Vorwort.
Die Vielgestaltigkeit des staatlichen Lebens im deutschen Reich
bedingt eine umfassende Kenntnis des öffentlichen Rechts, insbesondere
des Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Gerade die beiden letzt-
gedachten Disziplinen haben seit Gründung des Deutschen Reichs eine
ungeahnte Entwicklung gefunden und sind in neue Bahnen gelenkt
worden. Die Neugestaltung des staatlichen Lebens hat auch eine Um-
wälzung in den wirtschaftlichen Verhältnissen Deutschlands nach sich
gezogen. Damit ergab sich die Notwendigkeit, den veränderten wirt-
schaftlichen und sozialen Verhältnissen auch in rechtlicher Beziehung
durch die Reichsgesetzgebung Rechnung zu tragen. Diese reichsgesetzliche
Regelung betätigte sich auf allen Lebensgebieten und berührte alle wirt-
schaftlichen und sozialen Verhältnisse. Auch durch die Maßnahmen zum
Schutze der arbeitenden Klassen wurde der Reichsgesetzgebung ein völlig
neues umfassendes Gebiet gesetzlicher Regelung eröffnet, welches die
Grundlage eines modernen deutschen Sozialrechts wurde.
Mit dieser teilweisen Neugestaltung des Rechts ergibt sich für
jeden, der im praktischen Leben steht, die Notwendigkeit, sich eine
genaue Kenntnis dieses Rechtszustandes anzueignen, wenn er, sei es
im eigenen Interesse, sei es im Interesse fremder, den Anforderungen
des Tages, d. h. seiner Pflicht genügen will. Ganz besonders gilt
dies für alle diejenigen, welche in ihrem erwählten Beruf als.
Studierende der Rechts= und Staatswissenschaften, als Referendare,
Assessoren, Richter, Rechtsanwälte und namentlich Verwaltungsbeamte
zur Beurteilung und Entscheidung der auf dem weiten Gebiete des
öffentlichen Rechts in Betracht kommenden Rechtsverhältnisse und Rechts-
fragen berufen sind. Ihnen liegt zugleich die hohe und heilige Auf-
gabe ob, Hüter und Wahrer dieser schwierigen, verwickelten und noch
jungen Reichsgesetzgebung zu sein. Dieses große Ziel wird jedoch
nur dann erreicht werden können, wenn der Rechtsfindung und -wahrung
ein intensives Studium der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
vorausgegangen ist. Immer lauter und eindringlicher werden in jüngster