Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 1 (1)

  
  
  
übernommen habe. Dementsprechend wurde sofort eine diplomatische Altion in Wien 
eingeleitet. Während diese im Gange war, lief die offizielle Nachricht ein, daß 
Jußland gegen Oesterreich-Angarn mobil machte. Hierauf wies der Kaiser sofort 
den Zaren in einem weiteren Telegramm darauf hin, daß durch die russische 
Mobilisierung gegen Oesterreich- Angarn seine auf Zitten des Zaren übernommene 
Vermitllerrolle gefährdet, wenn nicht unmöglich gemacht würde. Trotzdem wurde 
die in Wien eingeleitete Aktion fortgesehl, wobei von England gemachte, in ähnlicher 
Jichtung sich bewegende Vorschläge von der deutschen Kegierung warm unterstäützt 
wurden. 
Leber diese Bermittlungsvorschläge sollte heute in Wien die Entscheidung sallen. 
Noch bevor sie fiel, erhielt die deutsche Regierung die offizielle Nachricht, daß der 
Mobilmachungsbefehl für die gesamte russische Armee und Flotte ergangen sei. 
Darauf richtete der Kaiser ein setztes Telegramm an den Zaren, in dem er hervorhob, 
daß die Berantwortung für die Sicherheit des Reiches ihn zu befensiven Maßregeln 
zwinge. Er sei mit seinen Bemühungen um die Erhaltung des Wettfriedens bis 
an die dußerste Grenze des Möglichen gegangen. Nicht er trage die Berantwortung 
für das Unheil, das jetzt der Welt drohe. Er habe die Freundschaft für den Zaren 
und das russische Reich stets kreu gehalten. Der Friede Europas könne noch jett erhalken 
werden, wenn Kußland aufhöre, Deutschland und Oesterreich-Ungarn zu bedrohen. 
Während also die deutsche Regierung auf Ersuchen Rußlands vermittelte, machte 
Zußland seine gesamten Streitkräfte mobil und bedrohte damit die Sicherheit des 
Deutschen Reiches, von dem bis zu dieser Stunde noch keinerlei außergewöhnliche 
militärische Maßregeln ergriffen waren. 
So isi, nicht von Deutschland herbeigerufen, vielmehr wider den durch die Tat 
bewährten Willen Deutschlands, der Augenblick gekommen, der die Wehrmacht 
Deutschlands auf den Dlan ruft. 
Mobilmachung. 
Der „FZeichsanzeiger“ veröffentlicht folgenden Erlaß des Kaisers: 
Ich bestimme hiermit: Das deutsche Heer und die kaiserliche Marine sind 
nach Maßgabe des Mobilmachungsplans für das deutsche Heer und die kaiser- 
liche Marine kriegsbereit aufzustellen. Der 2. August 1914 wird als erster 
Mobilmachungstag festkgesetzt. 
Berlin, den 1. August 1014. 
Wilhelm I. R. 
von Beihmann Hollweg. 
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