Full text : Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

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B.  Die  Staatssteuerreform  von  1902:  Einführung  der  Vermögens-(Ergänzungs)-steuer
  und  Abänderung  des  Einkommensteuerge-I.

  DieLicht-  und  Schattenseiten  der  allgemeinen  Einkommensteuern
1.  Allgemeine  Vorzüge  der  Einkommensteuern
II.  Die  Ausgestaltung  der  sächsischen  Einkommensteuer  im  einzelnen
1.  Die  subjektive  Steuerpflicht  .  .  .  .  2  2  2  2  2  200.
b)  Besteuerung  der  juristischen  Personen
2.  Der  Einkommensbegriff  als  Grundlage  der  Einkommens-3.
  Die  gesetzliche  Gliederung  des  Einkommens  nach  seinen
Quellen  „2.  2  2  2  Ce  En  re  re.
maßgebenden  Zeitraums  .  .  2...  2:  2  2  2  2  2  20  e.
5.  Die  Besteuerung  nach  dem  Verbrauchsaufwand  .  ...  .
7.  Die  Untergrenze  der  Einkommensteuer  von  400  Mark  .  .
8.  Die  Veranlagung  nach  Haushaltungen  und  die  steuerfreien
über  der  Veranlagung  nach  Einzelpersonen.  ......
9,  Berücksichtigung  der  Ausgaben  neben  den  Einkünften.  .
11.  Verschiedene  Bestimmungen  .  .  .  2.2  2  2  2222  0.%
C.  Einkommensteuer-Statistik  .  .  .  22  2  2  2  2  20  200.
1.  Allgemeines  2.2  2  2  2  on  nern.
kommen  von  1879  bis  1902
3.  Das  Einkommen  der  juristischen  Personen  insbesondere  .
5.  Das  Einkommen  in  Stadt  und  Land
6.  Statistische  Tabellen.  .  .  2  2  2  2  2  2  2  2  2  nr  2  ne.
Die  Vermögens  (Ergänzungs)-steuer.
A.  Der  Steuerreformplan  von  1897/98
SetZeSs  oo  0  0  ne
I.  Allgemeine  Vorzüge  und  Mängel  der  persönlichen  Vermögens
stuem  „2.  2:  2  0  ren

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II,  Die  Ausgestaltung  der  sächsischen  Vermögens(Ergänzungs)

B.  Die  sächsische  allgemeine  Einkommensteuer
9.  Allgemeine  Mängel  der  Einkommensteuen  =  =  -.
a)  Besteuerung  der  physischen  Personen
besteuerung
4.  Die  Bestimmung  des  für  die  Bemessung  des  Einkommens
6.  Der  Steuertarif  .  .  2...  2.  2  EEE  Er  ern.
Arbeitseinkünfte  der  Hausfrau  und  der  Hauskinder  gegen-10.
  Insbesondere  das  Prinzip  des  indirekten  Deklarationszwangs
12.  Schlußbetrachtung  .  .  .  .  2  2  2  2  2  2  2  en.
2.  Die  Entwicklung  der  kleinen,  mittleren  und  großen  Ein-4.
  Das  Einkommen  nach  seinen  Quellen
Dritter  Teil.
C.  Das  sächsische  Ergänzungssteuergesetz  vom  2.  Juli  1902.

-steuer