Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 1 (1)

  
  
  
  
  
  
2. 2 —S 
*!r 
0 Von der Aufnahme, welche Ihre Eröffnungen dort finden werden, und der deftnitiven 8 
Antwort der königlich belgischen Regierung wollen Euer Hochwohlgeboren mir um— * 
gehend telegraphische Meldung zugehen lassen. * 
Seiner Hochwohlgeboren 7 
dem kaiserlichen Gesandten Herrn von Below 
Brüssel (W. ) 
. 
Mussische Miederlagen bei Bialla und Schmalleningken. ¾ 
Berlin, 9. August. Die Grenzschutzabteilung in Bialla, 10 Kilometer ösklich * 
von Johannisburg, hat den Angriff einer russischen Kavalleriebrigade zurückgewiesen. 3 
Acht Geschühe und mehrere Munitionswagen sind in unsere Hand gefallen. 8 
(W. . 3 
Berlin, 9. August. Gesiern abend sind drei Kompagnien Landwehr in Schmalle= * 
ningken (drei Meilen ösilich von Tilsit) von zwei russischen Infanterie-Kompagnien §. 
und einer Maschinengewehr-Kompagnie angegriffen worden. Die Landwehr zwang 6 
die Kussen zum RKückzug auf Jurborg. (W. T. B.) 7 
t 
Endgültige Einnahme von Lüttich. — Viertausend Belgler 
gefangen. w 
Berlin, 9. August. Lüttich ist fest in unserer Hand. Die Verluste des * 
Feindes waren groß. Unsere Verluste werden sofort mitgeieilt werden, sobald * 
sie zuverlässig bekannt sind. Der Abtransport von drei- bis viertausend kriegs— s 
gefangenen Belgiern nach Deutschland hat bereits begonnen. Nach den vor- ¾u 
liegenden Nachrichten hatten wir in Lüttich ein Viertel der gesamten belgischen 
Armee vor uns! (W. T. Z.) 7 
7 
Der Krieg in den Kolonien. — Die Engländer in Togo — 
Besitznahme der Hauptstadt von Togo durch die Engländer. 
Berlin, 9. August. Wie wir hören, ist vor der Hauptstadt von Togo, TLome, ö 
eine starke englsische Truppenexpedition von der benachbarten englischen Kolonie Gold- *P* 
küste erschienen. In Abwesenheit der kleinen Polizeitruppe und sämtlicher wehrfähigen 6 
Weißen, die sich mit dem stellvertretenden Gouverneur zum Schutz wichtiger Stationen *— 
O 
ins Hinterland begeben hatten, nahmen die Engländer von der Hauptstadt Besitz 
unter feierlicher Zusage, die Ordnung zu wahren und das Eigentum zu schützen. 
(W. T. B.) * 
Montenegros Kriegserklärung an Oesterreich. 
Wien, 8. August. Die Note der montenegrinischen Regierung, in der der Be— 
ginn des Kriegszustandes zwischen Oesterreich- Angarn und Montenegro miigeteilt * 
wird, lautet dahin, daß Montenegro sich genotigt sehe, zur Verteidigung der serbischen * 
  
—— — » —«,—s»s« .,-,.D»-«.u- F S— 
——— J *****§ J
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.