Full text : Völkerrechtliche Okkupation und deutsches Kolonialstaatsrecht.

Einleitung.

Der  Erwerb  der  deutschen  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der
Südsee,  sowie  die  im  Zusammenhange  hiemit  eingreifende  gesetzgeberische
  Thätigkeit  des  Reiches  haben  für  die  deutsche  Rechtslehre
  eine  Bedeutung  von  grosser  Tragweite  insofern  gewonnen,
als  dadurch  der  Grund  zu  einer  der  Jurisprudenz  bisher  fremden
Disciplin  des  deutschen  Kolonialrechtes  gelegt  wurde.

Kaum  hatte  in  jenen  Gebieten  eine  rechtliche  Gestaltung  der
Verhältnisse  sich  zu  bilden  begonnen,  als  auch  schon  die  Literatur
sich  des  neuen  Stoffes  bemächtigte.  Es  mag  zwar  die  scharfe
Kritik,  welche  DE  JONGE  gegenüber  den  Schriften  von  LENTNER
und  PAnn!)  geübt  hat,  gerechtfertigt  erscheinen.  Man  wird  sich
dem  Proteste  DE  JONgE’s  anschliessen  gegen  eine  Behandlungsweise
  kolonialrechtlicher  Fragen,  welche  kolonialrechtliche  Erörterungen
  nicht  etwa  bloss  mit  allgemein  rechtlichen  Erwägungen,
sondern  auch  mit  nationalökonomischen,  handels-  und  legislativpolitischen,
  ethnographischen  Notizen  verbindet  und  ein  solchermassen
  aus  heterogenen  Wissenszweigen  zusammengestelltes  Sammelsurium
  „unter  der  alles  deckenden  Flagge  des  interessanten  Kolonial-!)

  LENTNerR,  Das  internationale  Kolonialrecht  im  19.  Jahrhundert,  Wien
1886;  Pann,  Das  Recht  der  deutschen  Schutzbherrlichkeit,  Wien  1887.
Adam,  Völkerrechtliche  Okkupation.  1