Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 2 (2)

immer berelt sein, auch während des gegenwärtigen Krieges alles ihr Mögliche zu tun, um der 
Gefährdung des Lebens amerikanischer Bürger vorzubeugen. 
Die kaiserliche Regierung wiederholt daher die Zusicherung, daß amerikanische Schiffe in der 
Ausübung der legitimen Schiffahrt nicht gehindert und das TLeben der amerikanischen Bürger 
auf neutralen Schiffen nicht gefährdet werden sollen. 
Am unvorherzusehende, bei der Seekriegführung der Gegner Deutschlands mögliche Gefähr- 
dungen amerikanischer Hassagierdampfer auszuschließen, werden die deutschen Unterseeboote an- 
gewiesen werden, solche durch besondere Abzeichen kenntlich gemachte und in angemessener Zeit 
vorher angesagte Hassagierdampfer frei und sicher passieren zu lassen. Dabeil gibt sich die kaiserliche 
Regserung allerdings der zuversichtlichen Hoffnung hin, daß die amerikanische RKegierung die 
Gewähr dafür übernimmt, daß diese Schiffe keine Konterbande an Bord haben. Die näheren 
Vereinbarungen für die unbehelligte Fahrt dieser Schiffe würde von den beiderseitigen Marine= 
behörden zu treffen sein. 
Zur Schaffung ausreichender Relsegelegenheit für amerikanische Zürger über den Atlantischen 
Ozean stellt die deutsche Kegierung zur Erwägung, die Zahl der verfügbaren Dampfer dadurch 
zu vermehren, daß eine angemessene, der genaueren VDereinbarung unterliegende Zahl neutraler 
Dampfer unter amerikanischer Flagge in den Passagierdienst unter den gleichen Zedingungen 
wie die vorgenannten amerikanischen Dampfer eingestellt wird. 
Die kaiserliche Reglerung glaubt annehmen zu dürfen, daß auf diese Weise ausreichende 
Gelegenheiten für amerikanische Bürger zur RKeise über den Atlantischen Ozean zu schaffen sind. 
Eine zwingende Notwendigkeit für amerskanische Zürger, in Kriegszelten auf Schiffen unter 
feindlicher Flagge nach Europa zu reisen, dürfte demnach nicht vorliegen. Insbesondere vermag 
die kalserliche KRegierung nicht zuzugeben, daß amerlkanlsche Zürger ein feindliches Schiff durch 
die bloße Tatsache ihrer Anwesenhefst an Bord zu schützen vermögen. Deutschland ist lediglich 
dem Beifpiel Englands gefolgt, als es einen Tell der See zum Kriegsgebiet erklärte. Unfälle, 
die in diesem Kriegsgebiet Neutralen auf feindlichen Schiffen zustoßen sollten, könnten daher 
nicht wohl anders beurteilt werden als Unfälle, denen Neutrale auf dem Kriegsschauplatz zu 
Lande sederzeit ausgesetzt Kind, wenn sie sich trotz vorheriger Warnung in Gefahr begeben. 
Sollte sich sedoch die Erwerbung neutraler Dassaglerdampfer für die amerikanische Regierung 
nicht in ausreichendem Umfange ermöglichen lassen, so ist die kaiserliche Regserung bereit, keine 
Einwendungen dagegen zu erheben, daß die amerlikanische Regierung vier Dassagierdampfer 
feindlicher Flagge für den Passagierverkehr Nordamerika — England unter amerikanische Flagge 
bringt. Die Zusagen für die „freie und sichere“ Fahrt amerikanischer Dassagierdampfer würden 
dann unter den gleichen DBorbedingungen auch auf diese früher feindlichen Hassagierdampfer 
ausgedehnt werden. 
Der Herr Hräsident der Vereinigten Staaten hat in dankenswerter Weise sich zur (lleber, 
mittelung und Anregung von Vorschlägen an die großbritannische Regierung insonderheit wegen 
Aenderung des Seekrieges bereiterklärt. Die kaiserliche Regierung wird steis von den guten 
Diensten des Herrn Dräsidenten gern Gebrauch machen und gibt sich der Hoffnung hin, daß 
seine Zemühungen sowohl im vorliegenden Falle wie auch für das große Ziel der Freiheit der 
Meere zu einer Verständigung führen werden. (Nach W. T. B.) 
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Englische Niederlage in Mesopotamien. 
Konstantinopel, 9. Juli. Nach Drivatnachrichten aus Bagdad haben die türken- 
treuen Stämme Elkiab und Devrek, die auf persischem Gebiet die Gegend des Flusses 
Karun bewohnen, der sich südlich von Bassorah in den Schatt el Arab ergießt, die 
englischen Truppen in der Umgebung von Hasalie und Elmare angegriffen und 
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G— 2 . 
KJOZIOQMAIMO. 
 
	        
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