Volltext : Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

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„Für  Kranke  in  der  4.  Diätform  kann,  wenn  es  dem  Zustande  derselben  förderlich  ist,  die  Portion
erösteten  Zwiebacks  verdoppelt  werden.“  «

2)  Soweit  die  landesübliche  Lebensweise  es  mit  sich  bringt,  oder  es  sonst  als  geeignetes  Beköstigungsmittel
  angezeigt  ist,  wird  die  Verordnung  von  Salzhäringen  für  Kranke  der  1.  und  2.  Diätform
in  der  Portion  eines  mittelgroßen  Härings  als  Extradiät  zugelassen.

Kriegs-Ministerium;  Militär-Medizinal-Abtheilung.
Grimm.  Flügge.

 

No.  376.  4.  M.  M.  A.

 

Nr.  161.
Zweiter  Nachtrag  zum  Schulverzeichniß  vom  23.  Jannar  d.  Is.

E-  wird  hierdurch  zur  Hentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  die  Berechtigung  der  Real-Lehranstalt  von
F.  H.  Petri  zu  Lübeck  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig
  =  freiwilligen  Militärdienst  (Ve#  chnit  vom  23.  Januar  1878  unter  C.  b.  XI.  1)  mit  Ostern  dieses
Jahres  erloschen  ist.
Berlin,  den  6.  Juni  1878.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Eck.

Berlin,  den  20.  Juni  1878.
Vorstehendes  wird  hierdurch  ar  Kenntniß  der  Armee  gebracht.
Kriegs-Min  sterium  Allgemeines  Kriegs-Departement.

Krause.  v.  Wittich.
No.  710.  6.  A.  1.

 

Nr.  162.
Feier  des  Todestags  des  Herzogs  Leopold  von  Braunschweig.

Berlin,  den  5.  Juni  1878.

In  Gemäßheit  der  Urkunde  über  die  zum  Andenken  des  hochseligen  Herzogs  Leopold  von  Braunschweig
errichtete  wohlthätige  Stiftung  wird  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  am  27.  April,  dem
Todestage  des  Herzogs,  die  diesjährige  Gedächtnißfeier  zu  Frankfurt  a.  O.  stattgefunden  hat  und  bei  dieser
Erlegenheit  16  Kinder  der  Garnison=  (Leopold-)  Schule  daselbst  vollständig  neu  gekleidet  worden  sind.
Kriegs-Ministerium;  Allgemeines  Kriegs-Departement.
J.  A

Rautenberg.  Blume.
No.  523.  5.  A.  2

 

Nr.  163.
Vorräthighaltung  von  Formularen.
Berlin,  den  14.  Inni  1878.

Die  durch  den  Erlaß  des  Königlichen  Kriegs-Ministeriums,  Allgemeines  Kriegs-Departement,  vom  15.  Februar
  1878  den  Königlichen  General-Kommandos  mitgetheilten  Formulare  zu  den  Waffenbüchern  für  die  Truppen
werden  diesseits  unter  der  Bezeichnung  Litt.  A.  Nr.  230  für  den  Preis  von  3,30  J¾  für  100  Bogen  vorräthig

gehalten.
Königliche  Staatsdruckerei.

 

Berichtigung.
In  der  Bekanntmachung  Nr.  125  auf  S.  120  muß  es  in  der  6.  Zeile  statt  3e  heißen:  „Ze.“

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