— 20 —
Note der Serbischen Regierung:
7. Die Königliche Regierung hat noch am Abend des Tages, an dem ihr die
Note zukam, die Verhaftung des Majors Voislar Tankkosic verfügt. Was aber den
Milan Ciganovic anbelangt, der ein Angehöriger der österreichisch-ungarischen Mon-
archie ist, und der bis zum 15. Juni (als Aspirant) bei der Eisenbahndirektion be-
dienstet war, so konnte dieser bisher nicht ausgeforscht werden, weshalb ein Steckbrief
gegen ihn erlassen wurde.
Die k. und k. Regierung wird gebeten, zwecks Durchführung der Untersuchung
sobald als möglich die bestehenden Verdachtsgründe und die bei der Untersuchung in
Serajewo gesammelten Schuldbeweise in der bezeichneten Form bekanntzugeben.
Anmerkung der k. und k. Regierung:
Diese Antwort ist hinterhältig. Ciganovic ging laut der von uns veranlaßten
Nachforschung drei Tage nach dem Attentat, als bekannt wurde, daß Ciganovic an
dem Komplotte beteiligt war, auf Urlaub und begab sich im Auftrag der Polizei=
präfektur in Belgrad nach Ribari. Es ist also zunächst unrichtig, daß Ciganovie schon
am 15./28. Juni aus dem serbischen Staatsdienst schied. Hierzu kommt, daß der
Polizeipräfekt von Belgrad, der die Abreise des Ciganovic selbst veranlaßt hat, und
der wußte, wo dieser sich aufhielt, in einem Interview erklärte, ein Mann namens
Milan Ciganovic existiere in Belgrad nicht.
Note der Serbischen Regierung.
8. Die Serbische Regierung wird die bestehenden Maßnahmen gegen die Unter-
drückung des Schmuggelns von Waffen und Explosivstoffen verschärfen und erweitern.
Es ist selbstverständlich, daß sie sofort eine Untersuchung einleiten und jene
Beamten des Grenzdienstes in der Linie Sabae—Loznica streug bestrafen wird, die
ihre Pflicht verletzt und die Urheber des Verbrechens die Grenze haben überschreiten lassen.
9. Die Königliche Regierung ist gern bereit, Erklärungen über die ÄAußerungen
zu geben, welche ihre Beamten in Serbien und im Ausland nach dem Atteutat in
Interviews gemacht haben und die nach der Behauptung der k. und k. Regierung
der Monarchie feindselig waren, sobald die k. und k. Regierung die Stellen dieser
Ausführungen bezeichnet und bewiesen haben wird, daß diese Außerungen von den
betreffenden Funktionären tatsächlich gemacht worden sind. Die Königliche Regierung
wird selbst Sorge tragen, die nötigen Beweise und Überführungsmittel hierfür zu
sammeln.
Anmerkung der k. und k. Regierung:
Der Königlich Serbischen Regierung müssen die bezüglichen Interviews ganz
genau bekannt sein. Wenn sie von der k. und k. Regierung verlangt, daß diese
ihr allerlei Details über diese Interviews liefere und sich eine förmliche Untersuchung
hierüber vorbehält, zeigt sie, daß sie auch die Forderung nicht ernstlich erfüllen will.
Note der Serbischen Regierung:
10. Die Königliche Regierung wird, sofern dies nicht schon in dieser Note
geschehen ist, die k. und k. Regierung von der Durchführung der in den vorstehenden
Punkten enthaltenen Maßnahmen in Kenntnis setzen, sobald eine dieser Maßregeln
angeordnet und durchgeführt wird.