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zeitschriften aller Länder niedergelegt sind. Hatten in die „Vereinbarungen“ vielfach
solche Untersuchungsverfahren — in Ermangelung von besseren — Aufnahme finden
müssen, die einer vielseitigen Nachprüfung und Bestätigung noch bedurften, so ist
es nunmehr um so notwendiger geworden, das gewaltig angewachsene Material kritisch
zu sichten und durch gründliche experimentelle Studien die für die einzelnen Zwecke
jeweils am besten geeigneten Untersuchungsverfahren festzulegen.
Eine Neubearbeitung der „Vereinbarungen“ erscheint somit unerläßlich, wobei
die Frage, ob es möglich ist, den neuen Bestimmungen einen rechtsverbindlichen
Charakter zu geben, einer zukünftigen Gesetzgebung überlassen bleiben muß und hier
nicht erörtert werden soll.
Der außerordentlich große Umfang des Gebietes, um das es sich hier handelt,
schließt es aus, daß die noch erforderlichen experimentellen und kritischen Vorarbeiten
an einer einzelnen Stelle erledigt werden. Im Kaiserlichen Gesundheitsamte sind seit
einigen Jahren Arbeiten ausgeführt worden, die von verschiedenen Punkten aus die
gestellte Aufgabe systematisch in Angriff nehmen sollten, während anderseits auch bei
der Bearbeitung anderer, hiermit nicht unmittelbar zusammenhängender Gegenstände
im Gesundheitsamte jede Gelegenheit benutzt wurde, um nebenbei Unterlagen für die
Neubearbeitung der „Vereinbarungen“ zu gewinnen. Die Ergebnisse solcher Untersuchungen
sind jeweils in den „Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte“
veröffentlicht worden. Um jedoch das zerstreute Material übersichtlicher darzustellen
und allmählich zu einer umfassenden kritischen Grundlage auszugestalten, auf die die
Untersuchungsverfahren und Beurteilungsgrundsätze der Neubearbeitung der „Vereinbarungen“
sich aufbauen sollen, sind die hierher gehörigen Arbeiten zu besonderen
Sammelbänden vereinigt worden, deren erster hiermit der Öffentlichkeit übergeben
wird. Ein zweiter Band befindet sich im Druck.
Berlin, im November 1910.