Vom Dreibund zum Dreiverband
in dem zwischen Deutschland und England im Herbst
1900 abgeschlossenen Abkommen über China (in Deutschland
zumeist „Yangtse-Abkommen‘ genannt), in dem
die beiden Mächte sich gegenseitig auf den Grundsatz
der offenen Tür festlegten und sich eine Verständigung
für den Fall vorbehielten, daß eine andere Macht die
chinesischen Wirren benutzen sollte, um territoriale Vorteile
zu erlangen. Dieses Abkommen wurde in der’ internationalen
Öffentlichkeit als ein Zusammenschluß Deutschlands
und Englands gegen die russischen Aspirationen auf
die Mandschurei aufgefaßt. Aber gerade in diesem entscheidenden
Punkte stellte sich eine ernste Verschiedenheit
der Auslegung zwischen der deutschen und der großbritannischen
Regierung heraus. Als wenige Monate nach’
dem Abschluß des Abkommens die Frage durch Rußlands
Vorgehen akut wurde, erklärte Fürst Bülow im Reichstag,
daß sich das deutsch-englische China-Abkommen nicht
auf die Mandschurei beziehe; darüber sei auch bei den
Verhandlungen über das Abkommen den britischen Staatsmännern
kein Zweifel gelassen worden. Demgegenüber
erklärte Lord Salisbury im Unterhaus, daß die Behauptung,
Deutschland habe bei den Verhandlungen die Mandschurei
ausgenommen, nicht den Tatsachen entspreche.
Auf diese Weise kam es statt zu einer ihre Spitze gegen
Rußland kehrenden deutsch-englischen Annäherung zu
einer tiefgehenden, die weitere Entwicklung wohl endgültig
beeinflussenden deutsch -englischen Verstimmung
18