zu rechtfertigen vermag. Die königliche Regierung bemängelt es, daß die von
Oesterreich-Angarn angebotenen Zugeständnisse erst in einem unbestimmten Zeitpunkte,
d. h. erst am Ende des Krieges, verwirklicht werden sollten, und sie scheint daraus
zu folgern, daß diese Zugeständnisse dadurch ihren ganzen Wert verlieren würden.
Indem die k. u. k. Regierung die materielle Unmoͤglichkeit einer sofortigen Ueber-
gabe der abgetretenen Gebiete hervorhob, zeigte sie sich dennoch bereit, alle möglichen
Garantien zu bieten, um diese lebergabe vorzubereiten und sie schon jetzt für eine
wenig entfernte Frist zu sichern. Der offensichtliche gute Wille und der versöhnliche
Sinn, den die k. u. k. Kegierung im Laufe der Verhandlungen bewiesen hat, scheinen
die Meinung der (talienischen Kegierung, man müßte auf sede Hoffnung verzichten,
zu einem Einvernehmen zu gelangen, in keiner Weise zu rechtfertigen. Ein solches
Einvernehmen kann jedoch nur erreicht werden, wenn auf beiden Seiten derselbe auf-
richtige Wunsch nach VBerständigung herrscht. Die k. u. k. Regierung vermag die
Erklärung der italienischen Regierung, ihre volle Handlungsfreiheit wieder erlangen
zu wollen und ühren Bündnisvertrag mit Oesterreich-Ungarn als nichtig und fortan
wirkungslos zu betrachten, nicht zur Kenninis zu nehmen, da eine solche Erklärung
der königlichen Kegierung im entschiedenen Widerspruch zu den feierlich eingegangenen
Verpflichtungen steht, welche Italien in dem Vertrage vom S. Dezember 1912 auf
sich genommen hat, der die Dauer unserer Allianz bis zum 8. Juli 1920 festsehte,
seine Kündigung nur ein Jahr vorher gestattete und keine Kündigung oder Nichtigkeits,
erklärung vor diesem Zeitpunkte vorsah. Da sich die königlich italienische Regierung
aller ihrer Berpflichtungen in willkürlicher Weise erledigt hat, lehnt die k. u. k. Kegierung
die Berantwortlichkeit für alle Folgen ab, die sich aus dieser Vorgangsweise ergeben
könnten. (W. T. B.)
Neue erfolglose Angriffe der Berbündeten vor den Dardanellen.
Konstantinopel, 22. Mai. Das kürkische Hauptauartier teilt mit: An der
Dardanellenfront setzte der Feind in der Nacht zum 20. Mai um Mitternacht einen
Angriff gegen unseren rechten Flügel an, welcher sedoch vor unserem Gegenstoß
scheiterte; ebenso wurden Angriffe gegen unser Zentrum und unseren linken Flügel
verlustreich für den Feind zurückgeschlagen, welcher bei seiner überstürzten Flucht
50 Tote in den Schützengräben zurückließ. Gestern fand kein Gefecht auf diesem
Abschnitt skatt; nur einer unserer Flieger bewarf den Feind wirksam mit Bomben,
deren eine auf einen großen Transportdampfer fsiel. Gestern vormittag versuchten
die Alliierten bei Sed-ül-Bahr unter dem Schutz ihrer Schiffsgeschühe einen über-
raschenden Angriff gegen unseren linken Flügel, hatten aber keinen Erfolg und
wurden durch unseren Gegenangriff mit dem Bajonett vertrieben. Feindliche Schiffe
nahe der Einfahrt in die Meerenge versuchten den vergeblichen feindlichen Angriff
gegen unseren linken Flügel durch heftiges Feuer zu unterstützen und vortragen zu
helfen, aber unsere vorgeschobenen Batterien auf dem anatolischen Lfer beschossen
die seindlichen Schiffe erfolgreich und trafen zwei von ihnen mehrere Male.
Bon den anderen Kriegsschauplätzen ist nichts zu melden. (W. T. B.)