Full text : Staats-Lexikon.

Zoll.

ruuel  von  dem  Nachbarstaat  mit  der  Auferlegung
  gleicher  oder  ähnlicher  Zölle  erwidert,
  aa  spricht  man  von  Retorsionszöllen.
  Es  kann  dies  unter  Umständen
zu  einem  segen-  Zollkrieg  und  zu  sogen.
Kampfzöllen  führen.  Die  Zollverhältnisse
  der  einzelnen  Staaten  im  wechselseitigen
  Verkehr  sind  vielfach  durch  Handelsverträ
  ß-  geordnet.  Ein  besonderes
Zollkartell  enthält  alsdann  regelmäßig
diebezüglich  des  wechselseitigen  Zollschutzes
an  der  Zollgrenze  getroffenen  Vereinbarungen.
  Der  Slchchuh  wird  durch
eine  militärisch  organisierte  Mannschaft
(Grenzaufseher,  Zollwächter,
Douaniers)wahrgenommen.  Die  Einrichtungen
  und  Vorschriften,  welche  zur
sichern  Erhebung  der  Zollabgaben  für  notwendig
  erachtet  werden,  sind  im  Zollgesetz
  (Gollordnung)  enthalten.  Der
"m  lltarifisteineklassifizierte  Zusammenellung
  der  zu  vergollenden.  Gegenstände
mit  Angabe  der  von  denselben  im  einzelnen
zu  erhebenden  Zollsätze,  welche  entweder
kach  dem  Preis  der  Waren  (ad  valorem)
in  Prozenten  oder  nach  der  Stückzahl  oder
nach  Maß  und  Gewicht  erhoben  werden.
Für  das  Deutsche  Reich  ist  1879  ein  neuer
Zolltarif  erlassen  worden,  welcher  auf  dem
Gebiet  des  Zollwesens  einen  vollständigen
  Umschwung  Herbeigeführt  hat.  Die
frühere  preußische  Zollpolitik,  wie  sie  auf
den  Deutschen  Zollverein  übergegan-#
  war,  bewegte  sich  wesentlich  auf  dem

oden  des  Finanzzollsystems  und  näherte
sich  demjenigen  der  Handelsfreiheit  (s.  d.).
Es  war  bis  in  die  neueste  Zeit  die  herrschende
  Ansicht,  daß  der  Schutzzoll  nur
einzelnen  Großindustriellen  Vorteile  gewähre,
  daß  er  die  Konsumenten  in  unbilliger
  Weise  belaste,  und  daß  er  auch  im
finanziellen  Interesse  nicht  zu  billigen  sei,
da  der  Schutzzoll,  je  mehr  er  schützt,  desto
weniger  einbringt.  Auch  der  Fürst  Bismarck
  war  früher  ein  Gegner  des  Schutzolls,
  bis  er  sich  in  seinem  Brief  an  den

undesrat  vom  15.  Dez.  1878  (sogen.  Dezemberbrief)
  zu  dem  System  des  Schutzzolls
  bekannte.  Dadurch  wurde  die  Partei
der  Schutzzöllner  (Protektionisten)
in  Deutschland  wesentlich  gestärkt,  indem
dieselbe  nunmehr  »den  Schutz  der  natio-635



nalen  Arbeit«  auf  ihre  Fahnen  schrieb
und  einen  Wettlauf  der  Interessenten  nach
Schutzzöllen  eröffnete.  In  dieser  Hinsicht
haben  sich  namentlich  die  Angehörigen  der
Eisenindustrie  hervorgethan.  Die  Agrarier
  (s.  d.)  wurden  durch  die  Getreidezölle
(s.  d.)  und  durch  deren  wfhun  gewonnen,
  und  der  neue  Zolltarif  kam  mit  Hilfe
des  Zentrums  durch  die  Annahme  des
Franckensteinschen  Antrags  (s.  d.)zustande.
Besondere  Bedenken  erregen  außer  den
Getreidezöllen  namentlich  der  Petroleumzoll
  (s.  d.),  die  Zölle  auf  Speck,
Schmalz  und  Butter,  die  Viehzölle  und
andre  auf  notwendige  Nahrungs=  und
Gebrauchsmittel  gelegte  Zölle.  Die  Zollpolitik
  des  Fürsten  Bismarck  hat  deshalb
vielfache  Angriffe  erfahren,  doch  läßt  sich
das  letzte  Wort  über  diese  Politik,  welche
mit  der  Vorliebe  des  Kanzlers  für  das  indirekte
  Steuersystem  zusammenhängt  (s.
Steuern))  zurzeit  noch  nicht  sprechen,  da
der  Tarif  noch  zu  kurze  Zeit  in  Kraft  ist
und  die  Folgen  desselben  auf  dem  wirtschaftlichen
  Gebiet  sich  augenblicklich  noch
nicht  voll  und  ganz  übersehen  lassen.
Das  Deutsche  Reich  bildet  ein  gemeinschaftliches
  Zollgebiet,  umgeben  von  einer
emeinsamen  Zollgrenze.  Die  Hansestädte
remen  und  Hamburg  sind  als  Freihäfen
  außerhalb  dieser  Grenze  zu  belassen,
  lange,  bis  sie  ihren  Ems  luß  in
dieselbe  beantragen  (Art.  34  der  Reichsverfassung).
  Auch  ist  ein  dem  Zweck  entspreender
  Bezirk  ihres  oder  des  umliegenden
biets  GEreihafengebiel)  von  der
Zollgrenze  auszuschließen.  Die  Aufhebung
oder  doch  die  Beschränkung  dieser  Freihafen-.
stellung  ist  jedoch  vom  Fürsten  Bismarck
in  Angriff  genommen.  UÜbrigens  umfaßt
das  Zollgebiet  des  Deutschen  Reichs  auch
noch  das  Großberzo  tum  Luxemburg  und
die  dem  bayrischen  Zollsystem  angeschlosnene
  österreichische  Gemeinde  Jungholz.
ach  dem  Franckensteinschen  Antrag  wird
derjenige  Betrag  der  Jahreseinnahme  aus
den  Zöllen  und  aus  der  Tabaksteuer,  welcher
  die  Summe  von  130  Mill.  Mk.  übersteigt,
  den  einzelnen  Bundesstaaten  nach
Maßgabe  der  Bevölkerung,  mit  welcher
sie  zu  den  Matrikularbeiträgen  herangezogen
  werden,  überwiesen.  1  1  waCR