eset und Verarduungsgurt
für das
Königreich Bayern.
11.
München, den 11. März 1899.
Inhaltt:
Bekanntmachung vom 24. Februar 1899, die Abänderung des Verzeichnisses der den Militäranwärtern im
Reichsdienste vorbehaltenen Stellen betreffend. — Bekanntmachung vom 1. März 1890, den Unterstitzungeverein
für die Hinterbliebenen von Offizieren, Sanitätseffizieren und oberen Beamten des K. Bayer. Heeres
betreffend. — Hoftitel-Verleihungen. — Ordens-Verleihungen.
Nr. 4213.
Bekanuntmachung, die Abänderung des Verzeichnisses der den Militäranwärtern im Reichsdienste
vorbehaltenen Stellen betreffend.
###Staatsministerium des Innern und fl. Kriegsministerium.
Unter Bezugnahme auf die Ausschreiben vom 15. Oktober 1894 (Gesetz= und Verordnungsblatt
S. 588) und vom 12. März 1898 (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 175)
wird nachstehend eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 25. Jannar ds. Is., welche
im Centralblatte für das Deutsche Reich S. 23 abgedruckt ist, zur allgemeinen Kenntniß
gebracht.
München, den 24. Februar 1899.
Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch.
Abdruck.
Bekannutmachung.
In dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen
(Anlage D der Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter vom 7./21. März 1882,
Central-Blatt S. 123) wird hinter Abschnitt 1 eingefügt: s
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