Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 2 (2)

4000 Russen südlich der Weichsel gefangen. 
Großes Hauptquartier, 3. Februar. 
Westlicher Kriegsschauplatz. Französische Angriffe gegen unsere Stellungen 
bei Perthes wurden abgewiesen. Auf der übrigen Front fanden nur Artillerie- 
kämpfe statt. 
Oestlicher Kriegsschauplatz. Von der ostpreußischen Grenze nichts Neues. 
In Dolen nördlich der Weichsel haben die Kavalleriekämpfe mit dem Zurück- 
werfen der Russen geendet. 
GSüdlich der Weichsel führte unfer Angriff östlich Bolimow zur Eroberung 
des Dorfes Humin; um Wola—Szydlowiecka wird noch gekämpft. Seit dem 
1. Februar sind hier über 4000 Gefangene gemacht und 6 Maschinengewehre 
erbeutet worden. Russische Nachtangriffe gegen unsere Stellungen an der Bzura 
wurden abgewiesen. « 
Oberste Heeresleitung. (W. T. B.) 
Die „Ikaria“ gesunken. 
London, 3. Februar. Die „Central News“ erfährt aus Haris, daß der 
englische Dampfer „Ikaria“, der bei Havre torpediert wurde, im Hafen gesunken 
ist. Ein Teil der Ladung sei gerettet worden. (W. T. B.) 
Mißbrauch der neutralen Flagge durch England. — Ein Geheim- 
befehl der englischen Admiralitat. 
Berlin, 3. Februar. Wegen des Auftreitens deutscher Unterseeboote im 
englischen und irischen Kanal sollen, nach einem geheimen Befehl der englischen 
Admiralität, sofort alle englischen Handelsschiffe neutrale Flaggen hissen und alle 
Abzeichen, wie Reedereizeichen, Namen usw., verdecken. (W. T. B.) 
Erfolge der Verbündeten in den Karpathen. 
Wien, 3. Februar, mittags. Amtlich wird verlautbart: In den Osibeskiden 
wurden neue sehr heftige Angriffe, die auch nachts andauerten, wieder unter schweren 
Verlusien der ZKussen zurückgeschlagen. 
Die Kämpfe im mittleren Waldgebirge nehmen einen günstigen Verlauf. Die 
verbündeten Truppen, die gestern vom Feinde hartnäckig verteidigte Höhenstellungen 
eroberten, machten 1000 Gefangene und erbeuteten mehrere Maschinengewehre. 
In Holen und Westgalizien ist die Situation unverändert. Es herrschte größten- 
teils Ruhe. 
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. 
v. Hoefer, Feldmarschalleutnant. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.