Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 2 (2)

3. Wie die amerikanische Note vorsieht, setzt die angegebene Beschraͤnkung in der Verwendung 
der Unterseeboote voraus, daß sich die feindlichen Handelsschiffe des Gebrauchs der 
neutralen Flagge und anderer neutraler Abzeichen enthalten. Daher dürfte es sich von 
selbst verstehen, daß sie auch von einer Bewaffnung sowie von der Leistung jedes tät- 
lichen Widerstands absehen, da ein solches völkerrechtswidriges Verhalten ein dem 
Völkerrecht entsprechendes Vorgehen der Unterseeboote unmöglich macht. 
Die von der amerikanischen Regierung angeregte Regelung der legitimen Lebensmittel- 
zufuhr nach Deutschland erscheint im allgemeinen annehmbar; die Regelung würde sich 
selbstverständlich auf die Seezufuhr beschränken, andererseits aber auch die indirekte Zu- 
fuhr über neutrale Häfen umfassen. Die deutsche Regierung würde daher bereit sein, 
Erklärungen der In der amerlkanischen Note vorgesehenen Art abzugeben, so daß die aus- 
schließliche Verwendung der eingeführten Lebensmittel für die friedliche Zivilbevölkerung 
gewährleistet sein würde. Daneben muß aber die deutsche Regierung Wert darauf 
legen, daß ihr auch die Zufuhr anderer der friedlichen Volkswirtschaft dienenden Roh- 
stoffe einschließlich der Futtermittel ermöglicht wird. Zu diesem Zwecke hätten die feind- 
lichen Regierungen die in der Freiliste der Londoner Seekriegsrechts-Erklärung erwähnten 
Rohstoffe frei nach Deutschland gelangen zu lassen und die auf der Liste der relativen Konter- 
bande stehenden Stoffe nach den gleichen Grundsätzen wie die Lebensmittel zu behandeln. 
Die deutsche Regierung gibt sich der Hoffnung hin, daß die von der amerikanischen 
Regierung angebahnte Verständigung unter Berücksichtigung der vorstehenden Bemerkungen 
zustande kommt, und daß auf diese Weise die friedliche neutrale Schiffahrt und der friedliche 
neutrale Handel unter den Rückwirkungen des Seekrieges nicht mehr als unbedingt nötig zu 
leiden haben werden. Solche Rückwirkungen würden sich übrigens noch wesentlich verringern 
lassen, wenn — worauf bereits in der deutschen Note vom 16. Februar hingewiesen worden 
ist — Mittel und Wege gefunden werden könnten, um die Zufuhr von Kriegsmaterial aus 
neutralen nach kriegführenden Staaten auf Schiffen irgendwelcher Flagge auszuschließen. 
Ihre definitive Stellungnahme muß sich die deutsche Regierung selbstverständlich bis zu 
demjenigen Zeitpunkt vorbehalten, in welchem sie auf Grund weiterer Mitteilungen der 
amerikanischen Regierung in der Lage ist, zu übersehen, welche Verpflichtungen die britische 
Regierung ihrerseits zu übernehmen bereit ist. (W. T. B.) 
Siegreiche Nahkämpfe in der Champagne. 
Großes Hauptquartier, 2. März. 
Westlicher Kriegsschauplatz. Erneute wieder mit starken Kräften angesetzte 
Angriffe in der Champagne brachen meist schon in unserem Feuer unter gewaltigen 
Verlusten für den Feind zusammen. Nahkämpfe an einzelnen Stellen waren durch- 
weg für uns siegreich. Unsere Stellungen blieben fest in unserer Hand. 
Im Argonnenwald eroberten wir mehrere Gräben, machten 80 Gefangene und 
erbeuteten 5 Minenwerfer. 
Angriffe auf Bauquois wurden blutig abgewiesen. 
Die in den Vogesen in den letzten Tagen von uns errungenen Vorteile wurden 
trotz heftiger Gegenangriffe festgehalten. Gestrige Abendangriffe der Franzosen nord- 
östlich Celles waren für den Feind besonders verlustreich. 
Oestlicher Kriegsschauplatz. Russische Vorstöße südöstlich und südlich des 
Augustower Waldes waren erfolglos. — Russische Nachtangriffe nordöstlich Lomcza und 
östlich Plock wurden zurückgeschlagen. Oberste Heeresleitung. (W. T B.)