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lage. — a) Die reine Gestehungskostentheorie des Reichsgerichts.
Kritik. — b) Die Abweichungen des Reichsgerichts von dieser
Theorie. — a) Der Gestehungspreis resultiert nicht aus einem
geschäftlichen Unternehmen. — 5) Der Gestehungspreis steht ohne
Beziehungen zu der allgemeinen Kriegsnot. Kritische Würdigung. —
IV. Der maßgebliche Zeitpunkt der Gewinnberechnung. — V. Das
Prinzip der isolierten Gewinnberechnung und seine Begrenzung, ins-
besondere durch Durchschnittspreise.
8§ 2. Zurückhaltung von Bedarfsgegenständien . 79
§ 3. Absichtliche Preissteigerung durch unlautere Machen-
schaften.. . .. . . . . . . . ... 80
I. Der Deliktstatbestand in objektiver und subjektiver Be-
ziehung. — II. Die verschiedenen Begehungsarten. — 1. Die Ver-
nichtung von Gegenständen sowie die Einschränkung ihrer Er-
zeugung oder des Handels mit ihnen. — 2. Die „unlauteren
Machenschaften“ schlechthin.
§ 4. Beteiligung an Preissteigerungskomplotten . . 84
§ 5. Aufforderung, Anreizen und Erbieten zu Preissteigerungs-
handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . .. . . . . . .. . . . . . .. 85
3. Abschnitt.
Die strafbaren Tatbestände der Kettenhandelverordnung.
§ 1. Der Kettenhandel und ihm gleichstehende unlautere
Machenschafen:: 86
I. Der Wuchercharakter der Strafbestimmung. — II. Die Objekte
des strafbaren Tatbestandes. — III. Die Natur des Kettenhandels
als einer preisverteuernd wirkenden unlauteren Machenschaft. —
IV. Die Folgerungen aus der Natur des Kettenhandels als einer
unlauteren Machenschaft. Wesenseigentümlichkeiten und Begriff des
Kettenhandels. — V. Die Erstreckung der Täterschaft beim Ketten-
handel. — VI. Die preissteigernde umlautere Machenschaft schlechthin.
§ 2 (Zusatz). Die der Vorbeugung des Kriegswuchers dienenden
strafbaren Tatbestände der Kettenhandelverordnung . 93
III. Kapitel.
Täter und Teilnehmer des Kriegswucherdelinttttss . . .. . . 94
I. Die angebliche Beschränkung der strafrechtlichen Verantwortlich-
keit auf selbständige Gewerbetreibende. — II. Die Erstreckung der
strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Gewerbetreibenden auf Hand-
lungen seiner Angestellten. — III. Die Voraussetzungen der Haftung
der Gewerbetreibenden für Handlungen seiner Angestellten. —
IV. Die Umgrenzung der strafrechtlich verantwortlichen Angestellten
und ihre Sorgfaltspflicht. — V. Die strafrechtliche Haftung der
Ehefrau des Gewerbetreibenden. — VI. Das. Verhältnis strafbarer