Full text : Lehrbuch des Deutschen bürgerlichen Rechts. Zweiter Band. Das Sachenrecht. - Das Recht der Wertpapiere. - Das Gemeinschaftsrecht. - Das Recht der juristischen Personen. - Das Familienrecht. - Das Erbrecht. (2)

8  268.  Wechsel.  Scheck.  Kaufmännische  Orderschuldverschreibung.  431

dann  in  Kraft,  wenn  die  Wechselausstellung  selbst  aus  einem  nicht  die  Wechselform
  betreffenden  Grunde  ungültig  ist;  es  kann  also  sein,  daß,  während  der
Wechsel  selber  ungültig  ist,  das  Akzept  und  die  Indossamente  gültig  sind,  daß,
während  der  Aussteller  selber  haftfrei  ist,  der  Akzeptant  und  die  Indossanten
den  Wechsel  bezahlen  müssen  (Wechs  Ordn.  75).

II.  Der  Scheck  wird,  was  die  Haftung  der  Indossanten  angeht,  ebenso
behandelt  wie  ein  Wechsel  (Sch  Ges.  15).

III.  Der  kaufmännische  Orderschuldschein  wird  häufig  zur  Aufnahme
  öffentlicher  Anleihen  benutzt.  Alsdann  kommen  fast  alle  Regeln,  die
für  Inhaberschuldverschreibungen  bei  öffentlichen  Anleihen  gelten,  auch  auf  ihn
zur  Anwendung;  als  Erstgläubiger  pflegt  vom  Schuldner  ein  Bankier  benannt
zu  werden,  der  die  Anleihescheine  alsbald  mit  seinem  Blankogiro  versieht.
Diese  Art  der  Anleiheaufnahme  hat  für  den  Anleiheschuldner  den  Vorzug,  daß
sie  keiner  staatlichen  Genehmigung  bedarf.

Sehr  oft  wird  der  in  den  Anleihescheinen  benannte  Erstgläubiger  zugleich  als  Treuhänder
  für  die  künftigen  Indossatare  der  Scheine  bestellt,  namentlich  wenn  die  Anleihe  durch

eine  Orderhypothek  gesichert  ist  (s.  oben  399  d,  411  V,  2).
Über  Inhaberzinsscheine  einer  Orderanleihe  s.  oben  S.  420  II.

III.  Die  Retktaschuldverschreibungen.
I.  Bie  Rektaschuldverschreibungen  im  allgemeinen.

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I.  1.  Eine  Rektaschuldverschreibung  ist  eine  Urkunde,  in  der  jemand
  einem  bestimmten  Gläubiger  eine  Leistung  gegen  Rückgabe  der  Urkunde
einseitig  verspricht.

Beispiele:  Wechsel,  denen  durch  die  sogenannte  negative  Orderklausel  („zahlbar  an
Herrn  N.,  nicht  an  Order“)  die  Eigenschaft  einer  Orderschuldverschreibung  genommen  ist;
Inhaberschuldverschreibungen,  die  auf  den  Namen  eines  bestimmten  Gläubigers  umgeschrieben
sind  (s.  oben  S.  404);  Depotscheine  der  Reichsbank;  Sparkassenbücher  usw.

2.  Der  Inhalt  der  Rektaschuldverschreibungen  steht  im  Belieben  des  Ausstellers:
  jede  einzige  Verpflichtung,  welche  sie  auch  sei,  kann  durch  eine  Rektaschuldverschreibung
  verbrieft  werden.

Beispiele  s.  zu  1.

3.  Daß  eine  bestimmte  Urkunde  als  Rektaschuldverschreibung  gelten  solle,
versteht  sich  in  manchen  Fällen  von  selbst.  Im  übrigen  bedarf  es  einer  besondern
  Rektaklausel,  aus  der  hervorgeht,  daß  der  Aussteller  seinem
Gläubiger  nur  gegen  Rückgabe  der  Urkunde  verpflichtet  sein  will.

Beispiele.  I.  Ein  gewöhnlicher  Lagerschein,  in  dem  der  Verwahrer  die  Herausgabe  des

Lagerguts  an  einen  namentlich  bezeichneten  Gläubiger  verspricht,  ist  Rektaschuldverschreibung
Cosack,  Bürgerl.  Recht.  5.  Aufl.  II.  28