sich  an
diesen  Siellen  dessen  recht  befleiße  und  mit  gutem
  Beispiel  vorgegangen  würde,  muhUß  aber  die
betrübliche  Wahrnehmung  machen,  daß  diese  Ansicht
  ganz  grundfalsch  ist.  Vorläufig  nur  ein
Beispiel  dafür.  Genau  wie  in  den  goldenen  Zeiten
  des  Papierüberflusses  wird  auch  jetzt  noch
bei  den  Steuerfatierungen  mit  dem  raren,  kostspieligen
  Material  gewirtschaftet.  Da  bekam
ich  dieser  Tage  als  k.  bayer.  Staatspensionär
der  Mrrlehrschustalten  mit  der  Post  einen  Fatierungsbogen
  zugeschickt,  vom
Fein  säuberlich  ist  der  Ertrag  der  Pension  und
was  etua  nebenbei  noch  dazu  gehört,  ausgefüllt.
Dem  Empfänger  obliegt  nur  einige  entbehrliche
Fragen:  über  Heimat,  Religion,  etc.  elc.  die
dem  Rentamt  gewiß  ganz  nebensächlich  sind,
beantworten.  Morgen,  übermorgen,  vielseicht
auch  erst  in  8  Tagen  bekomme  ich  todsicher  vom
K.  Rentamt  wieder  einen  Fassionsbogen  mit  dem
ich  mein  bescheidenes  Einkommen  wieder  auf  Ehr
und  Gewissen  anzugeben  habe.  Da  möchte  man
schon  meinen:  eine  oder  die  andere  dieser  Fatierung
  sei  zu  viel,  es  sei  denn,  daß  man  an  betreffender
  Stelle  noch  den  Grundsatz  huldigt:
sieoppoel,  genäht  hält  besser"“!  Wenn  man
bedenkt,  daß  diese  Prozedur  sich  elwa  80  0O00mar

 

Pa-Gehaltsgeber.



Dienstag,  16.  Oktober  1917

Personal  der  Verlehrsanstalten  umfassen  und
wenn  man  die  Kosten  des  Vord#uckes,  der  Absertigung
  und  des  Portos  bedenkt  und  berechnet
  und  man  liest  zufällig  am  Abend  in  seinem
Blatt  wieder  einen  neuen  Jammerschrei  über  Papiernot
  oder  eine  Mahnung  „von  Oben“  zur
Sparsamkeit  im  Verbrauch,  dann  greift  man  (o
unwiderstehli  9  den  ergrauten  Kopf  u.  romm
zu  dem  Entst  :  jetzt  it'5  Zeit,  daß  man  die
da  oben  künheit  Hraeg  mit  gutem  Beipiel.  vor--H.
  S.

anzugehen.

Regelung  des  rs  mil
Brolgelreide  2%  ehl.

(Aus  dem  Bezirksamtsblatte.)
Das  Igl.  Bezirksamt  Nosenheim  erläßt  auf
Grund  der  §§  56  kl  der  Reichsgetreideordnung
vom  21.  Jum  1917  und  der  Ausführungsbestimmungen
  hiezu  vom  8.  August  1917  —  Staatsanzeiger
  Nr.  1866  solgende  Anordnungen:
A.  Die  Selbstversorger.

1.  Selbstversorger  sind  alle  Landwirte,  welche
aus  ihrer  eigenen  Ernte  Vorräte  von  Brotgetreide
  (Roggen,  Weizen,  Dintel,  Spelz,  Kern),
von  Gerste  oder  Hafer  besitzen.

Als  Selbstversorger  geiten  außer  den  Unternehmern
  landwirtschaftlicher  Betriebe  auch  die
Angehörigen  der  Wirtschaft  einschliehlich  des  Gesinder,
  leiner  Naturalberechligte.  Stadtlinder,
welche  durch  Vermilllung  gemeinnütziger  Vereine
auf  dem  Lande  untergebracht  sind,  und  Schüler
während  der  Ernlezeit.

2.  Die  Eelbswersorger  durfen  von  ihren  beschlagnahmten
  Vorräten  von  Brotgetreide,  Gersle
und  Hajer  die  jeweils  feugesete  Menge  auf
Grund  eines  vom  Kommunalverband  ansgestell
ten  Mahlscheins  verwenden.  Der  Antrag  auf
Ausslellung  eines  Mahlscheins  ist  sruhestens  4
Wochen  vor  dem  Tage.  von  dem  ab  der  Mahlschein
  berechnet  wird,  bei  ver  Gemeindebehörde
des  Wohnortes  unter  Benutung!  des  vorgeschricbenen
  Formolattes  zu  siellen.  Der  Mahi  schein
wird  jeweils  nur  für  eine  Getreidemenge  aus
gestelli,  welche  dem  zulässigen  Verbrauch  für
höchstenus  2  Monate  entspricht.  Gleichzeilig  mit
dem  Mahlschein  werden  dem  Landwirt  Anhängee
zettel  mit  Vordrucdk  in  der  erforderlichen  Jahl
ausgehandigt.  damit  diese  von  dem  Landwirt  mit
der  vorgeschriebenen  Ausschrift  versehen  und  an
die  einzelnen  zur  Mhiul=  zu  fahrenden  Getreidesade
  angebunden  werden.

3.  Der  Landwirt  hat  die  gesamte  Getreidemenge,
  aus  welche  der  Mahlschein  lautel,  auf
einmal  zur  Mühle  zu  bringen.  Das  Getreide  darf
nur  in  die  M  thie  verbracht  werden,  welche  auf
dem  Mahischein  angegeben  ist.  Ein  Wechsel  der
Mühle  ist  nur  mit  Genehmigung  des  Kommunalverbandes
  zulässig.  wenn  hiefür  ein  triftiger
Grund  vorgebracht  wird.

4.  Wer  Getreide  zur  Mühle  verbringt,  hat
den  Mahlschein  bei  sich  zu  fuhren  und  dem  Müller
bei  lebergabe  des  Mahlgutes  vorzuzeigen  Verschiedene
  Getreidearten  müssen  in  gesonderten
Säcken  zur  Mühle  verbracht  werden.  Jeder  Sack
mit  Getreide  ist  von  dem  Landwirt  mit  einem
Anhängezettel  zu  versehen,  auf  dem  der  Name
und  Wohnort  des  Eigentümers  des  Getreides,
die  Art  und  Menge  des  im  Sack  befindlichen  Getreides,
  die  Mühle  und  der  Zeitpunkt  der  Ausstellung
  des  Mahlscheins  angegeben  werden  muß.

Fortfetzung  folgt.

Aus  dem  Bezirksamisbume.

Velreft:  Bicrausschantzeilcn
Seit  Einführung  des  Einheitsbieres  besteht  bei
den  Wirten  vielsach  die  Anschauung,  dah  die
Uuordg  der  Stellv.  Generalkommandos  I.,
,  III.  baner.  Armeetorps  vom  14.  April  1917
binmichtuch  der  Ausschankzeiten  keine  Geltung
mehr  habe.  Diese  Meinung  ist  irrig.  Die  Ausschankzeiten
  wurden  im  Vollzuge  des  Ausschreibens
  vom  4.  Zuli  1916  —  Amtsblatt  Nr.  6
je  nach  den  örtlichen  Bedürfnis  auf  Antra  #-##e#
Gemeindeverwaltungen  in  den  einzelnen  Gemeinden
  verschieden  festgesetzt  u.  durch  die  Gemeindeverwaltungen
  den  Gast=  und  Schankwirten  beklanntgegeben.
  Die  Ausschanlzeiten  dürfen  an
Werklagen  insgesamt  7  Stunden,  an  Sonn-  und
Festtagen  insgesamt  8  Stunden  nicht  überschreiten.
  Die  Gemeindebehörden  werden  beauftragt,
die  seinerzeit  erfolgte  Festsetzung  den  Wirten
neuerdings  bekannt  zu  geben  und  die  Einhaltung
der  Ausschankzeiten  zu  überwachen.
Betreff  uhe  von  Bedachungen  (Bltzschutzanlagen)
d  ireiiin  Ablieserung  von  Elmichtungeeen
  mnlkäuden
Als  Ablieferungstage  werden  estgesetzt:
1.  in  Rosenheim  im  städt.  Lagerhaus  von  vorm.
10—12  Uhr  der  18.,  25.  und  31.  Okt.  1917.
2.  in  Endorf  von  vorm.  10—3  uh  nachm.  beim
Eggerschmied  der  29.  Oktober  917.
3.  in  Prien  von  vorm.  10—3  Uhr  nachm.  bei
Mechaniker  Volk  der  30.  Oltober  1917.

 

—#  —  diese  Kopfzahl  wird  etwa  das