Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

 

eset  und  Verarduungsgurt

für  das

Königreich  Bayern.

11.

München,  den  11.  März  1899.
Inhaltt:

Bekanntmachung  vom  24.  Februar  1899,  die  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  den  Militäranwärtern  im
Reichsdienste  vorbehaltenen  Stellen  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  1.  März  1890,  den  Unterstitzungeverein
  für  die  Hinterbliebenen  von  Offizieren,  Sanitätseffizieren  und  oberen  Beamten  des  K.  Bayer.  Heeres

betreffend.  —  Hoftitel-Verleihungen.  —  Ordens-Verleihungen.

 

 

 

 

 

Nr.  4213.

Bekanuntmachung,  die  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  den  Militäranwärtern  im  Reichsdienste
vorbehaltenen  Stellen  betreffend.
###Staatsministerium  des  Innern  und  fl.  Kriegsministerium.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Ausschreiben  vom  15.  Oktober  1894  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt
  S.  588)  und  vom  12.  März  1898  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  S.  175)
wird  nachstehend  eine  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  25.  Jannar  ds.  Is.,  welche
im  Centralblatte  für  das  Deutsche  Reich  S.  23  abgedruckt  ist,  zur  allgemeinen  Kenntniß
gebracht.

München,  den  24.  Februar  1899.

Frhr.  v.  Feilitzsch.  Frhr.  v.  Asch.

 

Abdruck.
Bekannutmachung.
In  dem  Verzeichnisse  der  den  Militäranwärtern  im  Reichsdienste  vorbehaltenen  Stellen

(Anlage  D  der  Anstellungsgrundsätze  für  Militäranwärter  vom  7./21.  März  1882,

Central-Blatt  S.  123)  wird  hinter  Abschnitt  1  eingefügt:  s
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