Großbritannien und Irland mit Einschluß des gesamten englischen Kanals als Kriegsschauplatz
und wird mit allen ihm zu Gebote stehenden Kriegsmitteln der feindlichen Schiffahrt daselbst
entgegentreten. Zu diesem Zwecke wird es vom 18. Februar 1915 an jedes feindliche Kauf-
fahrteischiff, das sich auf den Kriegsschauplatz begibt, zu zerstören suchen, ohne daß es immer
möglich sein wird, die dabei den Personen und Gütern drohenden Gefahren abzuwenden. Die
Neutralen werden daher gewarnt, solchen Schiffen weiterhin Mannschaften, Passagiere und
Waren anzuvertrauen. Sodann aber werden sie darauf aufmerksam gemacht, daß es sich auch
für ihre eigenen Schiffe dringend empfiehlt, das Einlaufen in dieses Gebiet zu vermeiden. Denn
wenn auch die deutschen Seestreitkräfte Anweisungen haben, Gewalttätigkeiten gegen neutrale
Schiffe, soweit sie als solche erkennbar sind, zu unterlassen, so kann es doch angesichts des von
der britischen Regierung angeordneten Mißbrauchs neutraler Flaggen und der Zufälligkeiten des
Krieges nicht immer verhütet werden, daß auch sie einem auf feindliche Schiffe berechneten
Angriff zum Opfer fallen. Dabei wird ausdrücklich bemerkt, daß die Schiffahrt nördlich um die
Shetlandsinseln, in dem östlichen Gebiete der Nordsee und in einem Streifen von mindestens
30 Seemeilen Breite entlang der niederländischen Küste nicht gefährdet ist.
Die deutsche Regierung kündigt diese Maßnahme so rechtzeitig an, daß die feindlichen wie
die neutralen Schiffe Zeit behalten, ihre Dispositionen wegen Anlaufens der am Kriegsschau-
platze liegenden Häfen danach einzurichten. Sie darf erwarten, daß die neutralen Mächte die
Lebensinteressen Deutschlands nicht weniger als die Englands berücksichtigen und dazu beitragen
werden, ihre Angehörigen und deren Eigentum vom Kriegsschauplatze fernzuhalten. Dies darf
um so mehr erwartet werden, als den neutralen Mächten auch daran liegen muß, den gegen-
wärtigen verheerenden Krieg sobald als möglich beendigt zu sehen. (W. T. B.)
Das Landungskorps der „Emden" bei Hodeida eingetroffen.
Berlin, 4. Februar. Ueber S. M. Schiff „Ayesha“ geht die Nachricht ein,
daß der Kommandant, Kapitänleutnant v. Mücke, mit dem Landungskorps
S. M. Schiff „Emden“ in der Nähe von Hodeida (Südwestküste von Arabien) ein-
getroffen und von den türkischen Truppen mit Begeisterung empfangen sei. Nach-
dem die Fahrt durch die Straße von Perim unbemerkt von den englischen und
französischen Bewachungsstreitkräften gelungen war, vollzog sich die Landung an
der Küste ungestört in Sicht eines französischen Panzerkreuzers. (W. T. B.)
Vordringen der Oesterreicher und Ungarn im Karpathenwald-
gebirge.
Wien, 4. Februar, mittags. Amtlich wird verlautbart: In Polen und West-
galizien keine besonderen Ereignisse. Die Kämpfe in den Karpathen dauern mit
unverminderter Heftigkeit an.
Im westlichen Frontabschnitt wurden feindliche Angriffe abgewiesen. Den im
mittleren Waldgebirge vordringenden eigenen Kolonnen gelang es auch gestern,
erneuert Raum zu gewinnen und einige hundert Gefangene zu machen.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.
v. Hoefer, Feldmarschalleutnant. (W. T. B.)