—
“
*:
*
."6!
-
*
*
N
*
2
1
8
*
*
"!
.
—
.v
ß .
* und verfsorgt werden sollen (Actikel 1, Abs. 1). Diesem Grundsatze haben franzoͤslsche 16
Truppen und Freischärler ins Gesicht geschlagen, indem sie deutsche Berwundete, die pEn
in ihre Hände gefallen waren, nicht nur roh behandelk, sondern sie auch beraubt, “
sa sogar, und zwar teilweise in bestialischer Weise, verstümmelt und ermordet haben 6E
(Uul#nlage 1 bis 8). “*s“
Br Für die beweglichen Sanitätsformationen ist in den Artikeln 6 und 14 der Genfer *
* Konventlon eln besonderer Schutz vorgesehen. Diesen Bestimmungen zuwider haben -
* französische Truppen deutsche Automobile mit Berwundeten angegriffen (Anlage 6) t
. und Sanitätswagen beschossen (Anlage 11 und 14), obwohl das Zeichen des Roten *
*. Kreuzes deutlich zu erkennen war; auch haben sie deutsche Lazarette überfallen und *
*8 ihres Dersonals und ihrer Ausrüstung beraubt (Anlage 7). *
In völkerrechtswidriger Weise haben sich ferner französische Truppen gegen den
B¾l7 Artikel 9 der Genfer Konvention vergangen, der das Sanitätspersonal der krieg, *
führenden Heere schützen, sa es sogar als neutral behandelt wissen will. Wie sich
aus den Anlagen ergibt, wurde der Führer einer Sanikätskolonne von einem französischen S
* Truppenführer verhaftet und weggeschleppt (Anlage 9) und ein Arzt, der einem
Verwundeten helfen wollte, von franzoͤsischen Truppen erschossen (Anlage 10); auch
* wurden Aerzte und Begleitmannschaften eines Sanitätswagens unter Feuer genommen 77
# (Anlage 11), sowie Krankentraäger bei der Bergung von Verwundeten durch französische *
Truppen und Freischärler angegriffen, verwundet und getoͤtet (Anlage 12 bis 14) *
3 oder zu Kriegsgefangenen gemacht (Anlage 15). Ebenso wurde ein deutscher Feld- *
geistlicher von französischen Truppen gefangengenommen und wie ein gemeinete S
* Verbrecher behandelt (Anlage 8). *
* Die Kaiserlich Deutsche Regierung bringt mit Entrüskung diese dem Völkerrecht *
3 und der Menschlichkeit hohnsprechende Behandlung deuischer Verwundeien, deutscher
2 Sanitätsformationen und deutschen Sanitätspersonals zur öffentlichen Kenntnis und 7
* legt hiermit gegen die unerhörten Verletzungen eines von allen Kulturstaaten ge- 6#
95 schlossenen Weltvertrages feierlich Zerwahrung ein.
7 Berlin, den 10. Oltober 1914. *
* olgen die Anlagen.) (Halbamtlich.) 3
*
*
Die Kämpfe in Belgien und Nordfrankreich. — Ein englisches
* Torpedoboot kampfunfähig gemacht. — 2000 Engländer
—*
9 gefangen. 7v
* Großes Hauptquartier, 21. Oltober, vormittags. Am Pserkanal stehen
unsere Truppen noch in heftigem Kampfe; der Feind unterstützte seine Artillerie
* vom Meer nordwestlich Nieuport aus. Ein englisches Torpedoboot wurde dabei 7
* von unserer Artillerie kampfunfähig gemacht.
8* Die Kämpfe westlich Lille dauern an, unsere Truppen gingen auch dort zur
. Offensive über und warfen den Feind an mehreren Stellen zurück. Es wurden ¾v
* 8
T
J—————————————————————————— , ß, «-.-
—————————————.——————————————2——— 2 2 —
172