Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Elfter Band. (11)

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als  die  Gestalt  einer  feierlichen,  heiligen  Handlung.  Alles
war  versammelt,  und  Niemand  wußte,  wozu?  Keine  Ehe-Pakten
  waren  verabredet,  kein  Witthum  ausgemacht,  und
doch  sollte  nun  zum  zweiten  Male  getraut  werden.  Der
Markgraf  erschien  in  Pantoffeln,  in  Hosen  und  Wamms
uneingeuestelt,  das  Hemd  mit  Zuͤchten  zu  den  Hosen  heraushaͤngend;
  auch  allein  schon  daraus,  weil  er  keinen  Mantel
anlegte,  haͤtte  man  damals  anf  eine  recht  ceremonienwidrige
Traunng  geschlossen.*)

Das  Band  war  nun  also  wohl  wieder  fester  geknüpft;
Maria  mochte  jetzt  wohl  unbestreitbarer  seine  Gemahlin  seyn;
der  Sohn,  der  dritthalb  Monate  nach  dieser  Trauung  geboren
  wurde,  ?)  war  ein  in  der  Ehe  geborener  Sohn.  Aber
ob  einst  des  seligen  alten  Jost  von  Eicken  Tochter  für  eine
fürstliche  Wittwe  gehalten  werden  solle?  ob  die  mit  ihr
erzeugten  Söhne  als  alleinige  rechtmäßige  Erben  des  välterli,
chen  Fürstenthums  anzusehen  seyn  möchten,  darüber  war  noch
eine  eigene  Erklärung  nothwendig,  und  so  weit  war  selbst
durch  jene  Tranung  für  Mutter  und  Söhne  nicht  gesorgt)

*)  In  der  mehrmalen  gemeldeten  Deduktion  heißt  es,  Eduard
habe  auch  nachher  so  gelebt,  daß  man  gar  nicht  hätte  schließen
können,  er  halte  Marien  für  seine  Gemahlin.  Er  habe  sich
bald  nach  dieser  Trauungs-Ceremonie  eine  Weibsperson  aus
Böhmen  kommen  lassen,  und  dann  wieder  eine  aus  Oestreich,
die  auch  zum  Gebrauch  seines  Bruders  Philipp  gewesen.
Beiden  habe  er  die  Ehe  zugesagt,  beiden  habe  er  bei  Teufelsholen
  sich  verschrieben.  Wenn  er  dann  ihrer  überdrüssig  gewesen,
  so  habe  er  ihnen  die  Verschreibung  mit  List  und  Geld
durch  den  sogenannten  rothen  Lackayen  wieder  abnehmen  lassen.

Diese  Geschichtchen  beweisen  nun  wohl  nicht,  was  der  Deducent
  daraus  herleiten  wollte.

*“)  Wilhelm,  der  Stammvater  des  Baden-Baden'schen  Hauses.

ei)  So  sagt  Eduard  in  der  Urk.  vom  15.  Mai  1594:  weil  unsere
Frau  geliebte  Gemahlin  noch  zur  Zeit  nicht  allerseits,  und  wie