Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 2 (2)

    
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
     
    
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
zu rechtfertigen vermag. Die königliche Regierung bemängelt es, daß die von 
Oesterreich-Angarn angebotenen Zugeständnisse erst in einem unbestimmten Zeitpunkte, 
d. h. erst am Ende des Krieges, verwirklicht werden sollten, und sie scheint daraus 
zu folgern, daß diese Zugeständnisse dadurch ihren ganzen Wert verlieren würden. 
Indem die k. u. k. Regierung die materielle Unmoͤglichkeit einer sofortigen Ueber- 
gabe der abgetretenen Gebiete hervorhob, zeigte sie sich dennoch bereit, alle möglichen 
Garantien zu bieten, um diese lebergabe vorzubereiten und sie schon jetzt für eine 
wenig entfernte Frist zu sichern. Der offensichtliche gute Wille und der versöhnliche 
Sinn, den die k. u. k. Kegierung im Laufe der Verhandlungen bewiesen hat, scheinen 
die Meinung der (talienischen Kegierung, man müßte auf sede Hoffnung verzichten, 
zu einem Einvernehmen zu gelangen, in keiner Weise zu rechtfertigen. Ein solches 
Einvernehmen kann jedoch nur erreicht werden, wenn auf beiden Seiten derselbe auf- 
richtige Wunsch nach VBerständigung herrscht. Die k. u. k. Regierung vermag die 
Erklärung der italienischen Regierung, ihre volle Handlungsfreiheit wieder erlangen 
zu wollen und ühren Bündnisvertrag mit Oesterreich-Ungarn als nichtig und fortan 
wirkungslos zu betrachten, nicht zur Kenninis zu nehmen, da eine solche Erklärung 
der königlichen Kegierung im entschiedenen Widerspruch zu den feierlich eingegangenen 
Verpflichtungen steht, welche Italien in dem Vertrage vom S. Dezember 1912 auf 
sich genommen hat, der die Dauer unserer Allianz bis zum 8. Juli 1920 festsehte, 
seine Kündigung nur ein Jahr vorher gestattete und keine Kündigung oder Nichtigkeits, 
erklärung vor diesem Zeitpunkte vorsah. Da sich die königlich italienische Regierung 
aller ihrer Berpflichtungen in willkürlicher Weise erledigt hat, lehnt die k. u. k. Kegierung 
die Berantwortlichkeit für alle Folgen ab, die sich aus dieser Vorgangsweise ergeben 
könnten. (W. T. B.) 
Neue erfolglose Angriffe der Berbündeten vor den Dardanellen. 
Konstantinopel, 22. Mai. Das kürkische Hauptauartier teilt mit: An der 
Dardanellenfront setzte der Feind in der Nacht zum 20. Mai um Mitternacht einen 
Angriff gegen unseren rechten Flügel an, welcher sedoch vor unserem Gegenstoß 
scheiterte; ebenso wurden Angriffe gegen unser Zentrum und unseren linken Flügel 
verlustreich für den Feind zurückgeschlagen, welcher bei seiner überstürzten Flucht 
50 Tote in den Schützengräben zurückließ. Gestern fand kein Gefecht auf diesem 
Abschnitt skatt; nur einer unserer Flieger bewarf den Feind wirksam mit Bomben, 
deren eine auf einen großen Transportdampfer fsiel. Gestern vormittag versuchten 
die Alliierten bei Sed-ül-Bahr unter dem Schutz ihrer Schiffsgeschühe einen über- 
raschenden Angriff gegen unseren linken Flügel, hatten aber keinen Erfolg und 
wurden durch unseren Gegenangriff mit dem Bajonett vertrieben. Feindliche Schiffe 
nahe der Einfahrt in die Meerenge versuchten den vergeblichen feindlichen Angriff 
gegen unseren linken Flügel durch heftiges Feuer zu unterstützen und vortragen zu 
helfen, aber unsere vorgeschobenen Batterien auf dem anatolischen Lfer beschossen 
die seindlichen Schiffe erfolgreich und trafen zwei von ihnen mehrere Male. 
Bon den anderen Kriegsschauplätzen ist nichts zu melden. (W. T. B.) 
 
	        
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