Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 1 (1)

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und Dünkirchen gelandete englische Armee würde nicht an unserer Grenze entlang nach 
Longwy marschieren, um Deutschland zu erreichen. Sie würde sofort bei uns von 
Nordwesten her eindringen. Das würde ihr den Vorteil verschaffen, sofort in Aktion 
treten zu können, die belgische Armee in einer Gegend zu treffen, in der wir uns auf 
keine Festung stützen können, falls wir eine Schlacht riskieren wollen. Es würde ihr 
ermöglichen, an Ressourcen aller Art reiche Provinzen zu besetzen, auf alle Fälle aber 
unsere Mobilmachung zu behindern oder sie nur zuzulassen, nachdem wir uns formell 
verpflichtet hätten, die Mobilmachung nur zum Vorteil Englands und seines Bundes- 
genossen durchzuführen. 
Es ist dringend geboten, im voraus einen Schlachtplau für die belgische Armee 
auch für diese Eventualität aufzustellen. Das gebietet sowohl das Interesse an unserer 
militärischen Verteidigung als auch die Führung unserer auswärtigen Politik im Falle 
eines Krieges zwischen Deutschland und Frankreiche. 
Diese Ausführungen von vorurteilsfreier Seite stellen in überzeugender Weise 
die Tatsache fest, daß dasselbe England, das sich jetzt als Schirmherr der belgischen 
Neutralität gebärdet, Belgien zu einer einseitigen Parteinahme zugunsten der Entente- 
mächte bestimmt, und daß es zu einem Jeitpunkte sogar an eine Verletzung der hollän- 
dischen Neutralität gedacht hat. Des weiteren erhellt daraus, daß die Belgische Re- 
gierung, indem sie den englischen Einflüsterungen Gehör schenkte, sich eine schwere Ver- 
letzung der ihr als nentraler Macht obliegenden Pflichten hat zuschulden kommen lassen. 
Die Erfüllung dieser Pflichten hätte es erheischt, daß die Belgische Regierung in ihren 
Verteidigungspläuen auch die Verletzung der belgischen Neutralität durch Frankreich 
vorgesehen und daß sie für diesen Fall analoge Vereinbarungen mit Deutschland ge- 
troffen hätte, wie mit Frankreich und England. Die aufgefundenen Schriftstücke bilden 
einen dokumentarischen Beweis für die den maßgebenden deutschen Stellen lange vor 
Kriegsausbruch bekanute Tatsache der belgischen Konnivenz mit den Ententemächten. 
Sie dienen als eine Rechtfertigung für unser militärisches Vorgehen und als eine 
Bestätigung der der deutschen Heeresleitung zugegangenen Informationen über die 
französischen Absichten. Sie mögen dem belgischen Volke die Augen darüber öffnen, 
wem es die Katastrophe zu verdanken hat, die jetzt über das unglückliche Land herein- 
gebrochen ist.
	        
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