Zoll.
ruuel von dem Nachbarstaat mit der Auferlegung
gleicher oder ähnlicher Zölle erwidert,
aa spricht man von Retorsionszöllen.
Es kann dies unter Umständen
zu einem segen- Zollkrieg und zu sogen.
Kampfzöllen führen. Die Zollverhältnisse
der einzelnen Staaten im wechselseitigen
Verkehr sind vielfach durch Handelsverträ
ß- geordnet. Ein besonderes
Zollkartell enthält alsdann regelmäßig
diebezüglich des wechselseitigen Zollschutzes
an der Zollgrenze getroffenen Vereinbarungen.
Der Slchchuh wird durch
eine militärisch organisierte Mannschaft
(Grenzaufseher, Zollwächter,
Douaniers)wahrgenommen. Die Einrichtungen
und Vorschriften, welche zur
sichern Erhebung der Zollabgaben für notwendig
erachtet werden, sind im Zollgesetz
(Gollordnung) enthalten. Der
"m lltarifisteineklassifizierte Zusammenellung
der zu vergollenden. Gegenstände
mit Angabe der von denselben im einzelnen
zu erhebenden Zollsätze, welche entweder
kach dem Preis der Waren (ad valorem)
in Prozenten oder nach der Stückzahl oder
nach Maß und Gewicht erhoben werden.
Für das Deutsche Reich ist 1879 ein neuer
Zolltarif erlassen worden, welcher auf dem
Gebiet des Zollwesens einen vollständigen
Umschwung Herbeigeführt hat. Die
frühere preußische Zollpolitik, wie sie auf
den Deutschen Zollverein übergegan-#
war, bewegte sich wesentlich auf dem
oden des Finanzzollsystems und näherte
sich demjenigen der Handelsfreiheit (s. d.).
Es war bis in die neueste Zeit die herrschende
Ansicht, daß der Schutzzoll nur
einzelnen Großindustriellen Vorteile gewähre,
daß er die Konsumenten in unbilliger
Weise belaste, und daß er auch im
finanziellen Interesse nicht zu billigen sei,
da der Schutzzoll, je mehr er schützt, desto
weniger einbringt. Auch der Fürst Bismarck
war früher ein Gegner des Schutzolls,
bis er sich in seinem Brief an den
undesrat vom 15. Dez. 1878 (sogen. Dezemberbrief)
zu dem System des Schutzzolls
bekannte. Dadurch wurde die Partei
der Schutzzöllner (Protektionisten)
in Deutschland wesentlich gestärkt, indem
dieselbe nunmehr »den Schutz der natio-635
nalen Arbeit« auf ihre Fahnen schrieb
und einen Wettlauf der Interessenten nach
Schutzzöllen eröffnete. In dieser Hinsicht
haben sich namentlich die Angehörigen der
Eisenindustrie hervorgethan. Die Agrarier
(s. d.) wurden durch die Getreidezölle
(s. d.) und durch deren wfhun gewonnen,
und der neue Zolltarif kam mit Hilfe
des Zentrums durch die Annahme des
Franckensteinschen Antrags (s. d.)zustande.
Besondere Bedenken erregen außer den
Getreidezöllen namentlich der Petroleumzoll
(s. d.), die Zölle auf Speck,
Schmalz und Butter, die Viehzölle und
andre auf notwendige Nahrungs= und
Gebrauchsmittel gelegte Zölle. Die Zollpolitik
des Fürsten Bismarck hat deshalb
vielfache Angriffe erfahren, doch läßt sich
das letzte Wort über diese Politik, welche
mit der Vorliebe des Kanzlers für das indirekte
Steuersystem zusammenhängt (s.
Steuern)) zurzeit noch nicht sprechen, da
der Tarif noch zu kurze Zeit in Kraft ist
und die Folgen desselben auf dem wirtschaftlichen
Gebiet sich augenblicklich noch
nicht voll und ganz übersehen lassen.
Das Deutsche Reich bildet ein gemeinschaftliches
Zollgebiet, umgeben von einer
emeinsamen Zollgrenze. Die Hansestädte
remen und Hamburg sind als Freihäfen
außerhalb dieser Grenze zu belassen,
lange, bis sie ihren Ems luß in
dieselbe beantragen (Art. 34 der Reichsverfassung).
Auch ist ein dem Zweck entspreender
Bezirk ihres oder des umliegenden
biets GEreihafengebiel) von der
Zollgrenze auszuschließen. Die Aufhebung
oder doch die Beschränkung dieser Freihafen-.
stellung ist jedoch vom Fürsten Bismarck
in Angriff genommen. UÜbrigens umfaßt
das Zollgebiet des Deutschen Reichs auch
noch das Großberzo tum Luxemburg und
die dem bayrischen Zollsystem angeschlosnene
österreichische Gemeinde Jungholz.
ach dem Franckensteinschen Antrag wird
derjenige Betrag der Jahreseinnahme aus
den Zöllen und aus der Tabaksteuer, welcher
die Summe von 130 Mill. Mk. übersteigt,
den einzelnen Bundesstaaten nach
Maßgabe der Bevölkerung, mit welcher
sie zu den Matrikularbeiträgen herangezogen
werden, überwiesen. 1 1 waCR