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das Verbot von Zeitungen und Zeitschriften, ertheile ich Ihnen daher hierdurch
eine Verwarnung.
Liegnitz, den 16. Juni 1863.
Der Regierungs-Präsident.
Graf Zedlitz-Trützschler.
28.
Insterburg. Insterburger Zeitung.
Die in Ihrem Verlage erscheinende „Insterburger Zeitung“ hat schon seit
längerer Zeit eine die öffentliche Wohlfahrt gefährdende Haltung beobachtet, indem
sie das Bestreben hat erkennen lassen, die öffentlichen Behörden, insbesondere das
Staatsministerium, und deren Anordnungen durch Schmähungen, insbesondere durch
Vorwürfe der Verfassungswidrigkeit und Rechtsverletzung, dem Hasse und der Verachtung
auszusetzen. Wenn auch neuerdings die bezüglichen Stellen sich nur in
Berichten über Versammlungen und die in solchen gehaltenen Reden und abgegebenen
Erklärungen finden, wie z. B. in Nr. 66 in den Berichten über die Sitzung
der Berliner Stadtverordneten und die im Insterburger Schützenhause gehaltene
Versammlung, so wird dadurch die Fortdauer der der Staatsregierung feindseligen
Haltung der Zeitung nicht weniger dokumentirt, als wenn die Angriffe direkt in
räsonnirenden Artikeln gemacht wären. Deshalb ertheile ich Ihnen auf Grund
der §§. 1. und 3. der Verordnung vom 1. Juni d. J., betreffend das Verbot von
Zeitungen und Zeitschriften, hiermit eine Verwarnung.
Gumbinnen, den 17. Juni 1863.
Der Regierungs-Präsident.
In Vertretung: Siehr.
29.
Pyritz. Bote aus dem Weizacker.
Der erste Artikel mit der Ueberschrift: „Die Preßverordnung vom 1. Juni“
in der vom 9. d. M. erscheinenden Nr. 67 des von Ihnen herausgegebenen „Boten
aus dem Weizacker“ läßt deutlich das Bestreben erkennen, den Schluß des Abgeordnetenhauses
und den Erlaß der Verordnung vom 1. Juni d. J., betreffend
das Verbot von Zeitungen und Zeitschriften, als verfassungswidrige Maßnahmen
der Staats-Regierung zu charakterisiren und sie hierdurch dem Hasse auszusetzen,
und giebt zu der schon früher an den Tag gelegten, die öffentliche Wohlfahrt gefährdenden
Haltung Ihres Blattes einen neuen Belag ab. Auf Grund der 88. 1.
und 3. der gedachten Verordnung vom 1. Juni d. J. ertheile ich Ihnen daher
hiermit eine Verwarnung.
Stettin, den 18. Juni 1863.
Der Regierungs-Vice-Präsident.
v. Werthern.