Full text: Die Verfassung und Verwaltung im Deutschen Reiche und Preußen. Erster Band. Deutsches Reich. (1)

Vorwort. 
Die Vielgestaltigkeit des staatlichen Lebens im deutschen Reich 
bedingt eine umfassende Kenntnis des öffentlichen Rechts, insbesondere 
des Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Gerade die beiden letzt- 
gedachten Disziplinen haben seit Gründung des Deutschen Reichs eine 
ungeahnte Entwicklung gefunden und sind in neue Bahnen gelenkt 
worden. Die Neugestaltung des staatlichen Lebens hat auch eine Um- 
wälzung in den wirtschaftlichen Verhältnissen Deutschlands nach sich 
gezogen. Damit ergab sich die Notwendigkeit, den veränderten wirt- 
schaftlichen und sozialen Verhältnissen auch in rechtlicher Beziehung 
durch die Reichsgesetzgebung Rechnung zu tragen. Diese reichsgesetzliche 
Regelung betätigte sich auf allen Lebensgebieten und berührte alle wirt- 
schaftlichen und sozialen Verhältnisse. Auch durch die Maßnahmen zum 
Schutze der arbeitenden Klassen wurde der Reichsgesetzgebung ein völlig 
neues umfassendes Gebiet gesetzlicher Regelung eröffnet, welches die 
Grundlage eines modernen deutschen Sozialrechts wurde. 
Mit dieser teilweisen Neugestaltung des Rechts ergibt sich für 
jeden, der im praktischen Leben steht, die Notwendigkeit, sich eine 
genaue Kenntnis dieses Rechtszustandes anzueignen, wenn er, sei es 
im eigenen Interesse, sei es im Interesse fremder, den Anforderungen 
des Tages, d. h. seiner Pflicht genügen will. Ganz besonders gilt 
dies für alle diejenigen, welche in ihrem erwählten Beruf als. 
Studierende der Rechts= und Staatswissenschaften, als Referendare, 
Assessoren, Richter, Rechtsanwälte und namentlich Verwaltungsbeamte 
zur Beurteilung und Entscheidung der auf dem weiten Gebiete des 
öffentlichen Rechts in Betracht kommenden Rechtsverhältnisse und Rechts- 
fragen berufen sind. Ihnen liegt zugleich die hohe und heilige Auf- 
gabe ob, Hüter und Wahrer dieser schwierigen, verwickelten und noch 
jungen Reichsgesetzgebung zu sein. Dieses große Ziel wird jedoch 
nur dann erreicht werden können, wenn der Rechtsfindung und -wahrung 
ein intensives Studium der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen 
vorausgegangen ist. Immer lauter und eindringlicher werden in jüngster
	        
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