Sachregister.
Staatsministerium, Vorlegung eines
Kirchengesetz dem St. 534.
— Anleihen der Berliner Stadtsynode
bedürfen der Genehmigung des St.
Staatsprüfung, Große St. für Re-
gierungsreferendare 35, 36.
Staatsrat als Zentralbehörde 84.
— Zuständigkeit des St. 87.
— Zusammensetzung des St. 87, 88.
Staatsschuldbuch 190.
Staatsschulden, Hauptverwaltungd. St.94.
— Einleitung der St. in Finanz= und
Anlageschulden 188.
— Regelung des St. Wesens 189.
Staatsschuldenkommission 190.
Staatsschuldentilgungskasse 182, 190.
Staatsvermögen, Umfang des St. 183.
Stadt als Schulverband 594.
Stadtältester 145.
Stadtausschuß 109.
— als Verwaltungsgericht 124.
Stadtbezirk, Zugehörigkeit zum St. 139.
— Vereinigung eines Gutsbezirks mit
einem St. 132.
Stadtgemeinde als Korporation 143.
— staatliche Aufsicht über St. 158.
— Annahme der Landgemeindeordnung
durch eine St. mit königlicher Ge-
nehmigung 164.
— Verbindung von St. zu Gesamtver-
bänden 167.
Stadtkreise 109.
— Begriff des St. 169.
Stadtschuldeputation 598.
Stadtsynode, Erhebung von Kirchen-
steuern in Berlin durch die St. 536.
— Zusammensetzung 537.
Stadtverordnete, Verbot f. richterliche Be-
amte sich als St. wählen zu lassen 67.
— Abänderung der Städteordnung durch
das Gesetz betr. die Wahl der St. 139.
— keine Mitglieder des Magistrates 144.
— Wahl der Magistratsmitglieder durch
die St. 144, 145.
Stadtverordnetenversammlung,
mensetzung 149.
— Wahl 149, 151.
— Zuständigkeit der St. 152.
Städteordnung von 1808 83.
— Geschichtliches 137.
— für die östlichen Provinzen 138.
— für Westfalen 138.
— für die Rheinprovinz 138.
— für Frankfurt am Main 138.
— für Schleswig-Holstein 138.
— für Hessen-Nassau 138.
— für Hannover 138.
— Abänderung der St. durch das Zu-
ständigkeitsgesetz 138.
Zusam-
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Städteordnung durch das Gesetz betr.
Anderung des Pensionswesens für
mittlere Staatsbeamte 138.
— durch die Bestimmungen betr. die
Wahl der Stadwerordneten 139
— durch die Landgemeindeordnung 139.
— Abänderung der St.
— durch die Ordnung des staatlichen
Steuerwesens 139.
— durch das Kommunalbeamtengesetz 189.
— durch das Gemeindewahlgesetz 139.
— Annahme der St. durch eine Land-
gemeinde mit königl. Genehmigung 164.
Standesamt, Verwaltung des St. durch
den Gemeindevorsteher 164.
Standesbeamte als Staatsbeamte und
Justizpersonen 52.
— Bestellung der St. durch den Ober-
präsidenten 52.
— Gemeindevorsteher und Bürgermeister
als St. 62.
— Keine Erhebung des einfachen Kon-
fliktes bei St. im Bezirk Köln 57.
Standesherren, Vorrechte der St. 22.
— Befreiung der St. von Gemeinde-
lasten 23.
— von Naturaldiensten 23.
— Bergregal der St. 497.
Standesvorrechte, Beseitigung der St. 21.
Standgericht 26.
Statistische Sachen dem Regierungsprä-
sidenten persönlich übertragen 104.
Statistisches Landesamt unter dem
Ministerium des Innern 90.
Statistische Zentralkommission unter dem
Ministerium des Innern 90.
Statut der Gemeindeverbände 166.
— Genehmigung des St. öffentlicher
Sparkassen 614.
Staurecht 374.
Steckbrief, Befugnis der Polizeibehörde
zum Erlaß eines St. 259.
Stein-Hardenbergsche Reformen 83.
Stellenvermittlung, Gesetz über die St.
der Schiffsleute 393.
Stellvertreter, Gutsvorsteher-St. 165.
Stempel, St.-Freiheit des Königs 5.
— Verwendung von St. und Befreiung
von St. bei Vergleichen vor dem
Schiedsmann 61.
— Verwendung des St. zu Schieds-
mannsvergleichen durch d. Parteien 52.
— Rechtsweg wegen Erstattung zuviel
gezahlter St. 117.
Stempelfreiheit des Verwaltungsstreit-
verfahrens 131.
Stempelhinterziehung 212.
Stempelmarken, Verwendung von St.
binnen 2 Wochen nach Ausstellung der
Urkunde 212.
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