Full text: Kriegswucherstrafrecht.

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pflicht. — 1. Die Erhöhung der Sorgfaltspflicht in der Kriegszeit, 
besonders für den selbständigen Gewerbetreibenden. — 2. Die Be— 
wahrung dieser erhöhten Sorgfaltspflicht vor der bei der Verletzung 
von Polizeidelikten beobachteten Überspannung des Schuldbegriffs. — 
3, Die mindere Sorgfaltspflicht des Privatmanns und des 
gewerblichen Angestellten. — 4. Die Bedeutung der zuberücksichtigenden 
individuellen Fähigkeit des Täters für die Frage der genügenden 
Sorgfalt. 
V. Kapitel. 
Einheit und Mehrheit des Kriegswucherdelikts. Einheitliches Zu- 
sammenfallen des Kriegswucherdelikts mit anderen Delikten 136 
I. Einheit des Kriegswucherdelikts infolge Nichtberücksichtigung 
eines Vorbereitungstatbestandes. — II. Das einheitliche Kriegs- 
wucherdelikt in der Form des fortgesetzten Delikts. — III. Kon- 
kurrenzverhältnis zwischen den verschiedenen Tatbeständen der 
Kriegswuchergesetze. — IV. Konkurrenzverhältnis zwischen einem 
Kriegswucherdelikt und einem Delikt des Strafgesetzbuchs. — 1. Die 
mögliche Konkurrenz mit dem Delikt des Verstrickungsbruchs. — 
2. Die mögliche Konkurrenz mit dem Delikt des strafbaren Vertrags- 
bruchs. — 3. Die Frage einer Konkurrenz des Preiswuchers mit 
dem Sachwucher. 
VI. Kapitel. 
Die Strafen der Kriegswuchergesette . ... -.................... 147 
I. Die ordentliche Hauptstrafe. — II. Der besondere Strafrahmen 
der Geldstrafe bei vorsätzlicher Verwirklichung der Haupttatbestände. — 
1. Das Prinzip des „verlängerten“ Gewinns. — 2. Seine An— 
wendbarkeit auch bei Nichtidentität von Täter und Gewinner. — 
3. Beschränkung seiner Anwendung auf den Haupttäter im Falle 
der Teilnahme. Verteilung der qualifizierten Geldstrafe auf mehrere 
Mittäter. — 4. Unanwendbarkeit der qualifizierten Geldstrafe bei 
Fehlen genauer Anhaltspunkte für die einzelnen Verkäufe. — 
III. Die Nebenstrafen der Urteilspublikation und der Aberkennung 
der bürgerlichen Ehrenrechte. — IV. Die Nebenstrafe der Einziehung 
der Vorräte. — 1. Die Abweichungen der Voraussetzungen der 
Einziehung von den im § 40 StGB. statuierten Voraussetzungen. — 
2. Das alternative Eingreifen der Bestimmungen des § 40 StGB. — 
3. Die Beschränkung der Einziehung auf die bei Rechtskraft des 
Urteils vorhandenen Vorräte. Nichterstreckung der Einziehung auf 
den etwaigen Erlös gus der Veräußerung der Vorräte. — 
4. Ausschluß der Einziehung bei Idealkonkurrenz mit einer die 
Einziehung nicht zulassenden, im übrigen aber strengeren Straf- 
bestimmung. Die Einziehung im objektiven Strafverfahren. — 
5. Die Sicherstellung der Einziehung durch Beschlagnahme. Unter- 
scheidung der Beschlagnahme von präventiv-polizeilichen Verfügungen 
über die Vorräte.
	        
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