allerdings einer, bei welchem Engländer und nicht Deutsche die Uebeltäter sein sollten;
aber die englische Regierung nehme nicht an, daß beabsichtigt werde, das Gebiet
gerichtlicher Untersuchungen willkuürlich zu beschränken. Es würde ungereimt sein,
den „Baralong“-Fall allein als Gegensiand einer Untersuchung auszuwählen. Selbst
wenn die Zeschuldigungen der deutschen Kegierung zugegeben würden, wae die englische
Jegierung jedoch nicht tue, so wäre die Anklage gegen Kommandant und Mannschaft
der „Baralong“ von geringer Zedeutung im Vergleiche mit den Freveltaten, welche
von deutschen Offizieren zu Lande und zur See absichtlich gegenüber Kämpfern und
Nichtkämpfern begangen worden seien.
Grey erwähnt sodann drei Fälle, welche sich in denselben Tagen, wie der
„Baralong“Fall, ereignet hätten: 1. die VBersenkung der „Arabic“ durch ein
deutsches Unterseeboot, welches ohne vorherige Warnung gehandelt und keinen Ver-
such gemacht habe, die Zesatzung der „Arabic“, die keinen Widerstand geleistet habe,
zu retten; 2. den Fall des deutschen Torpedobootszerstörers, welcher ein an
der dänischen Küfke gesfrandetes englisches Unterseeboot entdeckt und, obgleich er es
vorher nicht verfolgt, obgleich es sich in neutralen Gewässern befunden hälle und
außerstande gewesen wäre, sich zu verteidigen, das Unterseeboot und seine Mann-
schaft bei ihrem Bersuche, zu schwimmen, beschossen hätte. Ein dritter Vorfall habe
sich ungefähr 48 Stunden später abgespielt. Der Dampfer „RKuel“ sei durch ein
deutsches Unterseeboot angegriffen worden; er habe nicht den geringsfen Widerstand
versucht, um sich zu retten, und sei mit Kartätschen und aus Gewehren beschossen
worden, wodurch ein Mann getötet und acht andere, darunter der Kapitän, schwer
verletzt seien. Der unter Eid erstattete Zericht, auf den die Mitteilungen sich gründen,
gebe keine rsache an, welche diese rohe, kühlen Blutes begangene Missetat recht,
fertigen würde.
Die britische Regierung sei der Ansicht, daß diese drei Fälle zusammen mit dem
„Baralong“,Fall vor einen unparteiischen Untersuchungsrat gebracht werden könnten,
z. B. vor eine aus amerikanischen Marineoffizieren zusammengesetzte Kommission.
Sollte dieser Borschlag angenommen werden, so würde die englische Regierung alles
tun, was in ihrer Macht liegt, um die weitere Untersuchung zu erleichtern, und die
Schritte tun, die die Gerechtigleit erfordere. Die britische Regierung erachte es nicht
für notwendig, auf die Beschuldigung zu antworten, daß die englische Flotte sich der
Unmenschlichkeit schuldig gemacht habe. Die lehten Statistiiken, die sie zur Verfügung
habe, erwiesen, daß 1150 deutsche Matrosen gerettet worden seien. Die deutsche
Flotte könnte diesen Rekord nicht schlagen, wahrscheinlich, weil sich ihr nicht die
gleiche Gelegenheit geboten habe. (W. T. B.)
Deutscher Erfolg am Hirzstein.
Großes Hauptquartier, 9. Januar
Westlicher Kriegsschauplab. Südlich des Hartmannsweilerkopfes, am Hirz.
stein, gelang es gestern, den letzten der am 21. Dezember v. J. in Feindeshand