Full text : Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

der  Hauptsache  auf  die  Erstreckung  des  Etats  für  1876  auf  ein
weiteres  Vierteljahr  beschränkte.

Bis  zum  Jahre  ı877  gelang  die  Haushaltführung  im  Reich
ohne  wesentliche  Erhöhung  der  Matrikularbeiträge  und  ohne  Aufnahme
  von  Anleihen.  Die  ı875  bewilligte  Anleihe  von  16,2  Millionen
  und  die  beiden  Anleihen  von  1876/77  im  Gresamtbetrage
von  5,3  Millionen  Mk.  brauchten  erst  im  Laufe  des  Jahres  1877  begeben
  zu  werden.  Die  Ursache  dieser  scheinbar  günstigen  Finanzlage
  ist  nicht  nur  in  den  Mitteln  der  Kriegsentschädigung  und
den  mit  dieser  im  Zusammenhang  stehenden  Einnahmen  zu  erblicken,
  sondern  ebensosehr  darin,  daß  die  Einnahmen  regelmäßig
höher  waren  als  die  auf  unzulänglicher  Berechnungsgrundlage
eingestellten  Etatansätze.  Von  ı872  bis  ı875  wurden  mehr  als
144  Millionen  an  Überschüssen  erzielt,  die  zur  Deckung  der  Ausgaben
  der  folgenden  Jahre  dienten.  Freilich  wurde  dadurch,  daß  man
in  den  Etats  der  beiden  letzten  Jahre  bereits  auf  die  Überschüsse
des  laufenden  Vorjahres  zurückgegriffen  hatte,  die  weitere  Etataufstellung
  erschwert.

Bei  der  Vorlegung  des  Etats  für  1877  schien  es,  als  ob  die
Finanzpolitik  des  Reichs  vollständig  auf  einem  toten  Punkt  angelangt
sei.  Delbrück  hatte  inzwischen  seinen  Abschied  genommen  und
in  Hofmann  zwar  einen  Nachfolger,  aber  keinen  Ersatz  gefunden.
Dieser  legte  dem  Reichstag  einen  völlig  unzulänglich  vorbereiteten
Etat  vor.  Äußerlich  war  das  Gleichgewicht  des  Voranschlags
zwar  durch  Erhöhung  der  Matrikularbeiträge  hergestellt  worden,
aber  die  Regierung  lehnte  es  gleichzeitig  ausdrücklich  ab,  für
diese  Abgleichung  die  Verantwortung  zu  übernehmen.  Ebenso
erklärte  sie,  Steuervorlagen  nicht  einzubringen,  weil  sie  zurzeit
nicht  in  der  Lage  sei,  ein  umfassendes  Zoll-  und  Steuerreformprogramm
  vorzulegen,  eine  einzelne  Steuer  aber  angesichts  der
ablehnenden  Haltung  des  Reichstags  nicht  vorschlagen  wolle,
ohne  sich  über  die  Stimmung  des  Hauses  orientiert  zu  haben.  Tatsächlich
  wies  somit!)  —  die  Matrikularbeiträge  in  ihrer  bisherigen
Höhe  angesetzt  —  der  Etatentwurf  einen  Fehlbetrag  von  24  Millionen
  Mk.  auf,  der  sich  noch  beträchtlich  erhöht  haben  würde,
wenn  bei  der  Schätzung  der  Einnahmen  nicht  für  das  Etatjahr
1877  zum  ersten  Mal  ein  anderes  Verfahren  gewählt  worden  wäre.
Bisher  war  bei  der  Veranschlagung  der  Einnahmen  aus  den  Zöllen
und  Verbrauchssteuern  einfach  der  Durchschnitt  der  drei  letzten
Jahre  in  Rechnung  gestellt  worden.  Hierbei  hatten  sich,  wie
003)  vgl.  Denkschrift  zum  Etat  für  1877.