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Das Ansinnen der britischen Regierung, die erwähnten drei Fälle gemeinsam mit dem
„Baralong“-Fall durch einen aus amerlkanischen Marineoffzieren gebildelen Gerichlöhof unter-
suchen zu lassen, glaubt die deufsche KRegierung als unannehmbar ablehnen zu sollen. Sie sieht
auf dem Standpunkt, daß die gegen Angehörige der deulschen Streitmacht erhobenen Beschuldi.
gungen von den eigenen zusiändigen Zehörden unlersuchl werden müssen und daß diese sede
Gewähr für eine unparteilsche Beurkeilung und gegebenenfalls auch für eine gerechte Bestrasung
bieken. Ein anderes Verlangen hat sie auch gegenüber der brisischen Regierung in dem
„Baralong“-Fall nicht gestellt, wie sie denn keinen Augenblick zweiselt, daß ein aus britischen
Seeoffizieren zusammengesehies Kriegsgericht den feigen und helmtückischen Mord gebührend
ahnden würde. Dleses Berlangen war aber um so berechtigier, als die der britischen Reglerung
vorgelegten eidlichen Aussagen amertkanischer, also neutraler, Zeugen die Schuld des Komman=
danten und der Mannschaft der „Baralong“ so gut wie außer Frage stellen.
Die Art, wie die britische Regierung die deuische Denkschrist beantwortet hat, entspricht
nach Form und Inhall nicht dem Ernst der Sachlage und macht es der deutschen Regierung
unmöglich, weiter mit ihr in dieser Angelegenheit zu verhandeln. Dle deutsche Reglerung stellt
daher als Endergebnis der Verhandlungen fest, daß die britische Regierung das berechtigie
Verlangen auf Unlersuchung des „Baralong“-Falles unter nichtigen Zorwänden unerfülli gelassen
und sich damit für das dem Bölkerrecht wie der Menschlichkeit hohnsprechende Verbrechen selbst
verankworilich gemachi hat. Offenbar will sie den deulschen Unlerseebooken gegenüber eine der
ersten KRegeln des Kriegsrechis, nämlich außer Gefecht gesehte Feinde zu schonen, nicht mehr
innehalten, um sie so an der Führung des völkerrechtlich anerkannten Kreuzerkrieges zu verhindern.
Nachdem die britlsche Regierung eine Sühnung des empörenden Vorfalls abgelehnlk hat,
sieht sich dle deutsche Regierung genöligt, die Ahndung des ungesühntken Verbrechens selbst in
die Hand zu nehmen und die der Herausforderung entsprechenden Vergelkungsmaßnahmen zu kreffen.
Berlin, den 10. Jaonuar 1916. (W. T. B.)
Zussischer Angriff bei Czernyss# gescheitert.
Großes Hauptquartier, 15. Januar.
Westlicher Kriegsschauplatz. Auf der Front keine besonderen Ereignisse.
Ein nordöstlich von Albert durch Leutnant Bölke abgeschossenes feindliches Flug-
zeug fiel in der englischen Linie nieder und wurde von unserer Artillerie in Brand
geschossen.
Oestlicher Kriegsschauplah. Bei der Hecresgruppe des Generals v. Linsingen
scheiterte in der Gegend von Czernysz (südlich des Storbogens) ein russischer Angriff
vor der Front österreichisch-ungarischer Truppen.
Balkankriegsschauplah. Nichts Neues.
Oberste Heercsleitung. (W. T. B.)
Die Siegesbeute von Cetinse.
Wien, 15. Januar. Amtlich wird verlautbart:
Russischer Kriegsschauplatz. Die Neujahrsschlacht in Ostgalizien und an der
beßarabischen Grenze dauert sort. Wieder war der Kaum von Toporoutz und öft-
lich von RKarancze der Schauplatz eines erbitterten Kingens, das alle feüheren auf
diesem Schlachtfelde sich abspielenden Kämpfe an Hestigkeit übertraf. Ziermal, an
einzelnen Stellen sechsmal, führte der zähe Gegner gestern seine zwölf bis vierzehn
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