Full text: Völkerrechtliche Okkupation und deutsches Kolonialstaatsrecht.

Einleitung. 
Der Erwerb der deutschen Schutzgebiete in Afrika und in der 
Südsee, sowie die im Zusammenhange hiemit eingreifende gesetz- 
geberische Thätigkeit des Reiches haben für die deutsche Rechts- 
lehre eine Bedeutung von grosser Tragweite insofern gewonnen, 
als dadurch der Grund zu einer der Jurisprudenz bisher fremden 
Disciplin des deutschen Kolonialrechtes gelegt wurde. 
Kaum hatte in jenen Gebieten eine rechtliche Gestaltung der 
Verhältnisse sich zu bilden begonnen, als auch schon die Literatur 
sich des neuen Stoffes bemächtigte. Es mag zwar die scharfe 
Kritik, welche DE JONGE gegenüber den Schriften von LENTNER 
und PAnn!) geübt hat, gerechtfertigt erscheinen. Man wird sich 
dem Proteste DE JONgE’s anschliessen gegen eine Behandlungs- 
weise kolonialrechtlicher Fragen, welche kolonialrechtliche Erör- 
terungen nicht etwa bloss mit allgemein rechtlichen Erwägungen, 
sondern auch mit nationalökonomischen, handels- und legislativ- 
politischen, ethnographischen Notizen verbindet und ein solcher- 
massen aus heterogenen Wissenszweigen zusammengestelltes Sammel- 
surium „unter der alles deckenden Flagge des interessanten Kolonial- 
!) LENTNerR, Das internationale Kolonialrecht im 19. Jahrhundert, Wien 
1886; Pann, Das Recht der deutschen Schutzbherrlichkeit, Wien 1887. 
Adam, Völkerrechtliche Okkupation. 1