Full text: Kriegswucherstrafrecht.

  
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lage. — a) Die reine Gestehungskostentheorie des Reichsgerichts. 
Kritik. — b) Die Abweichungen des Reichsgerichts von dieser 
Theorie. — a) Der Gestehungspreis resultiert nicht aus einem 
geschäftlichen Unternehmen. — 5) Der Gestehungspreis steht ohne 
Beziehungen zu der allgemeinen Kriegsnot. Kritische Würdigung. — 
IV. Der maßgebliche Zeitpunkt der Gewinnberechnung. — V. Das 
Prinzip der isolierten Gewinnberechnung und seine Begrenzung, ins- 
besondere durch Durchschnittspreise. 
8§ 2. Zurückhaltung von Bedarfsgegenständien . 79 
§ 3. Absichtliche Preissteigerung durch unlautere Machen- 
schaften.. . .. . . . . . . . ... 80 
I. Der Deliktstatbestand in objektiver und subjektiver Be- 
ziehung. — II. Die verschiedenen Begehungsarten. — 1. Die Ver- 
nichtung von Gegenständen sowie die Einschränkung ihrer Er- 
zeugung oder des Handels mit ihnen. — 2. Die „unlauteren 
Machenschaften“ schlechthin. 
§ 4. Beteiligung an Preissteigerungskomplotten . . 84 
§ 5. Aufforderung, Anreizen und Erbieten zu Preissteigerungs- 
handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . .. . . . . . .. . . . . . .. 85 
3. Abschnitt. 
Die strafbaren Tatbestände der Kettenhandelverordnung. 
§ 1. Der Kettenhandel und ihm gleichstehende unlautere 
Machenschafen:: 86 
I. Der Wuchercharakter der Strafbestimmung. — II. Die Objekte 
des strafbaren Tatbestandes. — III. Die Natur des Kettenhandels 
als einer preisverteuernd wirkenden unlauteren Machenschaft. — 
IV. Die Folgerungen aus der Natur des Kettenhandels als einer 
unlauteren Machenschaft. Wesenseigentümlichkeiten und Begriff des 
Kettenhandels. — V. Die Erstreckung der Täterschaft beim Ketten- 
handel. — VI. Die preissteigernde umlautere Machenschaft schlechthin. 
§ 2 (Zusatz). Die der Vorbeugung des Kriegswuchers dienenden 
strafbaren Tatbestände der Kettenhandelverordnung . 93 
III. Kapitel. 
Täter und Teilnehmer des Kriegswucherdelinttttss . . .. . . 94 
I. Die angebliche Beschränkung der strafrechtlichen Verantwortlich- 
keit auf selbständige Gewerbetreibende. — II. Die Erstreckung der 
strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Gewerbetreibenden auf Hand- 
lungen seiner Angestellten. — III. Die Voraussetzungen der Haftung 
der Gewerbetreibenden für Handlungen seiner Angestellten. — 
IV. Die Umgrenzung der strafrechtlich verantwortlichen Angestellten 
und ihre Sorgfaltspflicht. — V. Die strafrechtliche Haftung der 
Ehefrau des Gewerbetreibenden. — VI. Das. Verhältnis strafbarer
	        
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