Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 3 (3)

   
  
  
    
   
    
    
   
  
  
  
  
  
  
     
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
     
Abmarsch der Griechen von Saloniki. 
Saloniki, 14. Dezember. Reuter berichtet: Der eigentliche Rückzug der eng- 
lisch-sranzösischen Streitkräste ist nunmehr ganz nach dem Wunsch der Befehlshaber 
beendet. Die Zurückziehung der griechischen Truppen aus den Gebieten zwischen 
Saloniki und Doiran und aus Saloniki selbst hat heute begonnen. Der größte Teil 
der in Saloniki stationierten griechischen Truppen zieht in der Richtung von Soro- 
witsch und Koziani ab. Fast ganz Ostmazedonien ist den Verbündeten zur freien 
Verfügung überlassen. (W. T. B.) 
Die Antwort Oesterreich-Ungarns an Amerika. 
Wien, 15. Dezember. Der Minister des Aeußern Zaron v. Zurtan hat an den amerika- 
nischen Bolschafter Denfield unlerm 14. Dezember 1915 nachstehende Note gerichtet: Zu der sehr 
geschählen Noie Nr. 4167, welche Seine Exzellenz, der Herr Außerordenkliche und Bevollmäch= 
tigte Botschafler der Bereinigten Staalen von Amerika C. Frederik Henfield namens der ameri- 
kanischen KRegierung in der Angelegenheit der Versenkung des stalienischen Dampfers „Ancona“ 
unterm 9. Dezember an ihn gerlchtet hat, beehrt sich der Unterzeichnele vorldufig und unbeschadet 
einer eingehenden meritorischen Behandlung der Reklamationen zu bemerken, daß die Schärfe, mit 
welcher die Zundesreglerung den Kommandanten des an der Sache beteiligten Unkerseebootes ladeln 
zu sollen vermeint, und die Entschledenheit, mit der die an die Adresse der österreichisch-ungarischen 
Regierung gerichleten Forderungen vorgebracht erscheinen, wohl hätten erwarten lassen, daß die 
RKegierung der Union die ktalsächlichen Umstande des Falles, auf welchen sie sich fützt, genau 
angebe. Wie unschwer zu erkennen (K#, läßt die in der besagten Note enthaltende Darstellung 
des Sachverhalles zahlreichen Zweiseln Kaum und gewährt, selbst wenn sie in allen Dunkten 
zuträse und der Beurteilung des Falles dlie rigoroseste Rechlsauffassung zugrunde gelegt 
würde, durchaus keine genügende Handhabe, um dem Kommandanien des Kriegsschiffes oder 
der österreichischlungarischen Kegierung ein Zerschulden zur Lafst zu legen. 
Die Zundesregierung hat es auch unterlassen, die Hersonen zu bezeichnen, auf deren Aus- 
sagen sie sich beruft und welchen sie augenscheinlich einen höheren Grad von Glaubwürdigkeit 
zuzuerkennen zu dürsen glaubt als dem Kommando der k. u. k. Flolten. Auch was Zahl, 
Namen und näheres Schicksal der amerikanischen Bürger anlangt, die im kritischen Augenbllck 
an Bord des genannten Dampfers weilten, läßt die Nole jeglichen Aufschluß vermissen. Die 
öfferreichischlungarische Kegierung ist gleichwohl im Hinblick darauf, daß das Washingloner 
Kabineit nunmehr elne positive Erklärung des Inhalts abgegeben hat, es seien bel dem 
fraglichen Borfalle Angehörige der Vereinigten Staaken von Amerika zu Schaden ge- 
kommen, im Drinzip bereit, in der Angelegenheit in einen Gedankenauskausch mit der Bundes, 
regierung einzutreten. Sie muß aber zunächst die Frage aufwerfen, weshalb diese Regierung 
davon abgesehen hat, die in ihrer Note aufgestellten Forderungen unter Bedachtnahme auf die 
von ihr selbsf hervorgehobenen besonderen Umskände des inkriminierten VBorganges furkstisch zu 
begründen, und an die Stelle elner solchen Begründung den Hinweis auf den Schristenwechsel 
gesetzt hat, den sie in anderer Angelegenheit mit einer anderen Kegierung gefährt hatte. Die 
österreichischungarische KRegierung vermag den Washingkoner Kabinekt auf dlesem ungewöhnlichen 
Wege um so weniger zu folgen, als sie keineswegs authentische Kennlnis von allen elnschlägigen 
Korrespondenzen der Bundesreglerung bestht, und sie I#t auch nicht der Ansscht, doß ihr diese 
Kenntnis im vorliegenden Falle genügen lönnte, der, soweit ihre Informationen reichen, in 
wesentlichen Hunlten anders gearlet ist als der Fall oder die Fälle, auf welche die Regierung 
der Union anzuspielen scheint. Die österreichisch, ungarische Regierung darf sohin dem 
 
	        
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