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heit ist, als Historiker, der neben der Entwicklung der rechtlichen,
für den Ausbau der Verfassung wichtigen Fragen auch
die allgemeinen politischen Zustände und die Bedeutung sowie
den Charakter der leitenden Persönlichkeiten, ja selbst deren
äussere Erscheinung zu schildern sich bemüht, während er dem
gegenüber stellenweise etwas vermissen lässt, was in einer Verfassungsgeschichte
sehr wohl hätte erwähnt werden können; allein
es wäre ganz verfehlt, gegen ihn dieserhalb den Vorwurf der
Unvollständigkeit zu erheben, da einwandlos zugegeben werden
muss, dass er mit einer Genauigkeit und Umständlichkeit berichtet,
an der sich stellenweise ohne Nachtheil für die Sache
selbst hätte sparen lassen.
Unter den Einzelheiten, die mehr dem allgemein historischen
als dem eigentlich verfassungsgeschichtlichen Gebiete angehören,
muss, wie schon angedeutet, vornehmlich die Charakterisirung der
hervorragenderen Staatsmänner erwähnt werden; die Bilder, welche
er von den einzelnen Präsidenten entwirft, sind um so werthvoller,
als sie den bisherigen Anschauungen vielfach, und zwar
mit gutem Grunde, widersprechen; auch die Schilderung anderer
Persönlichkeiten, wie insbesondere CArnaoun’s, HenkrY OLAy’s und
Wesster’s, zerstört manche Illusionen, die von pietätvollen Biographen
theils geflissentlich, theils absichtslos genährt worden
sind. Andererseits finden auch die auswärtigen Verwicklungen
der Vereinigten Staaten eine oft sehr gründliche, auf reichhaltiges
Quellenmaterial gestützte Darstellung; am wichtigsten aber —
wenigstens für hier — müssen offenbar diejenigen seiner Ausführungen
erscheinen, welche sich mit der Lehre von der Staatensouveränetät
und der Geschichte der Sklaverei beschäftigen, da
darin das verfassungsrechtliche Moment besonders scharf hervortritt.
Wer die Lehre von der Staatensouveränetät erörtern will,
muss nothwendigerweise den fundamentalen Gegensatz berühren,
welcher zwischen den Anschauungen über die rechtliche Konstruktion
der Union und dem entsprechend über die rechtliche
Stellung der Einzelstaaten herrscht und welcher in allen Staatswesen
vom Charakter dieses Landes das hauptsächlichste Merkmal
der politischen Kämpfe bilden wird; es handelt sich dabei
um die Frage, ob die Union als solche ein einheitliches, sozusagen
aprioristisches und in sich souveränes Ganze darstellt oder
nur als entstanden zu denken ist durch eine freiwillige und darum