Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1917. (107)

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131) Bekanntmachung. 
Durch Beschluß des Kreisausschufses des Kreises 
Usedom-Wollin vom 29. Februar 1916 ist im Ein- 
verständnis mit den Beteiligten auf Grund des §2 
Nr. 4 der Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891 
die Parzelle 361/24 des Kartenblatts 3 der Ge- 
inarkung Friedrichsthal in Größe von 2,4471 ha 
von dem Forstgutsbezirk Friedrichsthal abgetrennt 
und mit dem Landgemeindebezirk Ahlbeck (Seebad) 
vereinigt. 
Swinemünde, den 19. März 1917. 
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. 
  
132) Bekanntmachung. 
Auf Verfügung des Bevollmächtigten des Reichs- 
kanzlers ist der Versand von Gemüsekonserven und 
Faßbohnen von Sonnabend, den 4. März 1917 
an nur auf Grund unserer besonderen Erlaubnis 
und nur an die von uns im Einzelfall anzugeben- 
den Stellen gestattet. Der Absatz von Gemüse- 
konserven ist nach wie vor verboten. 
Braunschweig, den 14. März 1917. 
Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft 
mit beschränkter Haftung 
Dr. Kanter. 
  
Schriftleitung im Bureau der Königlichen Regierung kn Stettin. Druck von F. Hessenland G. m. b. H. in Stettin. 
Hi#erbei der „Offentliche Anzeiger“ und „Sonderbeilage zum Offentlichen Anzeiger des Regierungs-Amtsbkatts“.
	        
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