Anummer 40
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legsamt, Amtilche Mittellungen und Machrichten 3
d) in jedem Falle muß die in § 3 Abs. 2 der Beschlagnahme-Bekanntmachung
vorgesehene Meldung erstattet werden.
Großverbraucher, die von ihrer Gruppe Zuweisungen
erhalten haben, sind auch verpflichtet, gegebenenfalls bis
zum 5. eines jeden Kalendermonats Feblanzeige zu ertatten;
- U »M«
e#) die Riemen-Freigabe-Stelle behält sich ausdrücklich
vor, in die Riemenwirtschaft der Großverbraucher regelnd
einzugreifen und die Verwendung von Leder- oder Baumwoll-
oder Haar- oder Balata- oder Gummiregencratriemen
auch da zu untersagen, wo solche Riemen am 15. März 19s17
in Benutzung gewesen sind oder nach dem 16. Marz 1917
freigegeben worden sind; · , »
k)Großnerbmnrhehwelchen-Ineiner Großverbrauchergruppde
Zuweisungen zu erhalten wünschen, haben sich äuvor
zur strengen Einhaltung obiger Bestimmungen zu vderpflichten:
. · ·
TJHLFeineVeräußerungdonTerrmmgy gelten die
Bestinimungen des §& 4 der Beschlagnahme-Bekanntmachung.
°t) auf die durch § 10 der Beschlagnahme- Bekanntmachung
vorgeschriebene Lagerbuchführung wird ausdrücklich
hingewiesen.
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Richtpreise für Treibriemen.
Im Sinblick auf die Erhöhung der Lederpreise, der «
allgemeinen Unkosten und der Arbeitslöhne ist eine Abänderung
der bisherigen Nichtpreise für Treibriemen notwendig
geworden. Die neuen Richtpreise gelten für alle ab
1. Dezember 1917 vom Hersteller angenommenen Aufträge.
Lederfrelbriemen.
Bahnen hergestellt,
ckten Bahnen herdl.
und wassereinfach
a) Hauptantriebsriemen und Dynamoriemen,
oder doppelt, von 500 mm Breite aufwärts, sofern.
fern aus naßgestreckten Bahnen hergestellt.
Hitze-, öl. und wasserbeständig gekittete Riemen dürfen
nur dann geliefert und berechnet werden, wenn hierzu in
dem betreffenden be zugsschein eine ausdrückliche Erlaubnis
erteilt wird. « . « »
NahundsBinbniemen 17.— M. pro kg
Schlagriemen 17— „
« Rund- und Kordelschnüre.
I. Massive Rundschnur.
mm § mm Ei mm 6 mm Gs mm 7 mm
lohgar
"49,50 63,80 77,.— 102,30 1206,50
chromgar
pro 100 Meter.
l 7 "l*“m rx 1 —— 3 - L
2# mm
—
II. Gedrehte Kordelschnur.
8 mm P mu 10 mm 11 Mmm 12 mm 13 mm
—
191,40 227,70 280,50 333,30 402,60
chromgar
275,— 340.—
16 mm 17 mm
, .»..».«..:»I,»äh..zäaf«
597,30 701,80 808,50 950,40 1089,—
chromgar.
850,— 975,— 1150.—
pro 100 Meter.
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Weaffen und Munition
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* flenderung des Hlerkblattes für
frtillerie-, Pionier- und HMarine-Zünder-fabriken.
Kriegsminkfterlum, Hriegsamt.
Tgb. Mr. 6870. U. 17. K. (Zquf) vom 7. 1. 1918.
Es hat sich herausgestellt, daß gefüllte Zündladungskapseln
in den Schrott und bei Weiterverarbeitung desselden
14 mus
168.40 455,40
192,— 234.—
528.—
402— 488.—
18 mm 10 mm 20 mun
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—.
□- - fis-—
638— 724.— 1800—
4
*2 ——
in Schmelzöfen gelangt sind. Solche Vorfälle müssen unter
allen Umständen vermieden werden, da die Explosion der
Zündladungskapfeln im Ofen schwere Schädigungen des Betriebes
und der Arbeiter zur Folge baben muß. Daß gefüllte
Zündladungskapseln in den Schrott gelangen, kann
nur eine Folge großer Nachlässigkeit einen mit dem Sprengstofferlaubnisschein
betrauten Aufsichtsbeamten sein. Das
Zündermerkblatt ist dehalb unter Ziffer 17 durch folgenden
Zusatz ergänzt worden: *
„Besonders sorgfältiger Ueberwachung bedürfen die
mit Sprengstoff geladenen Ausschußstücke und die aus besonderen
Gründen au zerlegenden scharfen Zünderteile.
Eine mit Sprengstofferlanbnisschein versehene Aufsichtsperson
ist für das richtige Zerlegen verantwortlich zu
machen, sowie dafür, daß in den Schrott und zum Versond
nur ungeladene Teile kommen.“
Kriegsamt-Stab
Zentrakaussichtsstelle für Sprengstoff= u. Munitionsfabriken.
Rohlenverlorgung der Rüftungsindustrie.
Rriegsministerium, Kriegsamt.
Watken- und Munitionz-Beschaffungs-mt.
Hr. 248. 1. 18. V. HI. 1.
k. 1. Bei Mehr- oder Neuanforderungen ist eingehend, aber
moͤglichst kurz begründeter Antrag zur Stellungsnahme an
das auftraggebende Referat, und zwar nur an dieses, zu
richten, welches den Antrag über das Referat „Kohle“ des
Wumba (V. III. 1.) an den Herrn Reichskommissar für die
Kohlenverteilung weiterleitet. Bewilligung des Antrages
wird durch auftraggebendes Referat mitgeteilt werden. Solange
daher keine Zusage erfolgt ist, muß sich das Werk mit
den alun Mengen einrichten. Es wird darauf aufmerksam
gemacht, daß bei der derzeitig gespannten Kohlenlage die
ZAussicht solcher Anträge auf Erfüllung äußerst gering ist.
L. Reklamationen sind ebenfalls bei den auftraggebenden
Referaten anzubringen. Sierbet ist ansugeben, welche Auf-