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ungefähr wie Percy ist mir zu Muthe, wenn ich über Dinge, für die ich gelitten und gekämpft
habe, die ich besser kennen muß, solche Reden höre.
Rede die Anwesenheit des Bundeskanzlers bei den Verhand—
lungen des Reichstages betreffend.
29. März.
Gu Art. 23 war neben andern Anträgen auch ein Antrag des Abgeordneten Dr. Braun
(Wiesbaden) eingebracht worden, welcher dem Reichstag das Recht vindicirte, die Anwesenheit
des Bundeskanzlers bei seinen Verhandlungen zu verlangen. Nachdem der Abg. Dr. Baumstark
über das Petitionsrecht, in Betreff dessen er einen Antrag eingebracht hatte und der
Abg. Dr. Braun für den von ihm eingebrachten Antrag gesprochen hatte, erklärte Graf
Bismarck:)
Ich glaube, der Hr. Vorredner schlägt das Gewicht des Bundeskanzlers doch zu hoch
an, wenn er der Meinung ist, daß ohne seine Anwesenheit unter Umständen der Reichstag
auf die Linie zurücksinken könne, die er bezeichnete. Ich halte diesen Zusatz eigentlich für
überflüssig. Die Regierungen haben ja das größte und dringendste Interesse, ihre Angelegenheiten
beim Reichstag zu vertreten und hier zu erscheinen. Ich kann mir nur in dem
Fall die Abwesenheit jedes Vertreters der Regierungen als möglich denken, daß eben die
Regierungen ein dringendes Bedürfniß hätten, über die vorliegende Frage zu sch weigen.
Wollen Sie nun in dein Fall gewissermaßen durch einen Haftbefehl den Bundeskanzler
zwingen, daß er sich Ihnen zeigt, so weiß ich doch nicht — wenn ich mich in seine Stelle
denke — welche Gewalt, welche parlamentarische wenigstens, mich zwingen könnte, zu
reden, wenn ich schweigen will, und die bloße schweigende Anwesenheit würde unter Umständen
für die Regierungen eine Verlegenheit, für den persönlich Betheiligten gewiß eine
sein, namentlich aber unter Umständen in auswärtigen Fragen für die Regierungen. Es
kann ja sein, daß gerade durch ihre Abwesenheit die Regierung bei einer solchen Gelegenheit
die Verhandlungen des Reichstages von jeder Rücksicht entbinden wollte. Es kann ja
sein, daß sie schweigen will, und jedes Schweigen hat immer etwas von dem, welches zuzustimmen
scheint, wenn man wirklich dabei sitzt.
Aber ich kann mir nur sehr wenig Fälle der Art denken, wo die Regierungen dar.
über einig sein sollten, trotz des vom Reichstage geäußerten Wunsches nicht zu kommen.
Das sähe ganz so aus, wie muthwilliges Händelsuchen, wie ein willkürlicher Verzicht auf
das, was man dem Reichstage gegenüber vertreten muß. Sollte die Bestimmung angenommen
werden, so müßte ich doch jedenfalls wünschen, daß doch irgend eine facultas
substituendi für den Reichskanzler hinzugefügt würde, damit die Verpflichtung nicht auf
dieser einen Person, die doch immer von Fleisch und Blut ist, allein lastet, die unter Umständen
bei dem besten Willen außer Stande sein kann, ihr zu genügen.
Erklärung in Betreff der Diäten.
30. März.
(Zu dem Art. 29 waren drei Abänderungsanträge eingebracht, von denen der eine der
Abgeordneten Ausfeld die Zahlung von Tagegeldern und Reisekosten und an Stellvertretungskosten
der Beamten aus der Bundeskasse, der andere der Abgeordneten v. Thünen nur die
Zahlung von Tagegeldern und Reisekosten, der dritte endlich, der Abgeordnele Meier, Tagegelder
aus öffentlichen Mitteln nicht zu zahlen verlangte. Nachdem der Abg. v. Thünen