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Miene machte, en F. aufzutreten, bestätigte
ihn 1310 im Vertrag zu Prag in
seinen Landen. Nachdem F. noch 1316
eine Fehde mit Waldemar von Brandenburg
ausgekämpft, starb er 24. Nov. 1324,
schon seit einigen Jahren durch einen
chlaganfall des Gebrauchs seiner Glieder
beraubt. Vgl. Wegele, F. der Freidige 2c.
und die Wettiner seiner Zeit (1870).
Württemberg.
33) F. I. Wilhelm Karl, König
von Württemberg, geb. 6. Nov. 1754 zu
Treptow in Hinterpommern, Sohn des
damals in preußischen Diensten stehenden
Herzogs Friedrich Eugen von Württemberg
und der Sophie Dorothea von Brandenburg-Schwedt,
diente zuerst in der
preußischen, dann in der russischen Armee
und wurde nach seines Vaters Tod im
Dezember 1797 als F. II. og von
Württemberg. Für den Verlust der Grafschaft
Mömpelgard, welcze rankreich einverleibt
war, wurde er 1813 durch die Erwerbung
von neun schwäbischen Reichsstädten
und mehreren Abteien entschädigt
und erhielt zugleich die Kurwürde. Von
1805 bis nach der Schlacht bei Leixzig
leistete er als Bundesgenosse Napoleons J.,
seit 1806 als Mitglied des Rheinbunds,
den Franzosen gegen Osterreich, Preußen,
Rußland, endlich gegen die Verbündeten
militärischen Beistand. Schon 1. Jan.
1806 hatte er sich zum König von Württemberg
erklärt un brachte in den folgenden
Jahren sein Land durch bedeutende
Giebirteerwerdungen auf den heutigen
Umfang. Nach der Schlacht bei Leipzig
schloß er mit den Verbündeten 2. Nov.
1813 den Vertrag von Fulda, welcher ihm
den Besitz seines Landes und die Souveränität
garantierte. 1815 weigerte er sich
anfangs, dem Deutschen Bund beizutreten,
weil er dadurch die Unabhängigkeit seines
Königreichs zu beeinträchtigen glaubte.
Im Innern regierte F. in despotischer
Weise und zerrüttete durch seinen üppigen
t die Staatsfinanzen. Um so mehr
ist es anzuerkennen, daß er 1816 seinem
Land eine Verfassung geben wollte; doch
wurde diese zunächst von den Ständen abgelehnt,
und erst sein Nachfolger erzielte
mit diesen 1819 eine Einigung. F. starb
Friesen.
30. Okt. 1816. Aus seiner ersten Ehe mit
der Prinzessin Auguste Karoline von
Braunschweig-Wolfenbüttel stammt sein
Nachfolger Wilhelm 1.
en, german. Volksstamm, schon
in der römischen Kaiserzeit an der Nordsee
in den heutigen Niederlanden seßhaft,
dehnte sich bei dem Beginn des Mittelalters
von den Scheldemündungen bis
zur untern Weser aus. Ihr Land wurde
in Westfriesland (die westlichen Hodin-=en
der heutigen Niederlande), Mittelfriezland
teaskohänbische Fiessanh) und
Ostfriesland (das holländie a Gröningen
und das krrußiche Ostfriesland nebst einem
Teil von Oldenburg) geteilt. Die
Bekehrung der F. zum Christentum begann
noch u Ende des 7. Jahrh., doch
erschlugen die heidnischen F. 755 den
l. Bonifacius (s. d.), und erst zu Karls
d. Gr. Zeit war das Missionswerk vollendet.
Die fränkischen Hausmeier Pippin
von Heristall und Karl Martell suchten
das Volk zu unterwerfen, fanden aber bei
dessen H Ratbod zähen Widerstand;
erst seit 734 kann es als zum fränkischen
Reiche gehörig gelten. Noch im 8. Jahrh.
fand die Auszeichnung des friefischen Gesetzbuchs,
der » Lex Frisionum statt; d
war die herzogliche Gewalt beseitigt und
viele Einrichtungen der fränkischen Reichsverfassung
unter Karl d. Gr. eingeführt.
Durch den Vertrag von Verdun 843 kam
Friesland an Kafser Lothar und demgemäß
an Lothringen, fiel aber 880 an
Deutschland. s dann 911 btingen
sich an Frankreich anschloß, blieb Friesland
treu und wurde fortan als ein besonderes
Land angesehen. Unter den weltlichen
Herren gewannen bald die Grafen
von Holland (s. d.) das weiteste Gebiet,
während im Süden und Osten der Zuidersee
die Bischöfe von Utrecht ihre Herrschaft
begründeten. So erlosch für diese westlüchen
Gebiete der Name der F. und trat
vor Holland, Utrecht und im Süden Zeeland
zurück. Nur auf den Inseln und im
Nordosten der Zuidersee erhielt sich die friesische
Bevölkerung unabhängig und bewahrte
sich bis zum Ausgang des Mittelalters
ihre eigentümli e Verfassungz
allein die Stedinger (s. d.) wurden