11
Seite
pflicht. — 1. Die Erhöhung der Sorgfaltspflicht in der Kriegszeit,
besonders für den selbständigen Gewerbetreibenden. — 2. Die Be—
wahrung dieser erhöhten Sorgfaltspflicht vor der bei der Verletzung
von Polizeidelikten beobachteten Überspannung des Schuldbegriffs. —
3, Die mindere Sorgfaltspflicht des Privatmanns und des
gewerblichen Angestellten. — 4. Die Bedeutung der zuberücksichtigenden
individuellen Fähigkeit des Täters für die Frage der genügenden
Sorgfalt.
V. Kapitel.
Einheit und Mehrheit des Kriegswucherdelikts. Einheitliches Zu-
sammenfallen des Kriegswucherdelikts mit anderen Delikten 136
I. Einheit des Kriegswucherdelikts infolge Nichtberücksichtigung
eines Vorbereitungstatbestandes. — II. Das einheitliche Kriegs-
wucherdelikt in der Form des fortgesetzten Delikts. — III. Kon-
kurrenzverhältnis zwischen den verschiedenen Tatbeständen der
Kriegswuchergesetze. — IV. Konkurrenzverhältnis zwischen einem
Kriegswucherdelikt und einem Delikt des Strafgesetzbuchs. — 1. Die
mögliche Konkurrenz mit dem Delikt des Verstrickungsbruchs. —
2. Die mögliche Konkurrenz mit dem Delikt des strafbaren Vertrags-
bruchs. — 3. Die Frage einer Konkurrenz des Preiswuchers mit
dem Sachwucher.
VI. Kapitel.
Die Strafen der Kriegswuchergesette . ... -.................... 147
I. Die ordentliche Hauptstrafe. — II. Der besondere Strafrahmen
der Geldstrafe bei vorsätzlicher Verwirklichung der Haupttatbestände. —
1. Das Prinzip des „verlängerten“ Gewinns. — 2. Seine An—
wendbarkeit auch bei Nichtidentität von Täter und Gewinner. —
3. Beschränkung seiner Anwendung auf den Haupttäter im Falle
der Teilnahme. Verteilung der qualifizierten Geldstrafe auf mehrere
Mittäter. — 4. Unanwendbarkeit der qualifizierten Geldstrafe bei
Fehlen genauer Anhaltspunkte für die einzelnen Verkäufe. —
III. Die Nebenstrafen der Urteilspublikation und der Aberkennung
der bürgerlichen Ehrenrechte. — IV. Die Nebenstrafe der Einziehung
der Vorräte. — 1. Die Abweichungen der Voraussetzungen der
Einziehung von den im § 40 StGB. statuierten Voraussetzungen. —
2. Das alternative Eingreifen der Bestimmungen des § 40 StGB. —
3. Die Beschränkung der Einziehung auf die bei Rechtskraft des
Urteils vorhandenen Vorräte. Nichterstreckung der Einziehung auf
den etwaigen Erlös gus der Veräußerung der Vorräte. —
4. Ausschluß der Einziehung bei Idealkonkurrenz mit einer die
Einziehung nicht zulassenden, im übrigen aber strengeren Straf-
bestimmung. Die Einziehung im objektiven Strafverfahren. —
5. Die Sicherstellung der Einziehung durch Beschlagnahme. Unter-
scheidung der Beschlagnahme von präventiv-polizeilichen Verfügungen
über die Vorräte.