Full text: Abhandlungen aus dem Staats- und Verwaltungsrecht. 32. Heft Die Landtage. (32)

4 Einleitung 
II. Andere Ansichten von der Reichskompetenz als die Preussen 
1906 hatten die Süddeutschen im Jahre 1871. Nicht etwa weil in der 
württembergischen Kammer der Abgeordneten ein Antrag 
Öesterlen und Genossen die Zustimmung des Landtages nicht nur 
für Abänderung der Reservatrechte, sondern überhaupt für jede 
Kompetenzerweiterung desReiches als gesetzlichePflicht festlegen 
wollte), Denn wenig wäre einzuwenden gewesen, wenn sich die 
Antragsteller damit begnügt hätten auszusprechen, „dass durch 
einseitige Zustimmung zur Abänderung oder Aufhebung des Ver- 
trages vom 25. November 1870 die dafür verantwortlichen 
Regierungsorgane einer Verletzung der Landesverfassung sich 
schuldig machen würden.“ Aber der Antrag Oesterlen besagte 
auch: „dass die Kammer eine ohne ständische Zustimmung be- 
schlossene Abänderung jenes Vertrages für den württembergischen 
Staat als verpflichtend nicht zu erkennen vermöchte.“ 
Vergleicht man diesen Antrag vom Jahre 1871 mit der Reso- 
lution von 1906, so berührt es geradezu wohltuend, wie sich in 
der Zwischenzeit der Begriff derKompetenzkompetenz Verständnis er- 
rungen hat. 
Doch wurde im Laufe der württembergischen Landtagsver- 
handlungen die Kompetenzfestsetzung des Artikels 2 der Reichs- 
verfassung richtig erkannt in einem Antrage, der seiner ganzen 
Tonart nach stark an die Resolution des preussischen Abgeordneten- 
hauses erinnert ?). 
Zur Annahme gelangte ein von der staatsrechtlichen 
Kommission gestellter Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung, 
und zwar mit der einwandfreien Begründung, „i)dass derK.Regierung 
das Recht zusteht, Abstimmungen im Bundesrate im Sinne des 
Absatz 1 und 2 des Artikels 78 der Reichsverfassung ohne Zu- 
stimmung der Landesvertretung vorzunehmen, 2) dass vermöge 
der für Württemberg verbindlichen Kraft der Reichsverfassung 
durch eine derartige Abstimmung auch eine Bestimmung der 
Landesverfassung nicht verletzt werden kann.“ °) 
ı) Verh. Württ. K. 1870/72 I. Beilagen-Band 2. Abt. 3. 593, Beilage 
149 8 1. 
” Verh. Württ. K. 1870|72 III. Protokoll-Band 8. 1354|55 Antrag von 
Sick u. Gen. 
8) ]. Beilagen-Band 8. 608 (11), Beil. 149 $ 7: und III. Protokoll-Bd. 
8. 1411|12.