Abmarsch der Griechen von Saloniki.
Saloniki, 14. Dezember. Reuter berichtet: Der eigentliche Rückzug der eng-
lisch-sranzösischen Streitkräste ist nunmehr ganz nach dem Wunsch der Befehlshaber
beendet. Die Zurückziehung der griechischen Truppen aus den Gebieten zwischen
Saloniki und Doiran und aus Saloniki selbst hat heute begonnen. Der größte Teil
der in Saloniki stationierten griechischen Truppen zieht in der Richtung von Soro-
witsch und Koziani ab. Fast ganz Ostmazedonien ist den Verbündeten zur freien
Verfügung überlassen. (W. T. B.)
Die Antwort Oesterreich-Ungarns an Amerika.
Wien, 15. Dezember. Der Minister des Aeußern Zaron v. Zurtan hat an den amerika-
nischen Bolschafter Denfield unlerm 14. Dezember 1915 nachstehende Note gerichtet: Zu der sehr
geschählen Noie Nr. 4167, welche Seine Exzellenz, der Herr Außerordenkliche und Bevollmäch=
tigte Botschafler der Bereinigten Staalen von Amerika C. Frederik Henfield namens der ameri-
kanischen KRegierung in der Angelegenheit der Versenkung des stalienischen Dampfers „Ancona“
unterm 9. Dezember an ihn gerlchtet hat, beehrt sich der Unterzeichnele vorldufig und unbeschadet
einer eingehenden meritorischen Behandlung der Reklamationen zu bemerken, daß die Schärfe, mit
welcher die Zundesreglerung den Kommandanten des an der Sache beteiligten Unkerseebootes ladeln
zu sollen vermeint, und die Entschledenheit, mit der die an die Adresse der österreichisch-ungarischen
Regierung gerichleten Forderungen vorgebracht erscheinen, wohl hätten erwarten lassen, daß die
RKegierung der Union die ktalsächlichen Umstande des Falles, auf welchen sie sich fützt, genau
angebe. Wie unschwer zu erkennen (K#, läßt die in der besagten Note enthaltende Darstellung
des Sachverhalles zahlreichen Zweiseln Kaum und gewährt, selbst wenn sie in allen Dunkten
zuträse und der Beurteilung des Falles dlie rigoroseste Rechlsauffassung zugrunde gelegt
würde, durchaus keine genügende Handhabe, um dem Kommandanien des Kriegsschiffes oder
der österreichischlungarischen Kegierung ein Zerschulden zur Lafst zu legen.
Die Zundesregierung hat es auch unterlassen, die Hersonen zu bezeichnen, auf deren Aus-
sagen sie sich beruft und welchen sie augenscheinlich einen höheren Grad von Glaubwürdigkeit
zuzuerkennen zu dürsen glaubt als dem Kommando der k. u. k. Flolten. Auch was Zahl,
Namen und näheres Schicksal der amerikanischen Bürger anlangt, die im kritischen Augenbllck
an Bord des genannten Dampfers weilten, läßt die Nole jeglichen Aufschluß vermissen. Die
öfferreichischlungarische Kegierung ist gleichwohl im Hinblick darauf, daß das Washingloner
Kabineit nunmehr elne positive Erklärung des Inhalts abgegeben hat, es seien bel dem
fraglichen Borfalle Angehörige der Vereinigten Staaken von Amerika zu Schaden ge-
kommen, im Drinzip bereit, in der Angelegenheit in einen Gedankenauskausch mit der Bundes,
regierung einzutreten. Sie muß aber zunächst die Frage aufwerfen, weshalb diese Regierung
davon abgesehen hat, die in ihrer Note aufgestellten Forderungen unter Bedachtnahme auf die
von ihr selbsf hervorgehobenen besonderen Umskände des inkriminierten VBorganges furkstisch zu
begründen, und an die Stelle elner solchen Begründung den Hinweis auf den Schristenwechsel
gesetzt hat, den sie in anderer Angelegenheit mit einer anderen Kegierung gefährt hatte. Die
österreichischungarische KRegierung vermag den Washingkoner Kabinekt auf dlesem ungewöhnlichen
Wege um so weniger zu folgen, als sie keineswegs authentische Kennlnis von allen elnschlägigen
Korrespondenzen der Bundesreglerung bestht, und sie I#t auch nicht der Ansscht, doß ihr diese
Kenntnis im vorliegenden Falle genügen lönnte, der, soweit ihre Informationen reichen, in
wesentlichen Hunlten anders gearlet ist als der Fall oder die Fälle, auf welche die Regierung
der Union anzuspielen scheint. Die österreichisch, ungarische Regierung darf sohin dem