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VII. Kapitel.
Rückwirkung einer Gesetzesänderung auf ein noch nicht abgrurteiltes
Kriegswucherdelit:t:t:: .. . . .. . . . ..
I. Die verschiedenen Möglichkeiten einer Gesetzesänderung zwischen
Begehung und Aburteilung eines Kriegswucherdelikts. — II. Aus-
schluß der Rückwirkung einer Gesetzesänderung zuungunsten des
Täters. — III. Die Frage der Rückwirkung eines milderen Gesetzes
zugunsten des Täters. — 1. Der Grundsatz der Rückwirkung des
milderen Gesetzes gemäß §2 Abs. 2 St B. Die Fundamente des
Gesetzesbegriffs im Sinne dieser Vorschrift. — 2. Die Einschränkung
des gefundenen Gesetzesbegriffs auf nicht temporäre Gesetze. —
a) Der temporäre Charakter blankettausfüllender Normen. — d) Der
temporäre Charakter von Verwaltungsanordnungen, die für die
Anwendung des Strafgesetzes grundlegend sind, z. B. einer Höchst-
preisfestsetzung. — c) Der temporäre Charakter der Kriegswucher-
gesetze als solcher.
Anhang.
Wortlaut der Kriegswuchergesetteeee . . . . . . . . . . . ..
Höchstpreisgesetz. — Preissteigerungsverordnung. — Ketten—
handelverordnung für Lebens- und Futtermittel. — Ketten—
handelverordnung für Textilien. — Kettenhandelverordnung für
Arzneimittel. — Kettenhandelverordnung für Tabakwaren. —
Einziehungsverordnung.
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